[Niedersachsen] Vorzeitige Kündigung einer entgeltlichen Jagderlaubnis

G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Zuerst einmal sollten die Begrifflichkeiten geklärt werden. So wie ich das hier lese handelt es sich eher um einen unentgeltlichen Begehungsschein (Jagderlaubnisschein) mit "Hegebeitrag" und nicht um einen entgeltlichen BGS, der der UJB angezeigt und im JS eingetragen werden muss.

Bei Ersterem begibt man sich eventuell auf dünnes Eis, wenn die Sache vor Gericht geht -> quasi ein nicht angezeigter entgeltlicher Begehungsschein. Um die Sache nicht eskalieren zu lassen: BGS einziehen, Hegebeitrag anteilig zurückzahlen und dem Kollegen eine schöne Zeit wünschen.

Ein entgeltlicher Begehungsschein ist nur mit trifftigem Grund zu kündigen. Die Aussage: "Hab ich mir anders vorgestellt" klingt nicht nach trifftigem Grund, aber die fehlende zweite Rate ist ein trifftigem Grund eurerseits (einstimmig) den BGS zu kündigen. Da könnte man tatsächlich drüber nachdenken, den Weg über Anwalt und Gericht zu gehen.... Ob sich Aufwand und Nutzen lohnt, eher nicht.

Ich wünsche Euch, egal welchen Weg ihr wählt , ein glücklicheres Händchen bei der Auswahl des nächsten Begehers.
 
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Jetzt mal aus der Sicht eines Vermieters gedacht, soll er doch für einen "Nachmieter" sorgen der dir passt.
Dann kann er raus.
Müssen BGS immer genau vom Jagdjahranfang bis Ende erteilt werden?
 

FTB

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Zuerst einmal sollten die Begrifflichkeiten geklärt werden. So wie ich das hier lese handelt es sich eher um einen unentgeltlichen Begehungsschein (Jagderlaubnisschein) mit "Hegebeitrag" und nicht um einen entgeltlichen BGS, der der UJB angezeigt und im JS eingetragen werden muss.

Bei Ersterem begibt man sich eventuell auf dünnes Eis, wenn die Sache vor Gericht geht -> quasi ein nicht angezeigter entgeltlicher Begehungsschein. Um die Sache nicht eskalieren zu lassen: BGS einziehen, Hegebeitrag anteilig zurückzahlen und dem Kollegen eine schöne Zeit wünschen.

Ein entgeltlicher Begehungsschein ist nur mit trifftigem Grund zu kündigen. Die Aussage: "Hab ich mir anders vorgestellt" klingt nicht nach trifftigem Grund, aber die fehlende zweite Rate ist ein trifftigem Grund eurerseits (einstimmig) den BGS zu kündigen. Da könnte man tatsächlich drüber nachdenken, den Weg über Anwalt und Gericht zu gehen.... Ob sich Aufwand und Nutzen lohnt, eher nicht.

Ich wünsche Euch, egal welchen Weg ihr wählt , ein glücklicheres Händchen bei der Auswahl des nächsten Begehers.

Ich lese das so, dass es sich um eine ganz normale entgeltliche Jagderlaubnis handelt.
Dass es da irgendwie Ärger für den/die Pächter geben sollte, verstehe ich auch nicht.

Der mit der Jagderlaubnis muss sich das bei der Behörde eintragen lassen, die Pächter, die die Erlaubnis erteilen, müssen das in Niedersachsen nicht, soweit ich informiert bin.
 
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Das ist der Grund, warum man neue Leiute erstmal an kurzer Leine mitlaufen lassen sollte, darfst mal mit Helfen, mit Ansitzen, dich einbringen… wenn’s passt reden wir mal über die Konditionen… wer einen Vertrag schon beim Bezahlen nicht nachkommt, wird auch später nicht immer einfach sein.
 

Westwood

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Das ist der Grund, warum man neue Leiute erstmal an kurzer Leine mitlaufen lassen sollte, darfst mal mit Helfen, mit Ansitzen, dich einbringen… wenn’s passt reden wir mal über die Konditionen… wer einen Vertrag schon beim Bezahlen nicht nachkommt, wird auch später nicht immer einfach sein.
Genau so...
Ich hab meine Jungs alle ein halbes Jahr mitlaufen lassen bevor wir über nen Begehungsschein gesprochen haben.
Die Zeit hat nix gekostet außer der Übernahme von Wild das geschossen wurde und meine Nerven im ein oder anderen Fall.
 
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Nicht falsch verstehen! Es geht nicht um das Geld! Nur soll man solchen Typen nachgeben weil sie kein "Bock" mehr haben! Es wurden nach der Ausschreibung ja andere Anwärter weggeschickt weil er scheinbar gut schauspielern kann!
Jetzt geht‘s um Prinzip. Eitelkeiten & Emotionen sind da nicht gut.
Einfach ziehen lassen, Geld anteilig zurück und Tschüss.

Wenn euer Revier nicht am Arm der Welt liegt dürfte es ja möglich sein einen Nachfolger zu finden.

Wenn der Kollege nur Whats App nutzt würde ich erstmal zum Gespräch einladen.

Was sagen denn die beiden anderen Pächter?
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Ich lese das so, dass es sich um eine ganz normale entgeltliche Jagderlaubnis handelt.
Dass es da irgendwie Ärger für den/die Pächter geben sollte, verstehe ich auch nicht.

Der mit der Jagderlaubnis muss sich das bei der Behörde eintragen lassen, die Pächter, die die Erlaubnis erteilen, müssen das in Niedersachsen nicht, soweit ich informiert bin.
Die ganz normale entgeltliche Jagderlaubnis (entgeltlicher Begehungsschein) hebt den Inhaber quasi auf Pächterniveau, im begrenzten Maße. Ich hoffe nicht, dass der nur auf ein bisschen vorturnen und selbst darstellen ausgegeben wurde, sondern "nur" eine Jagderlaubnis mit "Hegebeitrag"...

Falls doch, anteilig das Geld zurückzahlen, den Kanditaten loswerden und unter Lehrgeld verbuchen.
 
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Jetzt geht‘s um Prinzip. Eitelkeiten & Emotionen sind da nicht gut.
Einfach ziehen lassen, Geld anteilig zurück und Tschüss.

Wenn euer Revier nicht am Arm der Welt liegt dürfte es ja möglich sein einen Nachfolger zu finden.

Wenn der Kollege nur Whats App nutzt würde ich erstmal zum Gespräch einladen.

Was sagen denn die beiden anderen Pächter?
 

Westwood

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Viel Erfolg.

Ich hätte wenig Bock darauf, mich aus Prinzip erst um die Kohle zu zoffen und vor allem mit dem Ergebnis zu leben wenn ich recht bekomme.
Mich ein Jahr lang mit jemandem auf der Jagd plagen auf den ich keinen Bock habe, der nicht nur Pflichten sondern sondern auch ganz klare Rechte in meinem Revier hat, wäre mir ein Dorn im Auge.
Der wird euch das Jahr richtig madig machen wenn ihr Pech habt
 
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Wenn derjenige welcher dann frech wird, würde ich zum Anwalt gehen, auf mein Recht beharren und die fehlende Zahlung einfordern, sofern es keine eindeutige Kündigungsklausel gibt.

Definiere FRECH !

Meinst Du damit, das der Begehungsscheininhaber jeden Tag / jede Nacht 10 Schüsse auf Jungfüchse oder Jungwaschbären abgibt und damit alles Schalenwild aus dem Revier treibt? Ich bin mir fast sicher, das es hinsichtlich dessen, keine vertragliche Klausel gibt.

@ TS

Warum möchtest Du endliche Lebenszeit wegen ein paar Euronen verschwenden? Gib Ihm das Geld zurück und lass ihn ziehen. Reisende soll man nicht aufhalten.
 

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