Hallo zusammen,
ich war zum ersten mal auf der Seite des ÖJV, eigentlich nur, weil ich hörte, dass die Fr. Emmert so übel aussehen soll. Das wollte ich mir mal ansehen.
Dabei bin ich auf einen Artikel gestoßen, den ich Euch nicht vorenthalten wollte:
Hier der Artikel von der ÖJV Homepage
iese Woche hat in Berlin auf Einladung der Ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, ein Gespräch mit der Bundesvorsitzenden des Ökologischen Jagdverbands, Elisabeth Emmert, stattgefunden. Im Mittelpunkt stand dabei die bevorstehende Novellierung des Bundesjagdgesetzes.
Die für die Jagd in Deutschland zuständige Bundesministerin kündigte für Februar/März diesen Jahres die Vorstellung von Eckpunkten zur BJG-Reform an. Im Anschluss daran soll ein Referentenentwurf diskutiert werden. Die im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung festgelegte Novellierung des Gesetzes soll unter Gesichtspunkten des Tierschutzes und einer naturnahen Waldbewirtschaftung vorgenommen werden. Nach Worten von Künast ist eine umfassende Neuorientierung des Gesetzes erforderlich, wobei die Grundätze der Hege und der Deutschen Waidgerechtigkeit auf dem Prüfstand stehen.
Weitere Änderungen betreffen folgende Bereiche des Bundesjagdrechts, das unmittelbar aus dem 1934 erlassenen Reichsjagdgesetz hergeleitet wurde: eine Verkürzung der Liste der jagdbaren Tierarten, ein grundsätzliches Fütterungsverbot, die stärkere Berücksichtigung von Tierschutzbelangen - beispielsweise durch Verbot von Bleischrot bei der Wasserjagd, der Fallenjagd sowie des Abschusses von Hunden und Katzen oder die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren. Der Einfluss der Grundeigentümer auf die Jagdausübung ist zu stärken, insgesamt ist mit mehr Kompetenzen der Länder hinsichtlich von Detailregelungen zu rechnen.
Das seit langem geplante Gespräch zwischen Emmert und Künast verlief vertrauensvoll und sehr sachlich, hinsichtlich der Erfordernis einer Neuausrichtung der Jagd in Deutschland bestand weitestgehendes Einvernehmen.
Besonders erregt hat mich folgender Abschnitt:
eine Verkürzung der Liste der jagdbaren Tierarten, ein grundsätzliches Fütterungsverbot, die stärkere Berücksichtigung von Tierschutzbelangen - beispielsweise durch Verbot von Bleischrot bei der Wasserjagd, der Fallenjagd sowie des Abschusses von Hunden und Katzen oder die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren.
Dass die immer wieder versuchen, Ihren hirnrissigen Argumenten dadurch Nachdruck zu verleihen, dass Sie sie immer wieder wiederholen.
Z.B. das Fütterungsverbot: Auf der einen Seite behaupten Sie, man muss mehr auf die Tierschutzbelange Rücksicht nehmen, auf der anderen Seite will man den Wildtieren bei langanhaltenden Schneelagen mit zum Teil verharschtem Altschnee nicht durch zusätzliche Futtergaben unterstützen. Dass sich dann aber die Rehe weniger an jungen Bäumen vergreifen müssen lassen die dabei vüllig außer Acht.
Naja, ich hör lieber auf, sonst beschwert sich mein Blutdruck!
Kornweihe
ich war zum ersten mal auf der Seite des ÖJV, eigentlich nur, weil ich hörte, dass die Fr. Emmert so übel aussehen soll. Das wollte ich mir mal ansehen.
Dabei bin ich auf einen Artikel gestoßen, den ich Euch nicht vorenthalten wollte:
Hier der Artikel von der ÖJV Homepage
Die für die Jagd in Deutschland zuständige Bundesministerin kündigte für Februar/März diesen Jahres die Vorstellung von Eckpunkten zur BJG-Reform an. Im Anschluss daran soll ein Referentenentwurf diskutiert werden. Die im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung festgelegte Novellierung des Gesetzes soll unter Gesichtspunkten des Tierschutzes und einer naturnahen Waldbewirtschaftung vorgenommen werden. Nach Worten von Künast ist eine umfassende Neuorientierung des Gesetzes erforderlich, wobei die Grundätze der Hege und der Deutschen Waidgerechtigkeit auf dem Prüfstand stehen.
Weitere Änderungen betreffen folgende Bereiche des Bundesjagdrechts, das unmittelbar aus dem 1934 erlassenen Reichsjagdgesetz hergeleitet wurde: eine Verkürzung der Liste der jagdbaren Tierarten, ein grundsätzliches Fütterungsverbot, die stärkere Berücksichtigung von Tierschutzbelangen - beispielsweise durch Verbot von Bleischrot bei der Wasserjagd, der Fallenjagd sowie des Abschusses von Hunden und Katzen oder die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren. Der Einfluss der Grundeigentümer auf die Jagdausübung ist zu stärken, insgesamt ist mit mehr Kompetenzen der Länder hinsichtlich von Detailregelungen zu rechnen.
Das seit langem geplante Gespräch zwischen Emmert und Künast verlief vertrauensvoll und sehr sachlich, hinsichtlich der Erfordernis einer Neuausrichtung der Jagd in Deutschland bestand weitestgehendes Einvernehmen.
Besonders erregt hat mich folgender Abschnitt:
eine Verkürzung der Liste der jagdbaren Tierarten, ein grundsätzliches Fütterungsverbot, die stärkere Berücksichtigung von Tierschutzbelangen - beispielsweise durch Verbot von Bleischrot bei der Wasserjagd, der Fallenjagd sowie des Abschusses von Hunden und Katzen oder die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren.
Dass die immer wieder versuchen, Ihren hirnrissigen Argumenten dadurch Nachdruck zu verleihen, dass Sie sie immer wieder wiederholen.
Z.B. das Fütterungsverbot: Auf der einen Seite behaupten Sie, man muss mehr auf die Tierschutzbelange Rücksicht nehmen, auf der anderen Seite will man den Wildtieren bei langanhaltenden Schneelagen mit zum Teil verharschtem Altschnee nicht durch zusätzliche Futtergaben unterstützen. Dass sich dann aber die Rehe weniger an jungen Bäumen vergreifen müssen lassen die dabei vüllig außer Acht.
Naja, ich hör lieber auf, sonst beschwert sich mein Blutdruck!
Kornweihe