- Registriert
- 6 Feb 2002
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Protestaktionen vom "Komitee gegen den Vogelmord" an den in der Vorweihnachtszeit gut gefüllten Tiefkühltruhen mit "Gänseleichen" habe ich bisher noch nicht beobachten können....
Als Jäger und Tierschützer (die meisten mir persönlich bekannten Jäger sind beides!) habe ich weniger Skrupel, eine in der freien Natur aufgewachsene Gans, die weidgerecht erlegt wurde, zu essen, als eine unter sehr wahrscheinlich tierquälerischen Bedingungen gehaltene osteuropäische Mastgans.
Da der "Rastbestand" an Wildgänsen trotz Bejagung stabil ist, halte ich eine maßvolle Nutzung von Gänsen durch die Jagd für gerechtfertigt.
http://www.iucn.org/themes/ssc/susg/policystatdeu.html
Die Resolution: „Grundsatzerklärung der IUCN zur nachhaltigen Nutzung wildlebender Ressourcen" wurde vom IUCN Weltkongress in Amman (Jordanien) am 10. Oktober 2000 mit überwältigender Mehrheit u.a. auch der deutschen Regierungsvertreter und der deutschen Mitgliederorganisationen einschl. des DNR IUCN angenommen.
Darin heißt es:
"4. Anläßlich der Sitzung ihrer Generalversammlung (Perth, 1990) anerkannte die IUCN mit ihrer Resolution 18.24, dass die "ethische, rationelle und nachhaltige Nutzung" einiger wildlebender Arten eine alternative oder ergänzende Möglichkeit produktiver Landnutzung darstellen mit der Erhaltung der Natur vereinbar sein sowie sie fördern kann, wenn diese Nutzung geeigneten Schutzmechanismen entspricht."
Als Jäger und Tierschützer (die meisten mir persönlich bekannten Jäger sind beides!) habe ich weniger Skrupel, eine in der freien Natur aufgewachsene Gans, die weidgerecht erlegt wurde, zu essen, als eine unter sehr wahrscheinlich tierquälerischen Bedingungen gehaltene osteuropäische Mastgans.
Da der "Rastbestand" an Wildgänsen trotz Bejagung stabil ist, halte ich eine maßvolle Nutzung von Gänsen durch die Jagd für gerechtfertigt.
http://www.iucn.org/themes/ssc/susg/policystatdeu.html
Die Resolution: „Grundsatzerklärung der IUCN zur nachhaltigen Nutzung wildlebender Ressourcen" wurde vom IUCN Weltkongress in Amman (Jordanien) am 10. Oktober 2000 mit überwältigender Mehrheit u.a. auch der deutschen Regierungsvertreter und der deutschen Mitgliederorganisationen einschl. des DNR IUCN angenommen.
Darin heißt es:
"4. Anläßlich der Sitzung ihrer Generalversammlung (Perth, 1990) anerkannte die IUCN mit ihrer Resolution 18.24, dass die "ethische, rationelle und nachhaltige Nutzung" einiger wildlebender Arten eine alternative oder ergänzende Möglichkeit produktiver Landnutzung darstellen mit der Erhaltung der Natur vereinbar sein sowie sie fördern kann, wenn diese Nutzung geeigneten Schutzmechanismen entspricht."