Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Y

Yumitori

Guest
Mahlzeit zusammen,

ich hab's schon mehrmals zu erläutern versucht -

1. Wir müssen mit unseren Diskussionen über was alles mit dem Urteil angerichtet werden kann, die Feinde des privaten Waffenbesitzes und der Jagd nicht auch nochschlau machen, auf welche abstrusen Gedanken man so kommen kann.
2. Wenn immer die Behörden jetzt die bürger bitten, etwas zu unterlassen, so ist dies der Tatsache geschuldet, dass damit die Zahl der Anträge vermindert werden soll, auf dass niemand mehr auf die Idee kommt, ein Widerspruchsverfahren zu starten,was j e d e s für sich (!) bis zum BVerwG getrieben werden könnte...... -
Ob der "geschundene" Bürger dies tut, ist eine andere Frage - aber erst mal könnten die Widerspruchsverfahren ganze Behörden personell sehr belasten.
3. Es mag sein, dass in einem f r e i h e i t l i c h e n Rechtsstaat eine solche Diskussion offen geführt werden kannund darf -ohne Konsequenzen bzw. "rassige" Hintergedanken v. karrieregeilen Beamten oder sonstwem.
Wir s i n d ja auch ein Rechtsstaat.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Gelöschtes Mitglied 5627

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Mit der gebotenen Ausdauer und verständlicher Empörung habe ich mich bis hier her durch gelesen. In einem Telefonat mit dem SB wurde bestätigt, was bereits klar war/ist.

Ich sehe für die, die ihre SLB behalten und führen wollen, insbesondere den Umbau auf ein klappbares 2-schüssiges Magazin. Alternativ wäre die Stilllegung der Gasabnahme und der Umbau zum Geradezug denkbar.

Für den Umbau zum Klappmagazin gäbe es für einige Modelle entsprechendes Zubehör. Ein solcher Umbau dürfte handwerklich selbst machbar sein. Ein Zustand, der nur mittels Werkzeug geändert werden könnte, wäre lt. SB zulässig.

Da es nun viele Besitzer von SLB betreffen könnte, frage ich, ob in einem extra Thread diese Umbaumaßnahmen gesammelt werden sollten. Auch könnten sich Besitzer baugleicher Waffen für eine Sammelbestellung zusammen tun.

Für eine SLF könnte man sich einen mit Schrauben fixierten Begrenzer vorstellen. Die Schrauben könnten zusätzlich geklebt sein.

Für eine Selbstladepistole mit Steckmagazin >2 Patronen habe ich bislang kein Konzept. Hier bleibt wohl nur die Umstellung auf Revolver. Dabei ist der Gang von 9x19 auf 44Mag wohl nicht zwingend eine Verschlechterung. So ein Glöckchen kann einem aber schon weh tun, wenn's nicht mehr da ist.
Sollte ein Wunder geschehen und sich eine Rechtsgrundlage zu unseren Gunsten ändern, wären die Umbauten rückgängig zu machen und günstiger als die SLB für immer in den Sarg (Waffenschrank) zu legen oder zu verschrotten.

Also, wie sind die Meinungen? Umbau Thread SLB und ein weiterer Umbau SLF?
 
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Sollte ein Wunder geschehen und sich eine Rechtsgrundlage zu unseren Gunsten ändern

Seit wann hat sich was an der Rechtsgrundlage geändert?

Halt lieber mal die Finger still statt so einen Unsinn hier zu verzapfen.
 
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Moin!

Genau - die Arbeit am Gesetz läuft. Das jetzt auf diese Weise unnötig zu gefährden wäre sehr - sorry - dumm. Meiner Meinung nach.

Viele Grüße

Joe
 
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Mit der gebotenen Ausdauer und verständlicher Empörung habe ich mich bis hier her durch gelesen. In einem Telefonat mit dem SB wurde bestätigt, was bereits klar war/ist.
So, was war/ist denn bereits klar? Überhaupt nichts!
Ich sehe für die, die ihre SLB behalten und führen wollen, insbesondere den Umbau auf ein klappbares 2-schüssiges Magazin. Alternativ wäre die Stilllegung der Gasabnahme und der Umbau zum Geradezug denkbar.

Für den Umbau zum Klappmagazin gäbe es für einige Modelle entsprechendes Zubehör. Ein solcher Umbau dürfte handwerklich selbst machbar sein. Ein Zustand, der nur mittels Werkzeug geändert werden könnte, wäre lt. SB zulässig.

Da es nun viele Besitzer von SLB betreffen könnte, frage ich, ob in einem extra Thread diese Umbaumaßnahmen gesammelt werden sollten. Auch könnten sich Besitzer baugleicher Waffen für eine Sammelbestellung zusammen tun.

Für eine SLF könnte man sich einen mit Schrauben fixierten Begrenzer vorstellen. Die Schrauben könnten zusätzlich geklebt sein.

Für eine Selbstladepistole mit Steckmagazin >2 Patronen habe ich bislang kein Konzept. Hier bleibt wohl nur die Umstellung auf Revolver. Dabei ist der Gang von 9x19 auf 44Mag wohl nicht zwingend eine Verschlechterung. So ein Glöckchen kann einem aber schon weh tun, wenn's nicht mehr da ist.
Sollte ein Wunder geschehen und sich eine Rechtsgrundlage zu unseren Gunsten ändern, wären die Umbauten rückgängig zu machen und günstiger als die SLB für immer in den Sarg (Waffenschrank) zu legen oder zu verschrotten.

Also, wie sind die Meinungen? Umbau Thread SLB und ein weiterer Umbau SLF?
Jetzt schon anzufangen, in vorauseilendem Gehorsam schöne Waffen zu verhunzen oder auch nur darüber nachzudenken, nota bene auf der Basis von dem was irgendein Sachbearbeiter für zulässig hält, halte ich für totalen Blödsinn!
Der früheste Zeitpunkt dafür wäre, wenn die WBK widerrufen und die Klagen dagegen, bzw. auf Schadenersatz durchgefochten und verloren wären.
 
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Sehe ich auch so, absoluter Mist, mit irgendeinem Umbau anzufangen, bevor etwas entschieden ist!
 
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Der früheste Zeitpunkt dafür wäre, wenn die WBK widerrufen und die Klagen dagegen, bzw. auf Schadenersatz durchgefochten und verloren wären.

Exakt das, und selbst dann würde ich mich zunächst fragen, ob ich eine solche umgebaute Waffe überhaupt noch will, eher nicht!
 
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Also, wie sind die Meinungen?

Negativ, bezüglich Deines prinzipiell löblichen Arbeitseifers. Deine Schlussfolgerungen mögen zwar erstmal schön und gut für Dich gut sein. Das Problem ist nur, dass Du diese von vollkommen falschen Prämissen ableitest. Den Gesetzgeber und unsere Regierung interessieren, mit Verlaub ausgedrückt, deine Bastelvorschläge einen Scheixx. Weil es denen doch nicht auch nur ansatzweise darum geht, Dir zu helfen Deine Waffen zu behalten. Denn dann hätten Sie ja erst gar nicht so ein halbgares Gerichtsurteil mit in die Welt setzen brauchen. Das Hauptziel lautet wohl doch eher:

"Wie können wir u.a. ihm, über kurz oder lang, am besten
ALLE(!) Waffen wegnehmen, ohne dass wir die nächsten Wahlen verlieren und zu viele Leute zu schnell sauer auf uns sind bevor wir alles eingesammelt haben?".

Und noch ein kleiner Denkanreiz: Wie auch schon anderer Stelle geschrieben, wären z.B. aus Gesetzgebersicht zur privaten Jagdausübung weder eine zu Hause aufbewahrte Waffe, noch überhaupt eine eigene Waffe nötig. Die praktischen Nachteile die sich natürlich daraus ergeben würden, beträfen aber hauptsächlich den Jäger und die Jägerin, was den Gesetzgeber also nicht zu interessieren braucht. Er hat dann höchstens wieder eine neue Möglichkeit seine Günstlinge am Trog zu füttern, indem ein Markt für "zertifizierte gebührenpflichtige Waffenausleihe" und "gebührenpflichtige zertifizierte Waffenaufbewahrung" geschaffen wird. Und wenn dann zu vielen Leuten die Lust auf´s Jagen vergeht und dann das Wild des Staates teures Holz zu sehr bedroht, wird eben komplett auf staatseigene "staatl.gepr.Dipl.Berufsjäger" umgestellt, weil man die praktisch "umsonst" von den Steuern bezahlen kann und so gleichzeitig auch die "TOTAAALE KONTROLLE" über Wald und Wild bekäme. ;-)




 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
So, was war/ist denn bereits klar? Überhaupt nichts!

Jetzt schon anzufangen, in vorauseilendem Gehorsam schöne Waffen zu verhunzen oder auch nur darüber nachzudenken, nota bene auf der Basis von dem was irgendein Sachbearbeiter für zulässig hält, halte ich für totalen Blödsinn!
Der früheste Zeitpunkt dafür wäre, wenn die WBK widerrufen und die Klagen dagegen, bzw. auf Schadenersatz durchgefochten und verloren wären.

Wie immer im Leben ist ein "Plan B" oder auch "Plan C" durchaus sinnvoll, ob man den öffentlich diskutieren muss ist eine andere Frage.

Die HA Problematik steckt in einer extrem schwierigen Situation. Das sollte mittlerweile jeder erkannt haben. Alle rechtlichen Lösungsvarianten sind ganz sicher nicht kurzfristig zu erwarten und ob sie am Ende erfolgreich sind steht auch in den Sternen. Es geht ja nicht nur darum die Politik, die sich schon fast im Wahlkampfmodus und vor der Sommerpause befindet zum Eingreifen zu überzeugen. Die Antijagd und Antiwaffenlobby hat gerade großen Rückenwind und wird auch nicht passiv bleiben, wenn es darum geht die Uhr zu unseren Gunsten zurück zu drehen. Sie steht genau so ihren politischen Garden auf den Füßen wie wir und wird sich auch nicht vor Rechtsmitteln scheuen, um mögliche politische Entscheidungen zu unseren Gunsten zu verzögern oder zu verhindern.

Ein neues Jagdgesetz braucht erst mal Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat. Je näher die nächste Wahl kommt, desto mehr schielen die Parteien nach neuen möglichen Bündnissen und auch eine große Koalition ist da kein Garant mehr für ein Durchwinken eines Gesetzes. Im Bundesrat wird's eh schwierig, ohne das OK von den Grünen geht da nix mehr.

Optimismus ist zwar wichtig, aber realistische Situationseinschätzung auch.
 
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2 Aug 2013
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Mit der gebotenen Ausdauer und verständlicher Empörung habe ich mich bis hier her durch gelesen. In einem Telefonat mit dem SB wurde bestätigt, was bereits klar war/ist.

Ich sehe für die, die ihre SLB behalten und führen wollen, insbesondere den Umbau auf ein klappbares 2-schüssiges Magazin. Alternativ wäre die Stilllegung der Gasabnahme und der Umbau zum Geradezug denkbar.

Für den Umbau zum Klappmagazin gäbe es für einige Modelle entsprechendes Zubehör. Ein solcher Umbau dürfte handwerklich selbst machbar sein. Ein Zustand, der nur mittels Werkzeug geändert werden könnte, wäre lt. SB zulässig.

Da es nun viele Besitzer von SLB betreffen könnte, frage ich, ob in einem extra Thread diese Umbaumaßnahmen gesammelt werden sollten. Auch könnten sich Besitzer baugleicher Waffen für eine Sammelbestellung zusammen tun.

Für eine SLF könnte man sich einen mit Schrauben fixierten Begrenzer vorstellen. Die Schrauben könnten zusätzlich geklebt sein.

Für eine Selbstladepistole mit Steckmagazin >2 Patronen habe ich bislang kein Konzept. Hier bleibt wohl nur die Umstellung auf Revolver. Dabei ist der Gang von 9x19 auf 44Mag wohl nicht zwingend eine Verschlechterung. So ein Glöckchen kann einem aber schon weh tun, wenn's nicht mehr da ist.
Sollte ein Wunder geschehen und sich eine Rechtsgrundlage zu unseren Gunsten ändern, wären die Umbauten rückgängig zu machen und günstiger als die SLB für immer in den Sarg (Waffenschrank) zu legen oder zu verschrotten.

Also, wie sind die Meinungen? Umbau Thread SLB und ein weiterer Umbau SLF?

Kein Umbau. Nicht im geringsten.
 
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Kein Umbau. Nicht im geringsten.


Jepp! Ich bin zwar nicht betroffen, aber das kann ja noch kommen. Wenn da fleißig weiter nach der Salamitaktik gewerkelt wird. Dazu sollte man sich nur mal vor Augen führen, welche Veschärfungen es in den letzten Jahrzehnten gegeben hat. Die waren vor allem der Daseinsberechtigung der Politiker/Innen geschuldet. Nötig war das nicht. Mal abgesehen von den Aufbewahrungsvorschriften, die ja bis vor einigen Jahren lediglich als Empfehlung kursierten. Ich kann mich gar nicht mehr genau daran erinnern, ob nun erst nach Winnenden aus der damals ausgegebenen Empfehlung, wie man erlaubnispflichtige Waffen aufbewahren sollte, eine gesetzlich verankerte Verpflichtung wurde.

Statt die Kosten in einen schwachsinnigen Umbau zu stecken, der dann nach der nächsten Wahlperiode wieder hinfällig wird, weil irgendeinem Politchaoten auch das wieder nicht in dem Kram passt, sollte man lieber Widerspruch einlegen bzw. klagen.

Wie man mit rechtstreuen Bürgern und Steuerzahlern umgeht, sieht man ja, und das sage ich als überzeugter Nichtraucher, daran, wie mit den Gastronomen umgesprungen wurde. Zunächst wurde der Gastronomie das Zugeständnis gemacht, dass in den Gasträumen weiter gequalmt werden durfte, wenn entsprechend abgeteilte Räume eingerichtet werden können. Die Gastronomen haben Geld in die Hand genommen und den Umbau veranlasst - mal mehr, mal weniger aufwändig. Und dann war das plötzlich auch nicht mehr genug und das Rauchen in Gastronomiebetrieben wurde komplett verboten.
 
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Für den Umbau zum Klappmagazin gäbe es für einige Modelle entsprechendes Zubehör. Ein solcher Umbau dürfte handwerklich selbst machbar sein. Ein Zustand, der nur mittels Werkzeug geändert werden könnte, wäre lt. SB zulässig.

Da es nun viele Besitzer von SLB betreffen könnte, frage ich, ob in einem extra Thread diese Umbaumaßnahmen gesammelt werden sollten. Auch könnten sich Besitzer baugleicher Waffen für eine Sammelbestellung zusammen tun

Für eine Selbstladepistole mit Steckmagazin >2 Patronen habe ich bislang kein Konzept. Hier bleibt wohl nur die Umstellung auf Revolver. Dabei ist der Gang von 9x19 auf 44Mag wohl nicht zwingend eine Verschlechterung. So ein Glöckchen kann einem aber schon weh tun, wenn's nicht mehr da ist.

Also, wie sind die Meinungen? Umbau Thread SLB und ein weiterer Umbau SLF?

Ich werde keinen, wirklich keinen meiner drei HA umbauen! Du kannst machen was Du willst; gerne kannst Du zu einem späteren Zeitpunkt auch in vorauseilendem Gehorsam Deine R8 zur Kipplaufbüchse umbauen...
 
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Yumitori

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Moin Leute,

was m i c h anlangt, käme - besäße ich Halbautomatische Langwaffen - ein Umbau nicht in Fage, wohl aber ein Prozess nach dem anderen, wenn es denn sein müsste und er auch nur ansatzweise erfolgversprechend wäre.
Und genau d a s kann man nur nach der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage beurteilen.
GANZ WICHTIG aber ist, sich drüber klar zu sein, WARUM man möglichst wenig, am liebsten gar KEINE LEGAWAFFENBESITZER WILL.
Ich frage mich, ob es wirklich um die innere Sicherheit geht, ob man einigen Legalwaffenbesitzern wirklich nur die Möglichkeit zur Jagd oder ggf. zur Notwehr nehmen will ( denn so mmanche legale Sportwaffe ist zu Notwehrhandlungen eher ungeeignet).
Legalwaffenbesitzer sind aufgrund der Aufbewahrungsvorschriften ohnehin so gut wie blockiert, was Notwehr in der Realität anlangt (Jäger im Revier sind eine Ausnahme - aber warten wir mal ab, was da noch so kommt und schauen nach Oesterreich...)

Wer also nur tief genug in den dunklen Gedanken derer gräbt, die einen Eid auf die freiheit- lich-demokratische Grundordnung geleistet haben und in der Politik tätig sind, ebenso aber das Waffenrecht noch weiter verschärfen wollen, der kommt zu einem Ergebnis, das nicht nur die Jagd am Ende sieht... .
Damit mich niemand falsch versteht - ich mag keine HA auf der Jagd, ebenso, wie ich bestimmte Auto- oder Uhremarken nicht mag. Aber eben deshalb sehe ich die Notwendigkeit eines Verbotes von HA >2 Schuss nicht ein. Denn ich will ja auch nicht, dass man mir auf der Jagd etwa meinen Vierling verböte..., nur, weil es heisst, das braucht doch niemand. Was der freie Mensch braucht, definiert sich auch ganz wesentlich, nach dem, was er w i l l - oder ?

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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17 Jun 2014
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Was jetzt am Ende dabei rauskommen wird, liegt ja wohl nur noch in der Hand von unseren ach so ehrwürdigen Meinungsfesten Politikern, und den geliebten Rechtsverdrehern....


edit admin
Liebe Ha besitzer, falls jetzt umbau angesagt ist, dann wäre doch eine Sammelklage auf Schadensersatz gegen den Kläger sinnvoll, zumindest sinnvoller als hier alles zu zerdiskutieren und allen möglichen , teilweise abstrusen auslegungen des seinerseits abstrusen Urteils hier freiraum zu geben, damit noch andere auf so komische Auslegungen kommen, was wir bestimmt nicht wollen...

Nur mal so mein Gedanke.....

Mir isses eigentlich eh wurscht, mir reicht ein standart repetierer, der weder Taktikal,noch Militäry, noch halbautomatisch oder nach Endzeit aussieht, ich finde das ist auch das einzige was einem Jäger steht...
Aber auf einschränkungen hab ich allgemein im Leben keine Lust.

Gruß Eiche
 

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