Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Y

Yumitori

Guest
Was jetzt am Ende dabei rauskommen wird, liegt ja wohl nur noch in der Hand von unseren ach so ehrwürdigen Meinungsfesten Politikern, und den geliebten Rechtsverdrehern....


Liebe Ha besitzer, falls jetzt umbau angesagt ist, dann wäre doch eine Sammelklage auf Schadensersatz gegen den Kläger sinnvoll, zumindest sinnvoller als hier alles zu zerdiskutieren und allen möglichen , teilweise abstrusen auslegungen des seinerseits abstrusen Urteils hier freiraum zu geben, damit noch andere auf so komische Auslegungen kommen, was wir bestimmt nicht wollen...

Nur mal so mein Gedanke.....

Mir isses eigentlich eh wurscht, mir reicht ein standart repetierer, der weder Taktikal,noch Militäry, noch halbautomatisch oder nach Endzeit aussieht, ich finde das ist auch das einzige was einem Jäger steht...
Aber auf einschränkungen hab ich allgemein im Leben keine Lust.

Gruß Eiche

Moin,

ich bin nicht sicher, wie viel Ironie in Deinen Ausführungen steckt - deshalb ganz vorsichtig mein Hinweis darauf, dass eine WBK mit dem entsprechenden "2-Schuss-Eintrag" anläßlich einer Kontrolle auf dem Schießstand, bei der sich ein 10-Schuss-Magazinin der Waffe befunden hätte, dem - von Dir möglicherweise voreilig - sogenannten "Rambo" in große Schwierigkeiten hätte bringen können.
Nur zur Information - unser Jagdverein (eher ländlich-sittlich) hatte einen Schießstand nahe einem Kurcafé gepachtet und so mancher Kurgast nahm am jährlich veranstalteten "Gästeschießen" teil. Und da kam es durchaus mehr als einmal vor, dass die netten Herren von der Polizei kontrollierten - übrigens immer sehr höflich und von einem durchaus hohen Sachwissen getragen, muss auch mal gesagt werden. Ich erwähne das nur, weil man ja sagen könnte "wer kontrolliert schon auf dem Schießstand..."
Alles übrige habe ich schon gesagt, ob jemand ein guter Jäger ist, in meinem Sinne waidgerecht jagt, mache ich doch nicht daran fest, ob er mit einem HA erscheint - auch, wenn ich selbst diese Art von Waffen nicht mag.
Es lebe die Freiheit... .

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Also, nochmal für die Langsamen zum mitschreiben: Dem Kläger wurde von seinem SB der Zusatz "2-schüssig" eingetragen. Das heisst, er darf seine Waffe NIRGENDSWO, weder auf dem Stand, noch zum Einschiessen, noch sonstwo mit einem andren Magazin nutzen.
Das ist nicht rechtens. Deswegen hat er die Klage begonnen, und das OVG hat ihm in vollem Umfang recht gegeben.

Er wollte kein "10 Schuss Magazin" eintragen, da das garnicht nötig ist. Er wollte einen illegalen Zusatz von einem hoplophoben SB gestrichen haben.
 
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Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Das wilde Beschimpfen von usern, die bei der Band im Salon keine neue Musik bestellen wollen, weil unten in der Titanic schon das Wasser durchs Leck einströmt ist einfach nur peinlich.

Freiheit in Entscheidung, im Besitz, in der Verwendung - das ist doch in dieser Angelegenheit gerade der vielbeschworene Tenor. Wie weit der reicht wird ja bei einigen postern offenbar. :thumbdown:


An der Börse wird die Zukunft gehandelt und nicht die Gegenwart. Mit seinem Eigentum kann jeder umgehen wie er möchte und gerade Eigentum und Enteignung werden hier doch regelmäßig bemüht?

Es soll ja Leute geben, die vorn ganz lautstark schreien, sie würden den Richtern schon zeigen wo der Hammer hängt, aber hinten bereits ihre HA zum Verkauf anbieten. Bei uns im Geschäft stehen jedenfalls mittlerweile täglich Leute auf der Matte, die ihre HA verkaufen wollen. Von den Schreihälsen, die diese Schnäppchen aufkaufen wollen, war aber leider noch niemand da.

Es muss auch kein vorauseilender Gehorsam sein, wenn jemand seinen HA urteilskonform umbaut. Soll ja Leute geben, die haben nur eine Waffe und würden sie gern zur JAGD nutzen, statt sie im Schrank zu konservieren. Hier im Forum natürlich nicht, da hat ja jeder 10 Langwaffen im Schrank stehen, mindestens. hahaha

Ich kenne auch Jäger, die haben für ihren HA wirklich nur ein 2er Magazin. Seit Jahren! Denen ist es völlig egal, ob das Ding jetzt an der Waffe fixiert wird oder nicht.

Also, es ist und bleibt schwierig, aber seine Entscheidungen muss jeder selbst treffen und dabei seine Situation berücksichtigen.


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Woraus wird das genau abgeleitet? Für mich, war dass bisher nur eine Bestätigung für die Behörde, dass auch ein max 2 Patronen fassenden Magazin zur Waffe gehört und man somit als Jäger überhaupt erst das Bedürfnis für selbige hat.
Hier wird doch wieder nur paranoid Interpretiert oder gibt es da etwas schwarz auf Weiß? Ich denke nicht.
Meine SLF ist ohne Begrenzung eingetragen. Die kann aber auch Bauartbeding nicht mehr als 2 Patr ins Magazin aufnehmen und ist auch nicht ohne weiteres umbaubar. Ich musste lediglich den Nachweis bringen, dass nicht mehr als 2 Patr. ins Magazin gehen.

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Fex

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Wenn sich nach nunmehr 1671 Beiträgen zu diesem Thema der sachliche Inhalt in Richtung Unsachlichkeit verschiebt, kommt demnächst ein Schloss dran (****** ist schon unterwegs in Richtung Lager).

Bitte sachlich bleiben.
 
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Gerade mal mit meiner SBine telefoniert, die sieht bei Schießstandbesuchen keine Probleme.

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Fex

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Gerade mal mit meiner SBine telefoniert, die sieht bei Schießstandbesuchen keine Probleme.

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Die Meinungen gehen hier wohl sehr weit auseinander. Die zuständigen LRAs in meiner Umgebung raten aufgrund eines Schreibens des MLR generell davon ab, die HA überhaupt aus dem Schrank zu nehmen.
 
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..um damit ins Revier zu fahren, ist nachvollziehbar.

Aber Schießstand: Ich darf den HA besitzen, weil er in der WBK ist. Die Eintragung müsste erstmal widerrufen werden. Zum Schießstand transportieren müsste ich den HA auch dürfen. Und auf dem Schießstand schießen darf ich, weil ich mich auf einem Schießstand befinde und nicht, weil ich Jäger bin. Meinen Jagdschein benötige ich für den Schießstand doch gar nicht, sondern nur meine WBK, oder?

PS: Den Jagdschein muss ich in dem Beispiel für den Besitz der Langwaffenmunition gelöst haben, da ich in der Regel ja keinen Munitionserwerb dafür in der WBK eingetragen habe.
 
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Fex

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..um damit ins Revier zu fahren, ist nachvollziehbar.

Aber Schießstand: Ich darf den HA besitzen, weil er in der WBK ist. ...

Und genau da scheiden sich die Geister. Das LRA ist der Meinung, dass man als Jäger eben kein Bedürfnis hätte, folglich auch kein Bedürfnis vorliegt und folglich auch der Transport zum Schiesssstand nicht gedeckt sei.
 
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Dann muss das LRA konsequenter Weise die Wbk wiederrufen.

Wie gasgt, meine SBine wartet auch noch auf nen Schreiben von ihrer übergeordneten Stelle, sie sagt aber, die Waffe steht in der WBK, sollte zur Jagd erstmal nicht mitgenommen werden aber auf dem Schießstand sieht sie keinerlei Probleme, denn dafür wären Schießstände ja schließlich da.

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Und genau da scheiden sich die Geister. Das LRA ist der Meinung, dass man als Jäger eben kein Bedürfnis hätte, folglich auch kein Bedürfnis vorliegt und folglich auch der Transport zum Schiesssstand nicht gedeckt sei.
Aber für den Transport zum Schießstand benötige ich keinen Jagdschein, sondern nur die WBK. Ich sehe jedenfalls zwischen Aufbewahrung in meinem Waffenschrank und Transport zum Schießstand den Unterschied nicht. Beides wird durch die WBK legitimiert.
 
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Dann muss das LRA konsequenter Weise die Wbk wiederrufen.

Wie gasgt, meine SBine wartet auch noch auf nen Schreiben von ihrer übergeordneten Stelle, sie sagt aber, die Waffe steht in der WBK, sollte zur Jagd erstmal nicht mitgenommen werden aber auf dem Schießstand sieht sie keinerlei Probleme, denn dafür wären Schießstände ja schließlich da.



Moin,

so ist das inkonsequent: denn "Transport" (erlaubnisfreies Führen, nicht schußbereit, nicht zugriffsbereit) muss auch vom Bedürfnis umfasst sein. Wenn das Bedürfnis generell abgesprochen wird, darf auch nicht zum Schießplatz oder Büchser "transportiert" werden.

Schon seltsam, was da teils in den Waffenbehörden (von Fachleuten!) zusammengebastelt wird.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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@sense0815

Erlaubnis hin oder her, das Urteil liest sich anders. Und auf den Verbotsirrtum dürftest Du Dich nicht mehr berufen können.....

Was reitet Euch eigentlich, immer an die Grenzen des Legalen zu gehen? Wir sind doch gut beraten, nach diesem eigenartigen Urteil erst einmal besonnene Zurückhaltung zu wahren.

Die ebenso überraschten und irritierten Behörden müssen sich auch erst finden.
Dann wird sich das weitere Procedere ergeben.

Jungs, in der Ruhe liegt die Kraft!
 

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