Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Da kann ich mich echt aufregen. Wie viele für den Bürger günstige Urteile im Steuerrecht werden direkt von amtswegen für alle Steuerpflichtigen umgesetzt.

Aber im Waffenrecht geht das plötzlich, obwohl ich immer wieder höre, dass Urteile nur für die direkt Prozessbeteiligten bindend sind.

Aber was rege ich mich eigentlich auf, war ja völlig klar.
 
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Jetzt darf man noch selbst für eine Ablehnung bezahlen...

http://www.jawina.de/?p=10692#more-10692

Auch wenn es nach Gesetzt "rechtens" ist, ist es das genau nicht bei diesem Urteil.


Interessant. Das Schreiben gibt das BVerwG-Urteil "unrichtig" wieder, denn es stellt (m.E. richtigerweise) darauf ab, wie viele Patronen in "das Magazin" aufgenommen werden könnten. Ich würde da mal anrufen und anbieten, "das Magazin" und dessen Schussbegrenzung zur Besichtigung vorbeizubringen.
 
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Der erste Schrieb is 'n bißchen zu sehr auf Schwarzwildbejagung ausgelegt, aber immerhin ein Vorstoß.
 
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Zur allg. Info:

Ich habe in NRW nach (!) Veröffentlichung des Urteils einen Voreintrag für eine "halbautomatische Pistole, Kaliber .45Auto" bekommen.
Ich habe die Pistole in dieser Woche auch problemlos eingetragen bekommen.
 
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Da kann ich mich echt aufregen. Wie viele für den Bürger günstige Urteile im Steuerrecht werden direkt von amtswegen für alle Steuerpflichtigen umgesetzt.

Aber im Waffenrecht geht das plötzlich, obwohl ich immer wieder höre, dass Urteile nur für die direkt Prozessbeteiligten bindend sind.
Ist aber im Steuerrecht nicht anders. Für das Finanzamt nachteilige (bzw den Bürger günstige) Urteile werden gerne ebenfalls als nur für die Prozess Parteien verbindlich betrachtet und mit einem Nichtanwendungserlass versehen.

Für das Finanzamt vorteilhafte Urteile werden hingegen zügig in der Breite umgesetzt.

Man dreht es halt so, wie man es gerade braucht, egal in welchem Rechtsbereich.
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Zur allg. Info:

Ich habe in NRW nach (!) Veröffentlichung des Urteils einen Voreintrag für eine "halbautomatische Pistole, Kaliber .45Auto" bekommen.
Ich habe die Pistole in dieser Woche auch problemlos eingetragen bekommen.

Logisch bei Anwendung des Gesetzes:
(1) Verboten ist 1.mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;
2.a)auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;
b)auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2 000 Joule haben;
c)auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;
d)auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;

3.die Lappjagd innerhalb einer Zone von 300 Metern von der Bezirksgrenze, die Jagd durch Abklingeln der Felder und die Treibjagd bei Mondschein auszuüben;



Siehe Abs. 1 2. d)
 
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Schorsch, seit wann bitte passen "Logik" und "WaffG" in ein und denselben Gedankengang? :biggrin:

:cheers:

Voreintrag für Pistole wie bei Kollege Specter habe ich ebenfalls nach Urteilsveröffentlichung erhalten, Pistole ist auf dem Weg, dann mal sehen. Ebenfalls NRW.
 
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Ich habe gestern mit der Behörde in München telefoniert, deren Aussage ist, es werden keine halbautomatische Waffen eingetragen, ich darf meine eingetragene halbautomatische Waffe auf dem Stand und auf der Jagd weiter benutzen (Jagd 2 Schuss Magazin )
 
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....mein Reden, wurde aber von juristisch gebildeter Seite hier im Faden etwas anders interpretiert......

Auch die Behördeninfos aus Bayern und Schleswig-Holstein schließen Pistolen -meiner Meinung nach fälschlicherweise- ein.

Die schütten das Kind mit dem Bade aus. Abgesehen davon, dass das Urteil insgesamt völlig abstrus ist, frage ich mich, wie die vom Streitgegenstand LW auf Kurzwaffen schließen?

Allerdings ist das Gesetz in punkto HA-LW ebenfalls deutlich, ohne dass man da in eine schwurbelige Deutungsmanie verfallen müsste:

c)auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

d)auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;

Wenn die Richter Bedenken haben, dass jemand seinen HA, wie z. B. eine Ruger 10/22 mit einem mehr als 2 Patronen fassenden Magazin füllt, der müsste folgerichtig auch hinsichtlich der Verwendung einer KW jenseits des vom Gesetz umfassten Zwecks ausgehen. Das aber führt irgendwann zum Schluss, dass auch Autos nicht mehr an Jäger verkauft werden dürften, da man dieses dazu verwenden könnte, aus ihnen heraus die Jagd zu betreiben. Gleiches gilt für Blumenbindedraht und Paketschnur.

Aber das Verfahren gegen einen Crystal Meth konsumierenden Politiker einstellen...... Zumal die bei ihm sichergestellte Menge den Schluß zuließe, dass er mutmaßlich damit auch hätte Handel treiben können.
 
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Die schütten das Kind mit dem Bade aus. Abgesehen davon, dass das Urteil insgesamt völlig abstrus ist, frage ich mich, wie die vom Streitgegenstand LW auf Kurzwaffen schließen?
Streitgegenstand war ja auch nicht der Besitz von Langwaffen, sondern lediglich ein nach Meinung der Kläger rechtswidriger Zusatz im WBK Eintrag (2-schüssig).

Dies hat das Gericht aber nicht davon abgehalten, dass Urteil auf den Besitz von halbautomatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können auszuweiten.

Und Pistolen sind halbautomatische Waffen, die mehr als 2 Patronen in das Magazin aufnehmen können. Soweit, so logisch oder?

Ob eine derartige (m.M.n. wilkürliche) Ausdehnung des Streitgegenstandes Rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt.
 
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Das aber führt irgendwann zum Schluss, dass auch Autos nicht mehr an Jäger verkauft werden dürften, da man dieses dazu verwenden könnte, aus ihnen heraus die Jagd zu betreiben. Gleiches gilt für Blumenbindedraht und Paketschnur.
Für den Erwerb eines KFZ musst du im Gegensatz zur Waffe weder Bedürfnis noch Sachkenntnis nachweisen.
 

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