Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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13 Jul 2004
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Diese Mail bekam ich gestern:

Das BVerwG geht davon aus, dass für Waffen, die generell geeignet sind Wechselmagazine aufzunehmen, kein Bedürfnis gegeben sei. Dies hätte zur Folge, dass eine solche – bisher in der Rechtsprechung erstmalige Interpretation - zu einem generellen Verbot halbautomatischer Waffen mit (potentiell) größerer Magazinkapazität führen würde und daraus ein fehlendes waffenrechtliches Bedürfnis für den Besitz einer solchen halbautomatischen Waffe zu schließen sei.

Nach heutiger Auskunft des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wurde den Waffenbehörden des Landes empfohlen, zunächst keine Entscheidungen über die Eintragung dieser fraglichen Schusswaffen in Waffenbesitzkarten zu treffen. Die länderübergreifende Abstimmung ist abzuwarten. Für diese hat das BMI für den 28. diesen Monats zu einer Sitzung der Waffenreferentinnen und Referenten der Länder, des BMI sowie Vertretern von BMWi, BMEL und BKA eingeladen.

Auf Grund der vorstehenden Mitteilungen des Innenministeriums ist bis zur Klärung der Rechtslage davon abzuraten, halbautomatische Schusswaffen erwerben zu wollen, da die zuständigen Behörden auf Grund der Weisung des Innenministerium nicht eintragen werden.

Da innerhalb des Urteils nicht nur von halbautomatischen Langwaffen gesprochen wird, sondern generell von halbautomatischen Schusswaffen, sind von vorstehender Problematik auch Pistolen umfasst.

Solange die Klärungsprozesse nicht abgeschlossen sind, sollten Jägerinnen und Jäger auf Grund der Strafbewehrung möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz diese also weder erwerben, noch führen, noch ohne Rücksprache mit ihrer Waffenbehörde an andere überlassen.

Zusammenfassend wird daher geraten, halbautomatische Waffen (Langwaffen mit auswechselbaren Magazinen als auch Pistolen) bis zur Klärung der Rechtslage weder zu erwerben, noch zu führen!!!

Noch nicht einmal im Ansatz ist bislang die Frage geklärt, wie mit einem bisher legalen Altbesitz der betroffenen Waffen verfahren würde, weshalb diesbezüglich innerhalb dieser Information auch noch keine detaillierten Aussagen getroffen werden können.

Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Mit freundlichen Grüßen
und Weidmannsheil
 
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Am schlimmsten an der Sache finde, außer der Tatsache selbst natürlich, dass jetzt wieder jedes Land und jede Behörde ihre eigenes Süppchen kochen. Das dem Bürger zugemutet wird, in gutem Glauben einen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben und die Waffe dann nicht eingetragen zu bekommen wurde ja schon diskutiert... Und ich glaube nicht, dass bislang alle Jäger von dem Urteil und den Konsequenzen wissen, nicht jeder liest in Internetforen!


Den Hinweis auf den Erwerb von Pistolen verstehe ich nicht. Als Jäger brauche ich dazu doch einen Voreintrag, wenn ich den in der WBK habe, dann wurde die Erlaubnis zum Erwerb noch erteilt ubd müsste von der Behörde zunächst zurückgezogen werden.

Interessant wird es dann, wenn die Behörden sich trotz Voreintrag weigern die Waffe einzutragen.
 
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Interessant wird es dann, wenn die Behörden sich trotz Voreintrag weigern die Waffe einzutragen.


Das werde ich demnächst mal austesten können, hab ein Voreintrag für "halblautom. Pistole 9x19" ....

Im moment gefällt mir die Glock 19 ganz gut, könnte auch eine Glock 26 werden, mal sehen ;)
 
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Hast Recht, die neuen Bezeichnung

Bei mir steht einfach: Pistole, 9 mm, das könnte vieles sein.
 
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Aktuelle Info zu HA und Jäger

LRA Leipziger Land

Seit gestern dürfen Händler keine HA mehr an Jäger verkaufen und es werden auch keine mehr eingetragen.
Altbesitz bleibt. Zumindest bis sich was gesetzlich ändert. Waffen dürfen zur Jagd geführt werden. 2 Schuss Magazin.

Good Night Germany
 
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Hast Recht, die neuen Bezeichnung

Bei mir steht einfach: Pistole, 9 mm, das könnte vieles sein.

hahaha... diesen voreintrag oder munitionserwerb in ner wbk will ich sehen... kurzwaffenmunitionserwerb nur im genehmigten kaliber , 9 kurz , 9 makarov , 9 para , 9x21 - was soll der waffenladen dir verkaufen... ?
 
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Neues Personal braucht das Land.
Sachbearbeitung Waffen-, Jagd-, Kreispolizeirecht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen.
Die wesentlichen Aufgaben:
• Waffen-und Sprengstoffrecht
• Untere Jagdbehörde
• Kreispolizeibehörde (Polizeirecht, Versammlungsrecht, Widersprüche gegen orts-
polizeiliche Verfügungen, Unterbringungsrecht)
Wir erwarten:
• Abgeschlossenes Studium für den gehobenen Verwaltungsdienst ( Diplom – Ver-
waltungswirt/-in oder B.A.Public Management ) oder Ausbildung zum/zur Verwal-
tungsfachwirt/-in
• Gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht
• Berufserfahrung und fundierte Kenntnisse im Bereich der Ordnungsverwaltung,
insbesondere in den genannten Rechtsgebieten, sind von Vorteil
• Selbständiges Arbeiten, Entscheidungsfreude, Team-, Kommunikations- und Kon-
fliktfähigkeit
• Gute Kenntnisse der MS-Office-Standardanwendungen
Wir bieten:
• Eine interessante und vielseitige Tätigkeit mit einem hohen Maß an Gestaltungs-
möglichkeiten in anspruchsvollen Rechtsgebieten
• Eine Einstellung bis Besoldungsgruppe A11 LBesG bzw. bis Entgeltgruppe 10
TVöD


Leider habe ich nur eine dreijährige Ausbildung, ansonsten könnte man das System von Ihnen....
 
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hahaha... diesen voreintrag oder munitionserwerb in ner wbk will ich sehen... kurzwaffenmunitionserwerb nur im genehmigten kaliber , 9 kurz , 9 makarov , 9 para , 9x21 - was soll der waffenladen dir verkaufen... ?

In den neueren WBKs steht im vorgedruckten Text etwas von "für die Waffe vorgesehene und geeignete Munition". Er kann also alle 9mm Kaliber erwerben und später das für die Waffe passende erwerben.

Hatten die Diskussion vor einiger Zeit, ob .38 zusätzlich für den .357 Revolver eingetragen werden muss und es hieß das nicht, aus eben diesem Grund.
 
Y

Yumitori

Guest
steht das so in der WBK

Mahlzeit,

nun, es gibt ja auch vollautomatische Pistolen in 9x19, bspw. UZI, MP5 - und damit der pöse Jäger sich keine MPi legal erwerben k a n n , macht der Zusatz "halbautomatische ...." vllt. sogar Sinn :lol: :lol: :lol:.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Bei mir steht einfach: Pistole, 9 mm, das könnte vieles sein.
Mahlzeit,

nun, es gibt ja auch vollautomatische Pistolen in 9x19, bspw. UZI, MP5 - und damit der pöse Jäger sich keine MPi legal erwerben k a n n , macht der Zusatz "halbautomatische ...." vllt. sogar Sinn :lol:
Na, wenn du Recht hast, ergeben sich für cast ja ganz neue Möglichkeiten :lol:
 
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hahaha... diesen voreintrag oder munitionserwerb in ner wbk will ich sehen... kurzwaffenmunitionserwerb nur im genehmigten kaliber , 9 kurz , 9 makarov , 9 para , 9x21 - was soll der waffenladen dir verkaufen... ?

Na und?
Ich hatte einen Voreintrag Kal .44 und mir stand die Wahl zwischen .44 mag, .44 spez und evtl auch .44 russian frei.

Also: Erst erkundigen, dann ablachen.
 

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