Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Er meint Art. 72 Abs. 3 Nr. 1 GG. Dieser gibt den Ländern tatsächlich das Recht, die verabschiedete Gesetzesnovelle des Bundes bereits am nächsten Tag wieder auszuhebeln. Hoffe nicht, dass ein Bundesland auf diese unsinnige Idee kommt. Überhaupt ist Art. 72 Abs. 3 GG eine gesetzgeberische Schnapsidee gewesen.

Verbieten einzelne Bundesländer die Waffe, bezieht sich dies nur auf die Jagdausübung in diesem Bundesland, nicht aber auf die dort ansässigen waffenrechtlichen Erlaubnisinhaber. Ein waffenrechtliches Bedürfnis fehlt gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nur dann, wenn die Waffe nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist. Selbst wenn alle Bundesländer in den jeweiligen Jagdgesetzen ein Verbot bestimmten, bleibt die Waffe waffenrechtlich im gesamten Bundesgebiet erlaubnisfähig. Auch ein Bedürfnis kann, z.B. für die Auslandsjagd, weiterhin bestehen.
 
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Mit welchen/wievielen Stimmen wurde das Gesetz im Bundesrat eigentlich angenommen?

oder waren alle dafür?

Ich empfinde das hier wieder mal als Geisterdebatte. Ähnlich wie die angeblichen Verbote von Pistolen.

self fulfillng prophecy :roll:
 
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Ich wollte nur zeigen, worauf Schorsch eigentlich hinaus will. Ich denke nicht, dass ein Bundesland auf die Idee kommt, das gleich wieder zurück zu ändern. Darüber, welche Folgen so etwas für das waffenrechtliche Bedürfnis hätte, brauchen wir uns hier keinen Kopf machen.
 
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Verbieten einzelne Bundesländer die Waffe, bezieht sich dies nur auf die Jagdausübung in diesem Bundesland, nicht aber auf die dort ansässigen waffenrechtlichen Erlaubnisinhaber. Ein waffenrechtliches Bedürfnis fehlt gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nur dann, wenn die Waffe nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist. Selbst wenn alle Bundesländer in den jeweiligen Jagdgesetzen ein Verbot bestimmten, bleibt die Waffe waffenrechtlich im gesamten Bundesgebiet erlaubnisfähig. Auch ein Bedürfnis kann, z.B. für die Auslandsjagd, weiterhin bestehen.

So ist es. Dann bist du zwar legaler Besitzer von dem Gerät, darfst damit aber nur auf dem Stand üben, und bei der Jagd muss es aber zu Hause im Schrank bleiben. Sehr sinnvoll.
 
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Verbieten einzelne Bundesländer die Waffe, bezieht sich dies nur auf die Jagdausübung in diesem Bundesland, nicht aber auf die dort ansässigen waffenrechtlichen Erlaubnisinhaber. Ein waffenrechtliches Bedürfnis fehlt gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nur dann, wenn die Waffe nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist. Selbst wenn alle Bundesländer in den jeweiligen Jagdgesetzen ein Verbot bestimmten, bleibt die Waffe waffenrechtlich im gesamten Bundesgebiet erlaubnisfähig. Auch ein Bedürfnis kann, z.B. für die Auslandsjagd, weiterhin bestehen.

Alle Bundesländer werden da eh nicht mitziehen, das passt nicht zu der jetzigen Haltung im gelobten Land ;) Die werden nicht vom besten zum schlechtesten zurückrudern ;)
 
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Auskunft des Bümas im Norden (ein Größerer) heute: Sie sind eigentlich fest von einer Veröffentlichung am Montag ausgegangen und hoffen (wie wir alle) auf ein Erscheinen im nächsten BGBl. Bis dato scheitert es wohl an einer Verordnung, die den Behörden vorab zugestellt werden muss (hierzu bitte die Juristen vor). Dies ist bis dato noch nicht geschehen. Ein entsprechendes Treffen dazu hat aber wohl am vergangenen Donnerstag stattgefunden.

Gerüchte wie bspw. eine A/B Kategorisierung hat der Büma abgewigelt. Sie gehen von keinerlei unerwarteten Einschränkungen aus.

Waidmannsheil,
 
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Das stimmt natürlich. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass vermeintliche Schreiben mit unvorteilhaftem Inhalt (wie sie ja bei Frank&Monika aufgetaucht sein sollen --> siehe mittlerweile gelöschter Leserkommentar bei Jawena) dort nicht existieren. In dem Fall scheint mir dann "nichts wissen" doch nicht verkehrt zu sein [emoji12]

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Das stimmt natürlich. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass vermeintliche Schreiben mit unvorteilhaftem Inhalt (wie sie ja bei Frank&Monika aufgetaucht sein sollen --> siehe mittlerweile gelöschter Leserkommentar bei Jawena) dort nicht existieren. In dem Fall scheint mir dann "nichts wissen" doch nicht verkehrt zu sein [emoji12]

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Kannst du das bitte näher erläutern? Habe davon nichts mitbekommen.

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Auskunft des Bümas im Norden (ein Größerer) heute: Sie sind eigentlich fest von einer Veröffentlichung am Montag ausgegangen und hoffen (wie wir alle) auf ein Erscheinen im nächsten BGBl. Bis dato scheitert es wohl an einer Verordnung, die den Behörden vorab zugestellt werden muss (hierzu bitte die Juristen vor). Dies ist bis dato noch nicht geschehen. Ein entsprechendes Treffen dazu hat aber wohl am vergangenen Donnerstag stattgefunden.

Gerüchte wie bspw. eine A/B Kategorisierung hat der Büma abgewigelt. Sie gehen von keinerlei unerwarteten Einschränkungen aus.

Waidmannsheil,

Nach den Informationen, die ich aus recht gut informierten Kreisen habe ist beides nicht zutreffend. Gleichlautendes und Näheres im schwarzen Forum. Das letzte ist das allerneueste Gerücht von dir, bitte mal erläutern, was es heißen soll.
 
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Es gab einen Leserkommentar, in dem ein Kunde schilderte, dass ihm bei Big F ein Schreiben (Entwurf) gezeigt wurde. Inhalt war wohl, dass eine Kategorisierung der HA erfolgen soll (bspw. anhand militärischer Ähnlichkeit), die wohl für die Verzögerung sorgt.

Dies wurde als Gerücht abgetan und das Ganze mittlerweile gelöscht (Eintrag hieß "Warum verzögert sich die Halbautomaten-Regelung?", findet man auch noch auf Google, der Link ist allerdings tot).

Je länger es dauert, umso mehr Gerüchte werden wohl kursieren. Deshalb gilt wohl "No News are good news".

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