Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Geohrfeigt wurde schon. Fraglich ist, ob der Student nun noch bei einem deutschen Gericht zum Richter berufen wird (Nestbeschm....). Einen Richter oder RA hat man sicher nicht gefunden, der dem BVerwG ans Bein pisst...

Bernd.
 
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Geohrfeigt wurde schon. Fraglich ist, ob der Student nun noch bei einem deutschen Gericht zum Richter berufen wird (Nestbeschm....). Einen Richter oder RA hat man sicher nicht gefunden, der dem BVerwG ans Bein pisst...

Bernd.

Ich denke geohrfeigt werden wir alle im Moment, solange das Problem nicht beseitigt wurde, nur merkt das nicht jeder:biggrin:
 

ch1

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Inhaltlich alles top, fraglich ist nur, ob sich ein Bundesrichter von einem Studenten ohrfeigen lässt [emoji12]


Waidmannsheil,
Boresnake





Nicht mit einem Android Phone gesendet

Kann man auch anders sehen. Wenn schon ein Student das Urteil so auseinandernehmen kann....
 
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Die Veröffentlichung in einer Zeitschrift für Verwaltungsrecht adelt die Einschätzung schon ein Stück weit.

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So nennt man dann wohl eine öffentliche Ohrfeige

Noch größer ist die Ohrfeige von Dr. Torsten Fischer in VISIER 7/2016, der in einem Gutachten das Urteil klar rechtsbeugend nennt (strafbar nach § 339 ff StGB) weil das Gericht Gesetze ausdehnt, die vom Gesetzgeber so nicht formuliert waren und damit das Prinzip der Gewaltenteilung verletze.
 
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Noch größer ist die Ohrfeige von Dr. Torsten Fischer in VISIER 7/2016, der in einem Gutachten das Urteil klar rechtsbeugend nennt (strafbar nach § 339 ff StGB) weil das Gericht Gesetze ausdehnt, die vom Gesetzgeber so nicht formuliert waren und damit das Prinzip der Gewaltenteilung verletze.
Nur dass Visier im Gegensatz zur Zeitschrift für Verwaltungsrecht keinerlei wissenschaftliche Relevanz besitzt. Dieser Artikel könnte sehr nützlich sein, wenn die Klage beim BVerfG doch noch relevant wird.

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Naja, wenns zwischenzeitlich noch 'n paar ...exits gibt, dann juckt's auch keinen mehr was die grad teuer beschließen....

Ein frommer Wunsch.
Ich denk wir Verosten immer mehr, die Masse paßt sich schon an, die müssen eigentlich nur noch das aufreißen der Augen üben, denn die sind wohl noch zu sehr geschlossen.;-)
 
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und mal wieder ganz auf dem Boden angekommen und neutral betrachtet, sollen sie die Magazinbegrenzung einfach komplett streichen, denn die ist sowieso für den Popo.

Es ist einfach irrsinnig, wie sehr sich Leute gerne das Leben schwer machen, zumal ich auch mit 3-Schuss wild "ballern" und anschweissen kann. Eine Magazinbegrenzung hat null mit Waidgerechtigkeit zu tun und der ganze Paragraph stammt noch aus Nachkriegszeiten.
 
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Sachverhalt schon mal falsch dargestellt, verboten sind die Plempen ja immer noch nicht.

"Jagd muss effektiv sein", Minute 1:27. Ja, stimmt, nur dass eben dieses nix mit der Bewaffnung zu tun hat, versteht auch ein Norwich nich'.

Unter zwei Minuten und schon muss das Rotwild wieder herhalten, diese bösen Knospenbeißer wollen aber auch einfach den Wald nicht in Ruhe lassen, dafür müssen sie büßen. Die absoluten Zahlen lassen wir mal unkommentiert, mit Genauigkeit hammses ja nich' so. Argumentation pro SLB darauf fußend auch Kontraproduktiv.
 
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Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass es in der PDF darum geht, dass das Bleiverbot nicht inkrafttreten soll?
 

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