Moin zusammen,
ob es nun der "rote" Heinemann gesagt hat, was auch ich unter seinen Zitaten gefunden habe, oder nicht, ist im Grunde gleichgültig. Denn der Satz ist u n b e d i n g t r i c h t i g. Und seine Richtigkeit erlangt nicht deshalb grössere Bedeutung, we i l v. Heinemann, seine Bedeutung wird nicht geringer, wenn von Lieschen Müller stammend.
Die poitische Grundhaltung des ehem. Bundespräsidenten aber lässt es mindestens wahrscheinlich sein, dass der Satz von ihm stammt.
Und das dümmliche Gezetere, ob er oder ob er nicht, was wo belegt ist oder nicht, in diesem Zusammenhang erinnert mich ganz stark an die Neider, denen der akademische Grad aus welchen Gründen auch immer vorenthalten blieb, die aber jetzt unbedingt beweisen wollen, dass sie auch gelernt haben, wissenschaftlich zu arbeiten und zu denken.
Zurück zur Richtigkeit des zitierten Satzes:
Denn: Dem diesbezüglich unbescholtenen Staatsbürger den Waffenbesitz zu verwehren hat keinen vernünftigen Grund (wir reden noch nicht von Führen, dem bei sich Tragen ausserhalb der "eigenen vier Wände"). Ein Staat, der dies dennoch tut, hegt ja offenbar Bedenken gegen das rechtmäßige Allgemeinverhalten seiner Bürger und stellt sie damit "Halunken" gleich.
Wenn es also nach dem (heutiigen) Staat ginge, müsste man spätestens seit dem Hammermörder entspr. Schlagwerkzeuge generell verbieten und für Zimmerleute, Handwerker (Heimwerker?
) eine Bedürfnisprüfung einführen.
Aber das alles hatten wir ja schon mal, also - war's das jetzt ?
Habe die Ehre und
Waidmannsheil