Ja, so meine ich das. Was die Einheitsoberförster als Ausweg aus der Kartellmisere ansahen, entpuppt sich nun als so stumpfes Schwert, dass man es bleiben lassen kann.
@JungJaeSpoSchue: mit der der Änderung des &46 wollte man erreichen, dass hiebsvorbereitende Tätigkeiten wie z.B. das Auszeichnen des Holzes vom Wettbewerbsrecht ausgenommen sind. Begründet wurde dies damit, dass es beim Auszeichnen um "Waldbau" ginge und nicht um ein Sortiment an den Markt zu bringen. Das ist natürlich Blödsinn, Waldbau wird ja nicht um seinetwegen betrieben, sondern um Bestände zu formen, deren Rundholz sich verkaufen lässt. Zwar gibt es auch andere Ziele (Erholung und Schutz), die mit Mitteln des Waldbaus erreicht werden sollen, aber das sind in der Summe deutlich weniger als die Holzproduktion. Es gibt auch Forstbetriebe mit anderem Zielsystem, bspw. um Großstädte herum, aber nicht Staatswald in einem ganzen Bundesland.