Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Da heißt es anlaufen, die Rotten verfolgen und dann auf 30-50m nach Möglichkeit mehrere Stücken zu erlegen. Und dazu gibt es eben nix besseres, als einen HA!!! Es soll übrigens wirklich Leute geben, denen das auch noch Spaß macht...:grin:

Ich schreibe jetzt nicht wie man das auch machen kann.
Nur bewacht zum Glück nicht jeder in dieser Republik Mais und nennt es dann Jagd.
 
Y

Yumitori

Guest
Moin zusammen,

@ spitz44 -

d a s , was Du beschreibst, kann man auch mit einen Vorderschaftrepetierer hinkriegen - aber das ist doch genau der Punkt: J e d e r , wie er mag und glaubt, dass er (oder sie) es besser kann.
I c h bspw. bin ein Fan v. Kipplaufwaffen, erst recht, seit ich gesehen habe, wie unheimlich fix ein Bekannter mit einem Suhler Kugeldrilling drei Wutzchen in die Schneise gelegt hat.

@ cast -

die Diskussion, wer wann was wozu zu brauchen hat oder zu glauben denkt, halte ich für unnötig, unsinnig und schädlich - denn:
Außer im Sozialismus, Kommunismus oder wie diese menschenfeindlichen Theorien genannt werden mögen, b r a u c h e ich etwas in dem Moment, in dem ich es w i l l.
Alles andere ist unfrei.
Dabei wird nicht verkannt, dass in einer eng besiedelten Gesellschaft eine hunderttprozentige Freiheit des Individuums nicht funktioniert, hier verweise ich auf J.-J. Rousseau.

@ Mohawk -

ich will Dir gar nicht widersprechen, ich fürchte nur,dass es den allermeisten "gewählten Vertretern" grad am Allerwertesten vorbei geht, was wer wann an sie schreibt.
Man sollte aber dennoch schreiben, keine Frage - bloß nicht allzu viel drauf hoffen... .

Grüße, habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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die Diskussion, wer wann was wozu zu brauchen hat oder zu glauben denkt, halte ich für unnötig, unsinnig und schädlich - denn:

Ich habe nirgends geschrieben wer was braucht, nur empfinde ich es umgekehrt mit brauchen anders herum zu argumentieren für Unsinn.
Denn genauso wenig wie man das eine "braucht", "braucht" man das andere.
 
Y

Yumitori

Guest
Ich schreibe jetzt nicht wie man das auch machen kann.
Nur bewacht zum Glück nicht jeder in dieser Republik Mais und nennt es dann Jagd.

Nochmal moin,

:thumbup::thumbup::thumbup: ich bin ganz bei Dir, wer ausschließlich so etwas Jagd nennt, hat etwas verpasst.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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:lol:
Manche haben ja schon Schaum vorm Mund.:p

Natürlich, es fällt ja auch schwer ruhig zu bleiben, bei solchen Blutgrätschen aus der eigenen Reihe.

Ist ja wohl zurecht als Dreistigkeit zu bezeichnen, man solle dann halt den Repetierer nehmen. Nicht jeder hat alternative Waffen, ob Repetierer oder anderes, für die Saujagd in seinem Besitz. Warum auch?!

Ich führ(t)e eine Sauer 303 in 30-06 mit Zeiss HT. Präzise genug auch für weitere Schüsse am Rehansitz. Mit dem nachgerüsteten SD ideal für den nächtlichen Sauenansitz ohne Gehörschutz. Drückjagdeignung muss man eigentlich nicht extra erwähnen. Kurzum: meine "Leib- und Magenwaffe". Mehr brauche ich neben einer BDF gar nicht.

Ich gehöre zu dem, zugegebenermaßen vielleicht übersichtlichen Kreis an Betroffenen die aktuell schlichtweg keine geeignete Waffe zur Schwarzwildbejagung haben.
Ironischerweise könnte ich mich nun brüsten, dass ich letztes Jahr im Revier, in dem ich mitgehe, 100% der Schwarzwildstrecke erbracht habe. (Hauptgrund ist aber eher, dass die anderen kein Glück hatten.)
Eine Drückjagd könnte ich aktuell auch nicht besuchen.

Und nun soll ich also zusätzlich zu dem finanziellen Verlust der mir möglichweise durch das Urteil droht (Verkauf des HA unter Wert oder Umbau auf meine Kosten, mit daraus resultierendem ungewissen Restnutzwert) einfach mal einen Repetierer anschaffen?!
Folgekosten, wie größerer Waffenschrank, neue Montagen etc. noch außer Acht gelassen.

Anderswo würde man dich für solche Aussagen als Forentroll brandmarken. Da fällt mir nur der weise Spruch ein, dass die Anzahl der Posts keine Rückschlüsse auf deren Qualität zulassen.

Zur Erklärung:
Mich ärgert nicht einmal das Urteil an sich, sondern der Zeitpunkt zu dem es fällt. Wäre es schon immer so gehandhabt worden, dass feste Magazine zu verbauen sind, dann würde ich nun eine dementsprechende Waffe mit festem Magazin oder, wenn mir das zu fummlig wäre, einen Geradezugrepetierer o.ä. besitzen. Dann käme ich jetzt überhaupt nicht auf die Idee, einen Gerichtsprozess um ein wechselbares Magazin zu unterstützen.
Es geht darum, dass der Status quo nun mal wechselbare Magazine sind/waren und sich die Jäger im guten Glauben an deren Legalität mit diesen ausgestattet haben.
Der Wertverlust ist erheblich, der Nutzen für die Allgemeinheit (öffentliche Sicherheit) gleich null. Da hilft die lapidare Aussage, dass man natürlich auch mit Repetieren Schwarzwild jagen kann überhaupt nicht.
 
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Wie nennt man das ?
Arschkarte gezogen? Tut mir leid für dich, nur ist das alles kein Argument für oder gegen eine Einschränkung.
Die gelbe oder rote Feinstaubplakette kommt auch einer Enteignung gleich, hat es was geändert?

Ich finde es dreist, die besondere Brauchbarkeit zu betonen.
Mit der Argumentation wirst du immer hinter runterfallen. Würde ja umgekehrt bedeuten alle ohne HA hätten unbrauchbare Waffen.

Die Dinger sind ein System unter vielen und eine Einschränkung macht deswegen keinen Sinn.
 
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Moin!

Die gelbe oder rote Feinstaubplakette kommt auch einer Enteignung gleich, hat es was geändert?

1 - Äpfel und Birnen: beim Feinstaub kann man ja sogar noch eine Gesundheitsgefährdung annehmen (wenn da auch die Dieselmotoren unr ein ganz kleines Rad im Gesamtgetriebe sind), beim SL nicht.

2 - Ja, es ändert was. Meine Kaufkraft fällt in manchen Innenstädten aus und wird anderweitig tätig. :p Das reicht von Einkaufen bis Konzertbesuch. Und bei SL ist das ähnlich - da fallen manche Dinge demnächst eben aus, und sei es nur weil man eine neue Waffe BRAUCHT und das Geld dafür dann eben nicht in anderen Dingen unterbringen kann. Nur als Tipp: Waffenkauf von Privat bringt dem Staat keine Umsatzsteuer, die selbe Menge Geld im Laden verjubelt schon. ;-) Klar, das ist auch nur ein Tropfen auf den heissen Stein und Herr Schäuble merkts nicht, aber ...

Viele Grüße

Joe
 
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Klar sind es Äpfel und Birnen.

Da der private Konsum momentan immer noch derartig hoch ist juckt das Schäuble sicher nicht.
 
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Hallo,

wie wäre das zu "handhaben" im Falle von Nachtdurchflatterer, der nur einen HA als Jagdwaffe zur Verfügung hat?
Mit einer entsprechende Gesetzesanpassung, die das Führen eines HA eindeutig wieder legitimieren würde (wovon wir mal ausgehen), ist erst Anfang 2017 zu rechnen!
Ok, die Empfehlung der Jagdverbände ist: besser zu Hause lassen!
Aber was wird passieren, wenn ich nur einen HA habe und den auch weiterhin führe? Wenn ich denn "erwischt" werde...
 
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Irgendwo während der letzten 50 Posts oder so wurde der Punkt erreicht, an dem nur noch diskutiert wird um den diskutierens willen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
anlaufen, die Rotten verfolgen und dann auf 30-50m nach Möglichkeit mehrere Stücken zu erlegen. Und dazu gibt es eben nix besseres, als einen HA!!! Es soll übrigens wirklich Leute geben, denen das auch noch Spaß macht...
Ich weiss nicht ob es schlau ist die "besondere Eignung" von HA zur Erlegung gleich mehrerer Stücke in einem Rutsch immer so zu betonen. Erzeugt bei unbeteiligten Betrachtern gern ein Schnellfeuerfeeling, ein Kopfkino von Massentötung und das halte ich in der Sache nicht für hilfreich, weil es genau die Ängste bedient die von anderer Seite geschürt werden.
 
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Ich glaube auch kaum, daß diejenigen die sowas behaupten jemals was anderes probiert haben.
Aber das ist ein völlig anderes Thema.
 
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Wie nennt man das ?
Arschkarte gezogen? Tut mir leid für dich, nur ist das alles kein Argument für oder gegen eine Einschränkung.
Die gelbe oder rote Feinstaubplakette kommt auch einer Enteignung gleich, hat es was geändert?

Ich finde es dreist, die besondere Brauchbarkeit zu betonen.
Mit der Argumentation wirst du immer hinter runterfallen. Würde ja umgekehrt bedeuten alle ohne HA hätten unbrauchbare Waffen.

Die Dinger sind ein System unter vielen und eine Einschränkung macht deswegen keinen Sinn.

Ich betone und bewerte überhaupt keine "Brauchbarkeit"!?

Ich betone, dass ich im Einklang mit der gesetzlichen Auslegung eine Wahl meines Handwerkzeugs getroffen habe, die nun, obwohl sich die Gesetzeslage nicht geändert hat, konterkariert wird.
Mit keinem Wort behaupte ich, dass man nur mit HA auf Schwarzwildjagd gehen könnte, noch nicht einmal das es damit besonders gut ginge.

Im Beispiel deiner Feinstaubplakette haben sich Gesetze geändert, es gab Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und Sondergenehmigungen! Außerdem gibt es nach wie vor nur vereinzelte Umweltzonen in denen das überhaupt zum tragen kommt und keine flächendeckende Einführung von heute auf morgen. Die Umweltzonen verfolgen auch einen Zweck, nämlich niedrigere Feinstaubbelastung, auch wenn das nicht gefruchtet hat. Der Vorgang rund um die HA verfolgt augenscheinlich keinen konkreten Zweck und entspringt auch keiner Notwendigkeit. Insgesamt also eher nicht vergleichbar...

Mich stört auch eher der lapidare, unangebrachte und nicht hilfreiche Verweis auf einen Repetierer, als ob man den zwangsläufig im Schrank stehen hätte oder sich den mal eben für Lau besorgen könnte.
 
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Übrigens hat die FvLW, die mir immer noch unbekannt ist 500 € an die GRA gespendet.

'nuff said.

warum ist die Dir unbekannt?
immerhin haben die als erste der Orgas eine Verfassungsklage auf den Weg gebracht die leider ohne Begründung abgewiesen
bzw nicht angenommen wurde
außerdem betreibt die FvLW das größte deutschsprachige Forum für Sportschützen, Jäger & Sammler:
http://waffen-online.de/

http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadid=67021 (ich habe den Link genommen weil der ohne Anmeldung lesbar ist
Sehr geehrte Legalwaffenbesitzer,
liebe Community,

jetzt wird es Ernst und wir greifen die Idee der Rechtssatzverfassungsbeschwerde auf. Wir, die FvLW e.V., haben die juristische Machbarkeit und das finanzielle Risiko der Rechtssatzverfassungsbeschwerde in Bezug auf die nicht anlassbezogenen Kontrollen (Art. 13 GG) und die damit verbundenen Konsequenzen, wie Verlust der Zuverlässigkeit, Einzug der WBK, Eigentumsaufgabe der Waffen von mehreren Anwaltskanzleien prüfen lassen. Die involvierten Anwälte sind alle BGH erfahren.

Diese Anwälte halten es für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage annimmt.

Hierzu muss als erstes ein Gutachten erstellt werden. Die Kosten dafür schlagen mit 2.000 -–2.500 € zu Buche.
Für den Prozess rechnen wir mit 7.000 - 8.000 €.
Alles in Allem also ca. 10.000 €.
Dieses Gutachten haben wir in Auftrag gegeben und das Kostenrisiko hierfür übernommen.

Wir haben die in "Waffen-online" bekundete Spendenbereitschaft mal überschlagen und sind auf ein Volumen von rund 8.000 € gekommen. Unter diesen Umständen ist die FvLW e.V. bereit, die Klage zu führen. Es muss Euch aber klar sein, dass die 80% der Gesamtkosten von Euch kommen müssen. Alleine aus Vereinsmitteln können wir das nicht stemmen.

Wir haben bei der Deutschen Bank in Frankfurt a.M. ein Spendenkonto eingerichtet. Konto-Nummer 302700061 BLZ 50070024
Empfänger – FvLW e.V.
Verwendungszweck – Verfassungsklage

Dass ein solcher Prozess auch mit negativem Ausgang enden kann sollte jedem klar sein!


Das angegebene Konto wird offen geführt und ist jederzeit prüfbar. Einahmen und Ausgaben über dieses Konto werden wir im 14- tägigen Turnus auf unserer Homepage veröffentlichen. Bei negativem Ausgang, bzw. bei zu geringem Spendenaufkommen ist aus unserer Sicht eine Rückerstattung nicht durchführbar, da der Verwaltungsaufwand und die dabei entstehenden Kosten in keinem Verhältnis stehen würden.

Konkret würde es bedeuten, dass das eingezahlte Geld für andere unser Thema betreffende Aktionen genutzt werden sollte.

Wir agieren in Eurem, im Interesse aller Legalwaffenbesitzer!

"Leitet bitte den Spendenaufruf über vorhandene Mailpools weiter
-
wir brauchen jede Unterstützung"


Manfred Kübel für die FvLW e.V.
 

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