Hier ein Schreiben des Bay. Innenministers auf meinen Einwand hin.
Antwort nach 2 Wochen.
vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 zum jagdrechtlichen Verbot von halbautomatischen Schusswaf-fen, die ein Magazin für mehr als zwei Patronen aufnehmen können. Dazu kann ich Ihnen folgendes sagen:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat auch mich überrascht, da es eine bisher unstreitige bundesweite Praxis für rechtswidrig erklärt. Kern der Entschei-dung ist die Feststellung, dass entsprechende Waffen nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) des Bundesjagdgesetzes für die Jagd verboten sind. Auf Grund dieser jagdrechtlichen Bewertung dieses obersten deutschen Verwaltungsgerichts kön-nen die Waffenbehörden derzeit keine Waffenerlaubnisse mehr für die betreffen-den Waffen erteilen. Das Waffenrecht folgt insoweit nur dem Jagdrecht.
Damit ist auch klar, dass eine Lösung nur im Jagdrecht gefunden werden kann. Ob hierfür eine Änderung des Bundesjagdgesetzes erforderlich ist, wird meines Wissens derzeit von den für das Jagdrecht zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene geprüft. Ich kann Ihnen versichern, dass ich eine rasche klar-stellende Änderung unterstützen würde, und erlaube mir, Ihr Schreiben und meine Antwort daher an meinen für das Jagdrecht zuständigen Kollegen Staatsminister Helmut Brunner weiter zu leiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ähnliche Schreiben an die Wahlkreiskandidaten, zuständigen Minister etc. wurden bisher nicht beantwortet.
Bausaujäger