Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Update zu #1590:

Hatte heute Mittag ein nettes und konstruktives Gespräch mit einer Mitarbeiterin „meiner“ MdB. Sie steht auf unserer Seite und befürwortet eine Konkretisierung des §19 Bundesjagdgesetz in dem Sinne, dass die Selbstladewaffen weiter jagdlich eingesetzt werden können. Sie warte auf einen Formulierungsvorschlag aus dem Landwirtschaftsministerium und werbe in ihrer Partei für eine pragmatische Lösung.

Ob das reicht, weiß ich nicht. Aber ehrlich geschrieben ist das mehr als ich erwartet habe und das auch schneller.

Nun ist der DJV am Zug, dem Ministerium die richtigen und nicht zu enggefassten Hinweise zu geben.

Es scheint so, als gäbe es Hoffnung auf eine Vernünftige Lösung.
 
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Ich weiß, ich bin zu grießgrämig für mein jugendliches Alter unter 40. Aber vergesst die anderen Schauplätze nicht, wenn Ihr mit Euren Vertretern korrespondiert. Bleifrei, Wiederladen, Liste der jagdbaren Arten, Schiessnachweis.

Nur das sind ja schon die "krankgeschossenen" Unterwegs..... schon wieder zu weit einschränkend.

Wenn schon neu formuliert, dann auch bitte BVerwG-Verdreh-Sicher und deswegen so wenig wie möglich "einschränkend"

Juristendeutsch MUSS mindestens vier Nebensätze enthalten, sonst geht da gar nix in der Gerichtskantine!

Ein Satz wie "Beim jagdlichen Gebrauch einer halbautomatischen Langwaffe abseits der Nachsuche dürfen nicht mehr als zwei Schuss in ein entnehmbares Magazin geladen werden" lässt die doch kalt, das könnte ja jeder verstehen. Und dann den zweiten Satz hinterschieben "Ein- und Kontrollschiessen im Zuge der Jagdausübung sowie Übungsschießen auf Schießstätten unterliegt keiner Beschränkung hinsichtlich der Magazinkapazität", da kannste dich aber von Coolnesspunkten bei den Kollegen verabschieden. Einfach so unmissverständliche Gesetzestexte rauslassen, also bitte...

:28:
 
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anonym

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Nachdem ich heute wegen einer anderen Geschichte mit meiner freundlichen SBin von der Waffenbehörde telefoniert habe, kam sie (!) noch auf das Thema HA (weil ich auch einen solchen besitze):
Ergebnis:

- Diese Behörde macht nichts.
- Nach ihrer Ansicht steht auch einer Verwendung der Waffe zur Jagd oder auf dem Schiesstand nichts entgegen.
- Sie findet das Urteil auch "suboptimal" und keiner in der Behörde hat Lust darauf, irgendwelche Dinge zu widerrufen, weil sie sich klar darüber sind, dass dies für alle Beteiligten ein Riesentheater gibt und sie rechnet damit, dass viele/alle/die meisten HA-Besitzer Widerspruch einlegen werden. Da käme richtig viel Arbeit auf sie zu.
- Händler verkaufen wohl keine mehr, weil sie Angst haben, das Ding wieder auf den Tisch gelegt zu bekommen.

In dieser Behörde warten sie also ab, ob vom RP oder IM eine entsprechende Info kommt, dann werden sie ggf. reagieren.

Also: hier im Badischen erst einmal alles entspannt. Wobei unsere Behörde und ihre Mädels sehr "waffenbesitzerfreundlich" ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Ohne Voreintrag liefert Frankonia keine SLB. Für Jäger verweigert die Behörde diesen Voreintrag. NRW.
Soweit so einfach.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
In dieser Behörde warten sie also ab, ob vom RP oder IM eine entsprechende Info kommt, dann werden sie ggf. reagieren.

Also: hier im Badischen erst einmal alles entspannt. Wobei unsere Behörde und ihre Mädels sehr "waffenbesitzerfreundlich" ist.


Ohne Voreintrag liefert Frankonia keine SLB. Für Jäger verweigert die Behörde diesen Voreintrag. NRW.
Soweit so einfach.

So cool geht´s nur in der BRD... wenn es nicht so beklemmend wäre, könnte man fast wieder in einen Lachflash verfallen.

Wie ist noch gleich die genaue Defenition einer Bananenrepublik??
 
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Für mich ist das - wenn es so kommt - ein Vermögensschaden. Wer zahlt mir den Kaufpreis meiner SLB zurück ? Und der Club der bösen Buben lacht sich kringelig über uns legale Waffenbesitzer.
Mein Amt für öffentliche Ordnung hat mir aber tel. mitgeteilt ( ich habe angefragt ), daß es noch keine schriftlichen Anweisungen gibt und solange ich nichts höre so weitermachen kann wie gehabt. Wenn das Verbot kommt, dann wird das Arbeitsplätze kosten. Macht aber den Beamten vom Bundesverwaltungsgericht nix, die haben ja die Kohle auf Lebenszeit. :no::no::no:
 
G

Gelöschtes Mitglied 8964

Guest
Scheint wirkich alles extrem unerschiedlich gehandhabt zu werden. Ein Schützen- und Jagdkamerad hat erst letzte Woche (Mittwoch) 2 HAs in Bayern problemlos eingetragen bekommen. Für ihn ist die ganze Chose: " Ein Stum im Wasserglas"....sein Wort in Odins Gehörgang!
 
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Wie ist noch gleich die genaue Defenition einer Bananenrepublik??

Nun ja, in einer Bananenrepublik würde sich die Sache mit ein paar über den Tisch geschobenen Scheinchen regeln lassen.
Hier handelt es sich offenbar aber einfach um Dummheit bzw. mangelndes Fachwissen eines Gerichts, evtl gepaart mit Hoplophobie.

Ein passender Begriff dafür ist mir allerdings nicht geläufig.
 
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Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Nun ja, in einer Bananenrepublik würde sich die Sache mit ein paar über den Tisch geschobenen Scheinchen regeln lassen.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass diese Scheinchen geflossen sind. Allerdings von der falschen Richtung her...

Ich traue mittlerweile unserem infizierten System jede nur erdenkliche Schandtat, in jede nur erdenkliche Richtung zu.
 
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Mit Bananenrepublik ist hier wohl eher gemeint, dass jede Behörde macht was es will.

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Nun ja, in einer Bananenrepublik würde sich die Sache mit ein paar über den Tisch geschobenen Scheinchen regeln lassen.
Hier handelt es sich offenbar aber einfach um Dummheit bzw. mangelndes Fachwissen eines Gerichts, evtl gepaart mit Hoplophobie.

Ein passender Begriff dafür ist mir allerdings nicht geläufig.


Es ist eher Demophobie (Angst vor dem Volk). Das BVerwG vertritt ja schon seit Jahren die These "so wenig Waffen ins Volk wie möglich".

Die verwendete Formulierung "ins Volk" offenbart ein letztlich antidemokratisches Denken. Denn was ist am "Volk" so problematisch? Immerhin ist das Volk in einer Demokratie der höchste Souverän. In Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz ist ausdrücklich bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht.

Was kann also die These meinen, es sei falsch, dass das Volk Waffen hat? Dass man Angst vor dem Volk hat? War das nicht der Grund für die rigiden Waffengesetze im Dritten Reich und in der DDR (die ich hiermit nicht gleichsetze)?

Man schaue nur auf die Schweiz, eine der ältesten Demokratien ... Dort, wie auch in den USA, wird das Recht, Waffen zu tragen, als Garantie für die Demokratie angesehen, weil ein Tyrann die Demokratie nur mit großer Gefahr für sich und die Seinen angreifen kann. Ein Putsch ist chancenlos, wenn das Volk bewaffnet ist. Ein Möchtegern-Putschist wird nicht einmal Unterstützer finden, denn sein Unterfangen ist von vornherein aussichtslos. Ganz anders in den Staaten, in denen nur Polizei und Armee Waffen tragen.

Die "Gefährlichkeit" legaler Waffen ist für den Bestand des Staates und auch volkswirtschaftlich bedeutungslos, selbst wenn man Amok-Situationen und erweiterte Suizide in die Betrachtung einbezieht. Smartphones sind - gerade im Straßenverkehr - viel gefährlicher. Werden Smartphones deshalb verboten?

Hat das Waffen-Verbot einen Nutzen? Auch dies darf bezweifelt werden, wenn man sich die leichte Verfügbarkeit illegaler Waffen vor Augen führt. Der NSU-Komplex ist ein anschauliches Beispiel.

Was bleibt also von der These, es sei richtig, den Zugang zu Waffen zu beschränken?
 
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Mit Bananenrepublik ist hier wohl eher gemeint, dass jede Behörde macht was es will.

Das war doch schon immer so.

Jüngstes Beispiel Schalldämpfer

und vor 15 Jahren schon. Die Kollegen aus dem Nachbarkreis bekamen die Büchse mit vorläufiger WBK schon während der Ausbildung, bei uns war gerade so die Flinte möglich usw.
 
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Auf Jagdschein darfst du Ha ohne festes 2 Schuss Magazin doch eh nicht mehr Verkaufen, ist ja keine Ewb mehr da kein Bedürfnis.

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