Verankerungspflicht Waffenschrank

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Wurde hier schon mehrfach diskutiert, das ist in vielen Fällen eben nicht so einfach möglich.

Daneben sind wir dann auch ganz schnell bei der Diskussion einer normkonformen Befestigung (zu welcher Norm auch immer) mit entsprechendem Nachweis. Da reicht es dann nicht selbst die Bohrmaschine auszupacken sondern es braucht eine zertifizierte Fachfirma.

Ich kaufe mir 'ne HILTI, mache mich selbstständig, lasse mich zertifizieren und schalte Anzeigen in den bekannten Jagdzeitungen. Vom Gewinn des ersten Geschäftsjahres kaufe ich mir eine Eigenjagd.
 
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Ich kaufe mir 'ne HILTI, mache mich selbstständig, lasse mich zertifizieren und schalte Anzeigen in den bekannten Jagdzeitungen. Vom Gewinn des ersten Geschäftsjahres kaufe ich mir eine Eigenjagd.

Dann hast Du keine Ahnung, wie solche Zertifizierungen aussehen. Als erstes wirst Du z.B. ein QM System einrichten müssen. Und wenn Du so weit bist, vergiss auch nicht das Material in dem verankert wird auf Festigkeit zu prüfen.
 
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Der Waffenrechtstag ist wohl sowas wie die Verkehrsgerichtstag in Goslar. Was wurde da schon alles besprochen, aber wenig in Gesetzgebungsverfahren umgesetzt.
 
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Es wäre ein leichtes Fall die Behörden solch ein Zertifikat zu verlangen, tun sie aber nicht.

Aber der Versicherer der nach VDS arbeitet will das vielleicht. Oder auch nicht, bei uns oder auch nicht.

Aber das war nun definitiv MEIN letzter Beitrag dazu.
 

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In der Bedienungsanleitung meines 1er Schranks <200kg steht nichts von einer Notwendigkeit einer Verankerung zur Erfüllung der 1er Zertifizierung. Dort wird lediglich darauf verwiesen, dass eine Verankerung im Falle einer Versicherung nötig ist und gibt dazu Vorgaben.
 

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Ich war froh, daß meine uralten Waffenschränke im Keller angedübelt waren, als das Hochwasser kam!
Wegen der Versicherung(GDV):
Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude selbst sowie an Parkettböden, Einbauküchen und ähnlicher fest mit dem Gebäude verbundener Einrichtung.
 
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Ich war froh, daß meine uralten Waffenschränke im Keller angedübelt waren, als das Hochwasser kam!
Wegen der Versicherung(GDV):
Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude selbst sowie an Parkettböden, Einbauküchen und ähnlicher fest mit dem Gebäude verbundener Einrichtung.
Dann hätte halt deine Hausratversicherung gezahlt.
 
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Besser wären sie wohl im ersten Stock aufgehoben gewesen.
 
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Dann hätte halt deine Hausratversicherung gezahlt.

Leider nein bei mir, denn die Hausratversicherung enthielt keine Elementarschäden.
Elementar war nur bei der Gebäudeversicherung eingeschlossen.
 

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