Verankerungspflicht Waffenschrank

Wheelgunner_45ACP

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Ich hatte mir damals als Student die gleiche Frage gestellt. Für uns war es aber ziemlich einfach, an die Norm heranzukommen. Ich habe sie hier in Version "DIN EN 1143-1 2012-07". Ich weiß, ist nicht mehr die Neueste, an die komme ich aktuell aber auch nicht ran.

Unter 4.2.1 Absatz 3 steht der hier diskutierte Teil:
"Freistehende Wertschutzschränke mit einem Gewicht unter 1 000 kg müssen über mindestens eine Öffnung verfügen, durch die sie verankert werden können. Die Verankerung muss an jeder Verankerungsöffnung der in Tabelle 1 aufgeführten Kraft widerstehen."

Die Tabelle 1 geistert hier schon im Thread herum und gibt hier eine Prüflast von 50kN an (für 0er und 1er).
Diese Prüfung wird später auch noch beschrieben. Dabei wird die Verankerungsöffnung (das Loch für den Dübel) geprüft. Nicht die Verankerung selbst. Die Widerstandsklasse ergibt sich dann daraus, wie lange mit Werkzeugen es dauert, den Schrank zu öffnen.

Die gesamte Norm bezieht sich nur auf den Schrank selbst, mit der Schnittstelle "Verankerungsöffnung". Mehr nicht.

Weder aus dem WaffG noch aus der Norm ergibt sich eine allgemeine Pflicht zur Verankerung von Waffenschränken.
Das bedeutet dann, dass diese Verankerungsöffnung mit 50kN gemäß einer Prüfvorgabe getestet wird und dann anschließend noch die Funktion gegeben sein muss. Das Prüfverfahren ist dann wohl auch in der Norm beschrieben. Oder verstehe ich da was falsch?
 
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Ja, für freistehende Wertschutzschränke ist das auch nur eine Richtung: Heraus.
Der Bolzen darf mit 50kN nicht aus der Wand des Wertschutzschranks gezogen werden können.

Grober Aufbau des Prüfverfahrens:
1676240064604.png
Das Prüfverfahren ist auch in der Norm beschrieben. Mit Hydraulikzylinder, der an der Wand des Wertschutzschranks abgestützt wird und einem Kraftmesser soll da gearbeitet werden.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Ja, für freistehende Wertschutzschränke ist das auch nur eine Richtung: Heraus.
Der Bolzen darf mit 50kN nicht aus der Wand des Wertschutzschranks gezogen werden können.

Grober Aufbau des Prüfverfahrens:
Anhang anzeigen 214423
Das Prüfverfahren ist auch in der Norm beschrieben. Mit Hydraulikzylinder, der an der Wand des Wertschutzschranks abgestützt wird und einem Kraftmesser soll da gearbeitet werden.
Danke
 
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Ich hatte ja bereits geschrieben, dass es in der Norm nicht um eine Verankerungspflicht geht sondern um eine Prüfung der Belastbarkeit der, on der Norm vorgeschriebenen, Verankerungsmöglichkeit. Peng hat das richtig erkannt und dargestellt. Im übrigen mir liegt die Norm vor.
Ich hatte nun auch Einblick in die Norm.
Wer Zugriff hat schaut mal in die Punkte:
4.2.1.
Freistehende Wertschutzschränke mit einer Masse kleiner 1 000 kg benötigen mindestens eine Öffnung, durch die sie gemäß Installationsanleitung verdübelt werden können.

4.2.5 Bedienungsanleitungen
Bei freistehenden Wertschutzschränken muss eine Verankerungsanleitung beiliegen

5.8 Installationsanleitung muss eine Verankerungsmethode für freistehende Wertschutzschränke mit einem gewicht kleiner 1 000 kg aufführen
(Wortlaut sinngemäß, da ich die Norm wegen drohender Urheberechtskonflikte nicht wörtlich zitieren will)

Eine Anleitung zur Verankerung ist laut Norm also zwingend erforderlich. Sogar die Methode muss in der Installationsanleitung angegeben werden. Das ist insgesamt das was ich als Verankerungspflicht interpretieren würde.

D.h. dass es nach Norm keinen 0er/1er Schrank ohne Verankerungsbohrung und ohne Verankerungsanleitung + konkrete Verankerungsmethode geben kann. Genau das sehen wir auch in den zwei exemplarischen Bedienungsanleitungen.

Positiv ist, dass die 50kN glücklicherweise nur die Prüflast der Befestigungsbohrung sind. Die Verankerung ist also nicht unmöglich. Wie schon mehrmals von mir geschrieben muss man sich lediglich an die Anleitung des Herstellers halten.

Auf die persönlichen Angriffe geh ich mal nicht weiter ein. Ich hoffe diejenigen die jetzt schon bspw. in Niedersachsen leben, wo die Befestigungspflicht gemäß Norm bereits durchgedrungen ist, handeln dementsprechend und manch einer kann Problemen durch Kontrollen o.ä. im vornherein entgegenwirken.
 
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Eine Anleitung zur Verankerung ist laut Norm also zwingend erforderlich. Sogar die Methode muss in der Installationsanleitung angegeben werden. Das ist insgesamt das was ich als Verankerungspflicht interpretieren würde.

Warum denn würdest Du das so interpretieren?
Du schreibst es doch selbst: "... verankert werden können"

Freistehende Wertschutzschränke mit einer Masse kleiner 1 000 kg benötigen mindestens eine Öffnung, durch die sie gemäß Installationsanleitung verdübelt werden können.

Nun, wenn sie es denn müssten, dann stünde wohl kaum das Wort "können" da.

Als Zusatz noch die kleine Hilfestellung zur groben Sortierung der Bedeutung der Begriffe:
"Können" < "Sollen" < "Müssen"
 
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Warum denn würdest Du das so interpretieren?
Du schreibst es doch selbst: "... verankert werden können"



Nun, wenn sie es denn müssten, dann stünde wohl kaum das Wort "können" da.

Als Zusatz noch die kleine Hilfestellung zur groben Sortierung der Bedeutung der Begriffe:
"Können" < "Sollen" < "Müssen"
Und Du liest mal Seite 10 zu freistehender Wertschutzschrank, zumindest mein Sistec ist so bezeichnet und Seite 52.

 
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Das Waffenrecht spricht von einem Behältnis mit der Widerstandsklasse 0 etc. Die DIN von Wertschutzschränken? Das sind doch zwei paar Schuhe, oder?
 
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Und Du liest mal Seite 10 zu freistehender Wertschutzschrank, zumindest mein Sistec ist so bezeichnet und Seite 52.


OK, das hab ich grade getan.

Aber nun erläuterst Du uns bitte, was diese Abhandlung der Firma "VdS Schadenverhütung GmbH", welche für die deutsche Versicherungswirtschaft hier am Start ist, mit dem deutschen Waffengesetz bzw. auch nur mit dem VdMA und der von ihm bespielten Waffenschrank-Normen A und B zu tun hat.
 
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Ich hatte nun auch Einblick in die Norm.
Wer Zugriff hat schaut mal in die Punkte:
4.2.1.
Freistehende Wertschutzschränke mit einer Masse kleiner 1 000 kg benötigen mindestens eine Öffnung, durch die sie gemäß Installationsanleitung verdübelt werden können.

4.2.5 Bedienungsanleitungen
Bei freistehenden Wertschutzschränken muss eine Verankerungsanleitung beiliegen

5.8 Installationsanleitung muss eine Verankerungsmethode für freistehende Wertschutzschränke mit einem gewicht kleiner 1 000 kg aufführen
(Wortlaut sinngemäß, da ich die Norm wegen drohender Urheberechtskonflikte nicht wörtlich zitieren will)

Eine Anleitung zur Verankerung ist laut Norm also zwingend erforderlich. Sogar die Methode muss in der Installationsanleitung angegeben werden. Das ist insgesamt das was ich als Verankerungspflicht interpretieren würde.

D.h. dass es nach Norm keinen 0er/1er Schrank ohne Verankerungsbohrung und ohne Verankerungsanleitung + konkrete Verankerungsmethode geben kann. Genau das sehen wir auch in den zwei exemplarischen Bedienungsanleitungen.

Positiv ist, dass die 50kN glücklicherweise nur die Prüflast der Befestigungsbohrung sind. Die Verankerung ist also nicht unmöglich. Wie schon mehrmals von mir geschrieben muss man sich lediglich an die Anleitung des Herstellers halten.

Auf die persönlichen Angriffe geh ich mal nicht weiter ein. Ich hoffe diejenigen die jetzt schon bspw. in Niedersachsen leben, wo die Befestigungspflicht gemäß Norm bereits durchgedrungen ist, handeln dementsprechend und manch einer kann Problemen durch Kontrollen o.ä. im vornherein entgegenwirken.
Zuviel intepretiert und nicht zwischen Möglichkeit und Pflicht unterschieden.
6, setzen.
 
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OK, das hab ich grade getan.

Aber nun erläuterst Du uns bitte, was diese Abhandlung der Firma "VdS Schadenverhütung GmbH", welche für die deutsche Versicherungswirtschaft hier am Start ist, mit dem deutschen Waffengesetz bzw. auch nur mit dem VdMA und der von ihm bespielten Waffenschrank-Normen A und B zu tun hat.
Du verstehst es nicht, geh dübeln.
 
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Warum denn würdest Du das so interpretieren?
Du schreibst es doch selbst: "... verankert werden können"



Nun, wenn sie es denn müssten, dann stünde wohl kaum das Wort "können" da.

Als Zusatz noch die kleine Hilfestellung zur groben Sortierung der Bedeutung der Begriffe:
"Können" < "Sollen" < "Müssen"
Da bin ich bei dir!

Muss ein nichtrauchender Fahrer in einem Auto mit Zigarettenanzünder zwingend zum Raucher werden?

Da die Schränke zweierlei Nutzung (Waffen/Wertgegenstände) haben und einige Versicherer eine Verankerung zur Erhöhung des Versicherungswertes fordern und zudem das Gesetz nix dazu sagt ist die Sache für mich klar.
 

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