Wheelgunner_45ACP
Moderator
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Das bedeutet dann, dass diese Verankerungsöffnung mit 50kN gemäß einer Prüfvorgabe getestet wird und dann anschließend noch die Funktion gegeben sein muss. Das Prüfverfahren ist dann wohl auch in der Norm beschrieben. Oder verstehe ich da was falsch?Ich hatte mir damals als Student die gleiche Frage gestellt. Für uns war es aber ziemlich einfach, an die Norm heranzukommen. Ich habe sie hier in Version "DIN EN 1143-1 2012-07". Ich weiß, ist nicht mehr die Neueste, an die komme ich aktuell aber auch nicht ran.
Unter 4.2.1 Absatz 3 steht der hier diskutierte Teil:
"Freistehende Wertschutzschränke mit einem Gewicht unter 1 000 kg müssen über mindestens eine Öffnung verfügen, durch die sie verankert werden können. Die Verankerung muss an jeder Verankerungsöffnung der in Tabelle 1 aufgeführten Kraft widerstehen."
Die Tabelle 1 geistert hier schon im Thread herum und gibt hier eine Prüflast von 50kN an (für 0er und 1er).
Diese Prüfung wird später auch noch beschrieben. Dabei wird die Verankerungsöffnung (das Loch für den Dübel) geprüft. Nicht die Verankerung selbst. Die Widerstandsklasse ergibt sich dann daraus, wie lange mit Werkzeugen es dauert, den Schrank zu öffnen.
Die gesamte Norm bezieht sich nur auf den Schrank selbst, mit der Schnittstelle "Verankerungsöffnung". Mehr nicht.
Weder aus dem WaffG noch aus der Norm ergibt sich eine allgemeine Pflicht zur Verankerung von Waffenschränken.