Urlaub - Waffen/Mun sicher Lagern?

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Habe einen Urlaub auf einem Hof gebucht. Er ist umgeben von einer Eigenjagd (150ha). Dort kann ich zur Jagd gehen. Ein Waffenschrank ist auf Nachfrage jedoch nicht vorhanden. Kann ich die Waffe mit Mun in den Schlafzimmerschrank stellen? Kann ich den Hof ohne Waffe verlassen (Ausflug mit Familie)?

Danke
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Skidbladnir:
(...) Kann ich die Waffe mit Mun in den Schlafzimmerschrank stellen? (...)<HR></BLOCKQUOTE>
Wenn es ein B- Schrank, mit Extrafach (extra abschließbar) ist, sollte dem nichts entgegenstehen.

Klaus
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Skidbladnir:
Habe einen Urlaub auf einem Hof gebucht. Er ist umgeben von einer Eigenjagd (150ha). Dort kann ich zur Jagd gehen. Ein Waffenschrank ist auf Nachfrage jedoch nicht vorhanden. Kann ich die Waffe mit Mun in den Schlafzimmerschrank stellen? Kann ich den Hof ohne Waffe verlassen (Ausflug mit Familie)?

Danke
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<HR></BLOCKQUOTE>

Schau in § 13 Abs. 11 AWaffV nach.

[ 23. Juni 2006: Beitrag editiert von: Deckoffizier ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Flex:

Wenn es ein B- Schrank, mit Extrafach (extra abschließbar) ist, sollte dem nichts entgegenstehen.

Klaus
<HR></BLOCKQUOTE>Hm, da würd es doch wohl ein A-Schrank mit abschließbarem Innenfach auch tun
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M66

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Servus,

falls es keiner gemerkt hat: es gibt keinen Waffenschrank
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!

Das Aufbewahren ist nicht in einem Schrank möglich! Schon gar nicht zusammen mit der Munition!

Ich würde den Wirt fragen, ob es in seinem Bekanntenkreis einen Berechtigten gibt der bereit ist die Waffen aufzubewahren.

Weidmannsheil

Michl
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von M66:
Ich würde den Wirt fragen, ob es in seinem Bekanntenkreis einen Berechtigten gibt der bereit ist die Waffen aufzubewahren.

Weidmannsheil

Michl
<HR></BLOCKQUOTE>

Abends und nachts um 02.00 Uhr oder später. Die warten dann solange, bis man von der Jagd heimkommt. Darf man lachen ? Ich habe bereits auf die entsprechende Vorschrift weiter oben verwiesen, die Ausnahmen von den Aufbewahrungsvorschriften des WaffG anläßlich des Jagdaufenthaltes erlaubt. Damit ist es auch möglich, tatsächlich den Schlafzimmerschrank auf dem Bauernhof zu benutzen, ihn abzusperren und den Schlüssel mitzunehmen. Alles andere ist nicht praktikabel und auch nicht erforderlich.
 
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Servus,

ich habe in ähnlicher Situation einfach den Lauf der Büchse auf den Familienausflug mitgenommen.

Waihei

Beagel
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beagel:
Servus,

ich habe in ähnlicher Situation einfach den Lauf der Büchse auf den Familienausflug mitgenommen.

Waihei

Beagel
<HR></BLOCKQUOTE>

Wesentliche Teile von Schußwaffen stehen ihnen gleich. Ist dasselbe, wie wenn du die Plempe komplett mitnimmst. Geht nicht. Warum kapiert hier niemand, was im Gesetz ganz eindeutig in Bezug auf Jagdreisen steht ? Soll man jetzt noch den Text hier reinkopieren, weil scheinbar niemand googeln kann ?
 
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Danke erst mal! Ich wollte darauf hinaus, dass ich ja auf dem Weg zur Jagd bin wenn ich im Urlaub jage. Bzw. das Anwesen im Jagdgebiet ist, wo ich ja die Waffe führen darf!
 
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Da ich googlen kann und (meist) hilfsbereit bin:

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Alles zusammen findet man hier: AWaffV

@Deckoffizier: Bis Du das auch nur annähernd so gut wie "c" drauf hast, mußt Du noch ein wenig üben. Da geht das nämlich nur: "Patsch! Zurück in den Gully!"
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M66

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Hi!

Ausführungen zu § 13 Abs. 11 AWaffV im Entwurf der WaffVwV:

"Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z.B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer - auch bei kurzfristigen Verlassen des Hotelzimmers - dann möglich, wenn die Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich."

Hieraus kann man folgendes ableiten:

1. die Aufbewahrung gem § 13 Abs. 11 AWaffV ist dann möglich wenn der Berechtigte dabei ist.

2. Er darf das Zimmer bei dieser Aufbewahrung nur kurzfristig verlassen.

Ein Familienausflug kann nun nicht gerade als kurzfristig bezeichnen!

Weidmannsheil

Michl
 
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Wäre sicherlich am Einfachsten, sicher. Aber kann sie da nicht noch viel eher wegkommen, als im eigenen Haus?!
Und da reicht eine solche Aufbewahrung nicht, auch wenn man jeden Abend zu Hause ist.
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Ich würde mal eher behaupten wollen, das Führen eines wesentlichen Teils der Waffe, ist in so einem Fall, im Zusammenhang mit der Jagd zu sehen, da man sich insgesamt auf einer Jagdreise befindet.
Und es dürfte wohl keinen Richter geben, der einem daraus, wegen Übervorsicht und vorauseilendem Gehorsam einen Strick dreht.
Da würde es wohl viel eher Ärger geben, wenn die Kniffte mit Verschluß gteklaut würde, als ohne.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:
Kann mir nicht helfen, irgendwie erinnern mich die Beiträge von unserem Offizier ansatzweise an einen ehemaligen, nannte sich wie ne Kurzwaffe oder so. Aber r erreicht ihn noch nicht ganz. Von c ist er aber noch weiter weg.
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Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>

Du meinst aber nicht den, der sich wie ein gängiges europäisches Dienstwaffenkaliber nannte?
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von franke3:
Du meinst aber nicht den, der sich wie ein gängiges europäisches Dienstwaffenkaliber nannte?
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<HR></BLOCKQUOTE>

Nein, das gängige Kaliber bin ich: 6,5x52.

Carcano

[ 23. Juni 2006: Beitrag editiert von: carcano ]

[ 23. Juni 2006: Beitrag editiert von: carcano ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:
Nein, das gängige Kaliber bin ich: 6,5x52. Carcano <HR></BLOCKQUOTE>

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@ franke3
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Waihei
Saarjäger
 

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