Urlaub - Waffen/Mun sicher Lagern?

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:
@ franke3
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Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>

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A

anonym

Guest
Das WaffG spricht aber immer nur von Waffen, wenns ums fuehren geht, waehrend an anderen Stellen wesentliche Teile explizit erwaehnt werden. Und wearum sollte die VO denn dann die Mitnahme eines Verschlusses explizit fordern, wenns im WaffG wirklich verboten waere?

Ausserdem, in WaffG $12 steht , dass das nicht zugriffs- und nicht schussbereite Fuehren (Transport) erlaubt ist. Also Verschluss in Tasche, diese geschlossen und er ist weder zugriffs- noch schussbereit.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von M66:
Hieraus kann man folgendes ableiten:

<HR></BLOCKQUOTE>

Eben nicht. Ich gebs jetzt auf.
 

M66

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Na, na,

wer wird denn so schnell aufgeben
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?

Ich habe nur das Wort "kurzfristig" etwas näher im Zusammenhang mit der Aufbewahrung beschrieben.

Letztendlich kann das jeder handhaben wie er möchte. Ist die Kanone aber weg..........? Muss halt jeder selber wissen und dann die Konseqenzen tragen!

Michl
 
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Kann mir nicht helfen, irgendwie erinnern mich die Beiträge von unserem Offizier ansatzweise an einen ehemaligen, nannte sich wie ne Kurzwaffe oder so. Aber r erreicht ihn noch nicht ganz. Von c ist er aber noch weiter weg.
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Waihei
Saarjäger
 
A

anonym

Guest
Oha, hier wird mal wieder uebertrieben.
1. Wenn der Berechtigte dabei ist, kann er sich die Waffe umhaengen. Fertig.

2. Der Entwurf wuerde sicher nicht von Vertretrtaetigkeiten sprechen, wenn er kurzfristige Abwesenheit auf wenige Minuten beschraenken wollte. Vielmehr ist anzunehmen, dass damit ein Arbeitstag gemeint ist. Sonst wuerde der gesamte Entwurfstext keinen Sinn machen (ok, das macht er eh nicht, aber das ist ne andere Baustelle).


3. Es ist auch nicht mit der Realitaet vereinbar, wenn man extra Erleichterungen der Aufbewahrungsvorschriften in die VO schreiben wuerde, nur um diese dann dermassen uebertrieben auszulegen, dass man de facto nicht mal mehr aufs Klo gehen duerfte, ohne die Waffe mitzunehmen.

4. (Frage an deckoffizier).
Was spricht dagegen, die Kammer seines 98er in die Tasche zu stecken, wenn man spazieren geht? Wo ist ausgefuehrt, dass es sich dabei um unerlaubtes Fuehren handelt?

5. Schoenen Urlaub und Waidmansheil an den Fragesteller.

[ 23. Juni 2006: Beitrag editiert von: promillo ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:
...Was spricht dagegen, die Kammer seines 98er in die Tasche zu stecken, wenn man spazieren geht? Wo ist ausgefuehrt, dass es sich dabei um unerlaubtes Fuehren handelt?

...
[ 23. Juni 2006: Beitrag editiert von: promillo ]
<HR></BLOCKQUOTE>

Zwar nicht an mich gerichtet, aber trotzdem:

ist es nicht so, daß

wesentliche Teile - also auch der Verschluß einer Waffe - Schußwaffen gleichstehen ?

Damit würde man den zum Spaziergang mitgenommenen Verschlußzylinder in der Tat im Sinne des Gesetzes führen, oder?

Inwieweit das sinnvoll oder unsinnig ist, spielt zunächst mal keine Rolle, verwundert aber ohnehin bei den vielen unsinnigen Bestimmungen nicht sonderlich.

Fakt wäre: Waffe komplett im Futteral oder Schrank im Hotel lassen. Als erlaubter Zeitrahmen wäre m.E. der Ablauf eines Tages anzusehen.

Billy
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von M66:
Ich habe nur das Wort "kurzfristig" etwas näher im Zusammenhang mit der Aufbewahrung beschrieben.
<HR></BLOCKQUOTE>

Na sagen wir mal, Du hast es recht eigenwillig interpretiert.
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Nein, das gängige Kaliber bin ich: 6,5x52.

Carcano

<HR></BLOCKQUOTE>

Hättste wohl gerne.....
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[ 24. Juni 2006: Beitrag editiert von: Deckoffizier ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:
Kann mir nicht helfen, irgendwie erinnern mich die Beiträge von unserem Offizier ansatzweise an einen ehemaligen,

Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>

ich sach ja,alles blitzmerker im saarland...lol
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:
Kann mir nicht helfen, irgendwie erinnern mich die Beiträge von unserem Offizier ansatzweise an einen ehemaligen, nannte sich wie ne Kurzwaffe oder so. Aber r erreicht ihn noch nicht ganz. Von c ist er aber noch weiter weg.
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Waihei
Saarjäger
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EggZZ
 

M66

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Servus!!!

@wildschütz

Nicht eigenwillig sonderen aus dem Entwurf der WaffVwV. Da steht nämlich was von der kurzfristigen Aufbewahrung im KFZ. Und da sind als Kurzfristig eine Essenseinnahme, Schüsseltreiben und Einkauf genannt.

Ich glaube nicht, dass ein Arbeitstag als kurzfristig im Sinne dieser Vorschrift geleten kann.

Das wird aber vermutlich die Rechtsprechung irgendwann eindeutiger wie die WaffVwV definieren. Allerdings wird es dann schon einen gerissen haben!

Wie bereits ober schon geschrieben: muss halt jeder selber wissen wie weit er dabei geht!

Gruß und Weidmannsheil

Michl
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:
KFZ ist nicht gleich Hotelzimmer oder Schrank.<HR></BLOCKQUOTE>

Laß es. Sie begreifen es nicht.
 

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