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Billy-the-kid schrieb:1. ist die Argumentation von Greifer falsch. Bockabschuß im Winter ist ein Schonzeitvergehen - Punkt. Damit falsch, da gibt es nix drüber zu diskutieren.
Tja, so kann man sich täuschen. Der Abschuß eines Bockes ist ledidiglich die Erlegung einer Wildart, die eine Jagdzeit HAT, und damit eine Ordnungswidrigkeit. Der Abschuß einer führenden Bache hingegen ist ein Verstoß gegen §22 und damit ein Vergehen, obwohl die Bache auch eine Jagdzeit hat. Auch ein Vergehen wäre der Abschuß einer Wildart, die im Jagdrecht ist, aber keine Jagdzeit hat - z.B. Adler.
Der Bockabschuß ist daher juristisch in der Tat mit zu schnellem Fahren zu vergleichen.
Wenn ich hier noch etwas persönliche Meinung anfügen darf: Bei der gelegentlich vor allem Innerorts betriebenen Raserei wird aus der OWI faktisch ziemlich schnell eine Gefährdung - Stichwort Schulweg. Bei einem absichtlichen Abschuß eines Bocks, bei dem sonst nicht gegen die UVV verstoßen wird, wird hingegen niemand gefährdet.
Wenn mich jemend wegen meiner allmorgendlichen Autobahnraserei (120 wo 100 erlaubt ist) anzeigen würde, wäre ich ein wenig verschnupft ob der Blockwartmentalität. Das sollte man sich vor Augen halten, bevor verlangt wird, Bock (fehl-) Abschüsse anzuzeigen.
MFG
Evolution