Unentgeldlicher Begehungsschein

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Hallo zusammen,

kurze Frage: Muss ein unentgeldlicher Begehungsschein neben allen Pächtern auch vom Verpächter unterschrieben werden?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Waihei,
Tristan
 
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Re: Unendgeldlicher Begehungsschein

Tristan schrieb:
Hallo zusammen,

kurze Frage: Muss ein unentgeldlicher Begehungsschein neben allen Pächtern auch vom Verpächter unterschrieben werden?

Nein.
 
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Re: Unendgeldlicher Begehungsschein

@Dingo: Sparst Du jetzt schon mit den Buchstaben?
 
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Re: Unendgeldlicher Begehungsschein

wolfwen schrieb:
@Dingo: Sparst Du jetzt schon mit den Buchstaben?

Wieso denn das?
Er hat alles dazu geschrieben, was es dazu zu schreiben gibt.
Und er hat sogar noch einen Punkt ans Ende gesetzt.
 
A

anonym

Guest
Re: Unendgeldlicher Begehungsschein

Hängt vom Pachtvertrag ab.
Vor allem , da die meisten "unendgeldlichen" mit einem "Hegebeitrag" verbunden sind.
P. :roll: :wink:
 
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Re: Unendgeldlicher Begehungsschein

1. ein unentgeldlicher JES muss von allen Pächtern unterschrieben werden.
2. der UJB muß nichts angezeigt werden.
3. wenn im Pachtvertrag keine entsprechende Klausel vorhanden ist (z. B.: die Ausstellung von JES ist mit dem Jagdvorstand abzusprechen pp.-sowas ist mir allerding hier bei uns im Kreis nicht bekannt-), können zumindest in Nds. JES bis zum erbrechen ausgestellt werden.
Bärentöter
Vor allem , da die meisten "unendgeldlichen" mit einem "Hegebeitrag" verbunden sind.
Das steht auf einem ganz anderen Blatt und hat zunächst mal mit der Fragestellung "müssen alle Pächter unterschreiben" nichts zu tun.
Grüße
Hatmut
 
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Re: Unendgeldlicher Begehungsschein

Mir gehts um den/die Verpächter.

Dennoch eine klare Aussage. - Danke!


Waihei,
Tristan
 
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Re: Unendgeldlicher Begehungsschein

das zweite Gesicht schrieb:
1. ein unentgeldlicher JES muss von allen Pächtern unterschrieben werden.
.

Das muss nicht immer so sein. Die Pächter können sich auch gegenseitig zur eigenständigen Erteilung von Jagderlaubnissen ermächtigen.

Gruss Franke 3
 
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Das ist der Regel der Fall, wenn Jagden geteilt sind und jeder in seinem Teil vereinbarungsgemäß freie Hand hat
 
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Also gesetzlich nicht. aber ich kenne viele pachtvertraege, welche nur eine bestimmte anzahl unentgeltlicher BGS zulassen (vermutlich um die hegebeitragsschinderei einzuschraenken) und der vorsitzende der jagdgenossenschaft zumindest zustimmen muss. Auch bei verpachteten eigenjagden ist das erteilen von BGSen oft streng geregelt. gebrannte bauern scheuen da zurecht das feuer...

Also obacht, das ausstellen eines BGS kann bei entsprechendem pachtvertrag auch zum kuendigen des selbigen fuehren.

Deshalb gibts auch so viele "begeher" ohne schriftlichen schein. wer da an einen korrekten beamten ohne begleitung geraet, zahlt beim ersten mal 25 euro oder so, im wiederholungsfalle kanns dann duemmer ausgehen...
 
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Tach Leute

Mal ne Frage zum Unentgeldlichen Begehungsschein in NRW

Muss mann als Pächter in NRW einen Unentgeldlichen Begehungsschein, der
an einem Jagdgast vergeben wird bei der Unteren Jagdbehörde angeben. ( Normal nicht weil ja auch nichts in den jagdschein eingetragen wird.)???
Auch wenn nichts weiteres in dem Pachtvertrag zur Unentgeldlichen Begehungsschein steht (Das es verboten ist einen auszustellen). Dann kann
mann sich einfach doch einen Vordruck aus dem Internet holen ihn ausfühlen und gut ist. oder???
 
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Hallo,
ich kenne Pachtverträge in BW in denen die Anzahl der unentgeltlichen Begehungsscheine begrenzt ist und diese nicht der Jagdbehörde,sondern dem Verpächter (in diesen Fällen der Jagdgenossenschaft) namentlich mitzuteilen sind.Bei mehreren Pächtern sind sie von allen zu unterschreiben,es sei denn,sie haben sich untereinander schriftlich bevollmächtigt.
WmH, Peter.
 
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20 Aug 2007
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Anmerkung:
Ich glaube,daß die vorgegebene Anzahl der unentg.Begehungsscheine mit der Erlaubnis,Einzelabschüsse zu erteilen,leicht zu umgehen ist.

Wmh, Peter.
 
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Anmerkung:
Ich glaube,daß die vorgegebene Anzahl der unentg.Begehungsscheine mit der Erlaubnis,Einzelabschüsse zu erteilen,leicht zu umgehen ist.

Das bedeutet, dass der Pächter diese auch dann ausstellen könne, obwohl die Zahl der lt. Pachtvertrag möglichen unentgeldlichen Begehungsscheine für das Revier ausgeschöpft ist? Das kann ich mir schwer vorstellen... Denn im Grunde käme das in der Praxis doch meist eher einem (unentgeldlichen) Begehungsschein gleich... :roll:


WH,
Tristan
 
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Eine Einzelabschussfreigabe ist auf eine Wildart und eine vorgebene (geringe) Stückzahl beschränkt. Wenn der Abschussnehmer alle vorkommenden Wildarten bejagen will, muss er auch die Einzelabschussgenehmigung für jede Wildart seperat bei sich führen. Das ist für so ein bißchen Jagerei (wäre es mehr, lohnte sich ja eine Dauerjagderlaubnis) ein unangemessen hoher bürokratischer Aufwand.
 

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