Überprüfung zwingend notwendig für Voreintrag?

Registriert
22 Jun 2011
Beiträge
445
Wieviele SB gibt es wohl, die klar gegen das Gesetz handeln?
Was sie meinen ist das eine, was im 12er steht, das andere.
Die Crux sind nur Richter, die das Recht beugen.

Und wegen ein paar Wochen willst du den Tam Tam haben?

Mir ist klar das der SB auf dünnem Eis steht.
Und ich habe schon genug damit zu tun die wichtigen Sachen für mich geradezubiegen. Z.B. einen SL mit Magazin eintragen zu lassen:lol:
Weil: Ich könnte ja ein Magazin mit mehr als 2 Schuss kaufen.:lol:

Echt wahr.
 
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
Offenbar stellt der Sachbearbeiter nicht das Bedürfnis in Frage, sondern möchte die Zuverlässigkeit prüfen. Soweit ich informiert bin, darf er das sehr wohl dann, wenn die letzte Überprüfung länger zurück liegt.

Richtig. Wenn die letzte Überprüfung der Zuverlässigkeit länger zurückliegt, kann und darf er vor einem KW-Voreintrag eine Überprüfung starten. Bei uns beträgt diese Frist ein halbes Jahr. Die Prüfung dauert etwa eine Woche. Einzelheiten wurden hier schon mehrmals beschrieben. Gesetzlich vorgeschrieben sind die Prüfungen alle drei Jahre, der Rhythmus muss nicht mit der Verlängerung des JS übereinstimmen.

Beantrage einfach Deinen Voreintrag und warte ab. Ich bin sicher, nach spätestens zwei Wochen findest Du die WBK mit frischem Eintrag in Deinem Briefkasten.
 
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Und wegen ein paar Wochen willst du den Tam Tam haben?

Mir ist klar das der SB auf dünnem Eis steht.
Und ich habe schon genug damit zu tun die wichtigen Sachen für mich geradezubiegen. Z.B. einen SL mit Magazin eintragen zu lassen:lol:
Weil: Ich könnte ja ein Magazin mit mehr als 2 Schuss kaufen.:lol:

Echt wahr.

Scheinen ja von der schlimmsten Sorte zu sein, bei dir auf der Behörde.

Die Magazinfrage hatten wir hier schon ad nauseam. Bin ich froh, hier im Landkreis herrscht tatsächlich das waffenrechtliche Paradies. Alles korrekt und im Rahmen der Gesetze, aber keine selbstverzapfte Restriktion, sondern auch mit Augenmaß und Ausschöpfen des Ermessensspielraums.
 
Registriert
10 Jan 2012
Beiträge
2.682
Bei uns im Amt würdest du Ärger kriegen.

Bei uns im Amt - wenn, wie im Eingangsbeitrag genannt, damit die UJB = untere Jagdbehörde gemeint ist - würde man bezüglich WBK-Voreintrag gar nichts kriegen. Das ist nämlich Sache der Waffenbehörde.

Es sei denn, bei euch ist das ein und dasselbe.
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
26
Hallo,
das ist mein erstes Posting hier, da ich als Sportschütze sonst nur mitlese.
Bei der WBK sind die Bedingungen in dieser Angelegenheit wohl gleich.
Ich habe eine SL-Büchse gekauft, beim Händler gelassen und zum Voreintrag zur Polizei (NRW) gegangen.
Hier erfuhr ich folgendes: Liegt die letzte Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Waffenkauf länger als 6 Monate zurück, findet beim Voreintrag erneut eine statt.
Die Regelüberprüfung alle 3 Jahre wird gegeben falls berücksichtigt.
Bei mir hat das von Mitte Juni bis Ende August 11 Wochen gedauert, war eben Ferienzeit.
Der SB war und ist dabei ausgesprochen freundlich und korrekt. Er hat zwischenzeitlich einige der zuständigen Behörden nochmal erinnert.

capricorn 49
 
Registriert
15 Okt 2011
Beiträge
7.718
Voreintrag KW bei mir, keine 5 Minuten. War mein erster Voreintrag und die letzte Überprüfung war ca 2,5 Jahre her, bei der Erteilung der WBK. Aber auch diese hat nur 4 Tage gedauert inkl. Postweg.

Waidmannsheil Lucas
 
Registriert
22 Dez 2005
Beiträge
862
Komme gerade von der UJB.. Ich hatte es fast geschafft:-D Im Zimmer saß nur die Auszubildende.. Diese war richtig happy dass ich schon alles ausgefüllt hatte, schnappte sich meine WBK und wollte loslegen; dann stoppte sie.. "Kleinen Moment, ich glaube ich muss da noch nachschauen,wann ihre letzte Überprüfung war..." :???: Der Blick ins Register offenbarte dann, dass meine letzte Überprüfung im November 2013 war und somit über der mir dort genannten 6-Monate-Frist liegt..

Dann kam auch noch mein lieblings SB rein,mit dem ich gestern bereits telefoniert hatte.. Auf meine Frage wann denn mein Antrag zum LKA gesendet wird wurde mir dann von ihm erklärt, dass man nicht direkt verschickt, sondern erstmal gesammelt wird und dann Freitags alles zusammen verschickt wird...:unbelievable::unbelievable::unbelievable: Habe mich dann bedankt und das Büro umgehend verlassen bevor mir noch was rausrutscht was mich dann die nächsten Jahre verfolgt :no:
 
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
Bei uns im Amt würdest du Ärger kriegen. Die sind der Meinung, dass du dir nur dann eine KW ausleihen kannst wenn du zumindest einen Voreintrag für eine KW hast.

Erstens erfahren sie das nicht, zweitens geht es sie nichts an. Eine Leihe nach § 12 WaffG ist eine Sache zwischen den beiden Beteiligten. Sinn des § 12 WaffG ist doch, in den dort genannten Fällen die Behörde gerade nicht zu involvieren. Also können und dürfen sie auch keinen Ärger machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
...auf meine Frage wann denn mein Antrag zum LKA gesendet wird wurde mir dann von ihm erklärt, dass man nicht direkt verschickt, sondern erstmal gesammelt...

Das LKA hat mit der Sache nichts zu tun, daher ist diese Auskunft zumindest seltsam.

Bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung werden drei Stellen angefragt: das Bundeszentralregister (enthält alle erledigten Strafsachen), das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (enthält laufende und eingestellte Verfahren) und die örtliche Polizeiinspektion.

Die ersten beiden sind online abrufbar, da wird nichts verschickt, das geht ratzfatz. Die örtliche Polizeiinspektion wird angeschrieben und antwortet postalisch, was ein paar Tage dauern kann. Daher sollte der Vorgang in der Regel nach einer Woche erledig sein. Wenn es länger dauert, ist die Behörde ineffektiv oder gar nicht organisiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
22 Dez 2005
Beiträge
862
Das LKA hat mit der Sache nichts zu tun, daher ist diese Auskunft zumindest seltsam...

Wird hier nicht mehr gemacht. Früher war dem so, da die Polizei direkt neben der Kreisverwaltung sitzt ging das immer fix. Nun geht aber wohl alles zum LKA, es wird nichts mehr bei der Polizei vor Ort angefragt.
 
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
Wird hier nicht mehr gemacht. Früher war dem so, da die Polizei direkt neben der Kreisverwaltung sitzt ging das immer fix. Nun geht aber wohl alles zum LKA, es wird nichts mehr bei der Polizei vor Ort angefragt.


Das klingt so, als ob Eure Waffenbehörde den Auftrag zur Überprüfung an das LKA ausgelagert hätte. Das ist umständlich und erklärt die Dauer des Verfahrens, weil das LKA derlei Mickimausaufträge, die jedes Landratsamt in fünf Minuten selbst in die Wege leitet, natürlich nicht mit Priorität abwickelt. Ist in manchen Stadtstaaten so seltsam organisiert. Bremen? Berlin?

Aber letztendlich wird - von wem auch immer - genau das gemacht, was ich geschildert habe: Bundeszentralregister online, Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister online, ortliche Polizeiinspektion des Antragstellers offline. Örtliche Polizeiinspektion deshalb, weil Du könntest ja am Tag der Antragstellung Deine Schwiegermutter im Zustand geistiger Zurechnungsfähigkeit in den Schwiegermutter-Himmel befördert haben. Dann wäre diese Untat, die leider unzuverlässig macht, in den oben beschriebenen Registern noch nicht vermerkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
23 Mai 2012
Beiträge
1.453
Das mit dem LKA ist die neuste Masche in RLP. Das hat mir bei der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung einiges an Zeit gekostet. Hängt wohl damit zusammen das man Angehörigen von diversen Motorradclubs den Erwerb von Waffenrechtlichen Erlaubnissen erschweren will.
Die örtliche Polizeidienststelle wird auch noch befragt, es kann ja sein das dort noch was liegt was (noch) nicht zum LKA gekommen ist.

Das mit dem Leihschein hatte ich die ja auch schon vorgeschlagen, die rechtlichen Grundlagen scheinen ja auch da zu sein. Da war ich mir ja nicht mehr sicher.
 
Registriert
22 Dez 2005
Beiträge
862
Das mit dem Leihschein hatte ich die ja auch schon vorgeschlagen, die rechtlichen Grundlagen scheinen ja auch da zu sein. Da war ich mir ja nicht mehr sicher.

RLP stimmt ;) Mit dem Leihschein wäre es sicher kein Problem, wenn ich privat bei z.B. nem Bekannten kaufen würde.. Glaub nur nicht, dass der BüMa da mitspielt:lol: Ich schik ihm mal ne Mail.
 
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
Ich verstehe, ehrlich gesagt, das Problem nicht: Du hast eine WBK, also darfst Du Dir eine KW leihen, von wem auch immer. Auch von einem Büma. § 12 WaffG.
 
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Ich verstehe, ehrlich gesagt, das Problem nicht: Du hast eine WBK, also darfst Du Dir eine KW leihen, von wem auch immer. Auch von einem Büma. § 12 WaffG.

:thumbup:

Wobei wir davon ausgehen, dass es eine WBK mit JAgdwaffen ist und keine 4mm M20 oder LP.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
198
Zurzeit aktive Gäste
494
Besucher gesamt
692
Oben