Überprüfung zwingend notwendig für Voreintrag?

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Gerade kam die Email vom Büma, bei Kurzwaffen bringt mir auch der §12 WaffG nichts:no: Dann heists nun abwarten, dennoch danke für die Hilfe/Infos/Tips :)
 
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Moin !

War wohl zu früh für den...ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung !

$12
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im
Zusammenhang damit, oder


Da steht nix von KW oder LW - ergo : setzen, sechs !

Das Du Deinen Büchsenmacher nicht zwingen kannst ist mir auch klar, er irrt aber in diesem Punkt

Gruß
L
 
G

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Guest
Vielleicht hat der Büma keinen Bock, auf Theater, solange er einen sicheren Käufer hat. Andererseits warum muß der Büma besser Bescheid wissen als der SB...:twisted: (auch wenn er sollte) ?



CdB
 
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Dann ist er ein Hosenscheißer und hat den Kauf nicht verdient.
Ein Büma in Kempten verschickt Dir sogar JEDE Waffe zur Ansicht.
 
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Da steht nix von KW oder LW - ergo : setzen, sechs !

Das Du Deinen Büchsenmacher nicht zwingen kannst ist mir auch klar, er irrt aber in diesem Punkt

Gruß
L

Ich lese es ja genauso, aber wie du schon sagst,wenn er nöö sagt muss ich ein nöö akzeptieren :sad: werde ihn aber bei Abholung drauf ansprechen :biggrin:


Dann ist er ein Hosenscheißer und hat den Kauf nicht verdient.
Ein Büma in Kempten verschickt Dir sogar JEDE Waffe zur Ansicht.

:lol::-D Sehr edel !!
 
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§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.

Der Zeitraum 3 Jahre ist der Mindestzeitraum für die Zuverlässigkeitsüberprüfung, folglich ist jeder kürzere Zeitraum gesetzeskonform, sofern eine gewisse Regelmäßigkeit gegeben ist. z.B.: Bei Voreintrag, wenn nach der letzten Überprüfung mehr wie 6 Monate vergangen sind.
Also liegt das bei jeder zuständigen Behörde bzw. Land im eigenen Ermessen. Daher kommen wohl die unterschiedlichen Aussagen.
Interessant ist nur, was passiert, wenn ich auf den erfolgten Voreintrag nach mehr wie 6 Monaten (1 Jahr Zeit) eine Waffe erwerbe und die dann eintragen lassen will.

capricorn49
 
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Um es nicht aus den Augen zu verlieren: Lass Dir aber auf jeden Fall die konkreten Daten der Waffe bereits komplett von der Behörde in die WBK eintragen, dann hast Du nicht zweimal die Rennerei/Schreiberei und Dir bleibt der Anblick der wiehernden Amtsschimmel zumindest einmal erspart.

BTW: Was für eine KW soll es denn überhaupt werden.
 
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Um es nicht aus den Augen zu verlieren: Lass Dir aber auf jeden Fall die konkreten Daten der Waffe bereits komplett von der Behörde in die WBK eintragen, dann hast Du nicht zweimal die Rennerei/Schreiberei und Dir bleibt der Anblick der wiehernden Amtsschimmel zumindest einmal erspart.

BTW: Was für eine KW soll es denn überhaupt werden.

Hab ich schon alles hier liegen, darauf hatte mich sogar der sture SB aufmerksam gemacht :lol:

Eine G17 Gen3 wirds für den Anfang:)
 
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lt. Waffengesetz gibt es eine Regelüberprüfung alle drei Jahre für schon Erlaubnisinhaber....(!)
wenn de mitten in diesem Zeitraum eine EWB für ne Kurzwaffe brauchst und auch sonst alle waffen- und jagdrechtlichen
Voraussetzungen erfüllst, bekommste die EWB am Tage des Behördenbesuches......;-) so einfach kann bürgerfreundlicher Behördenalltag sein:thumbup:
 
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Heute Mittag Anruf der Auszubildenden der UJB: "Guten Tag, wir haben heute Morgen vom LKA gemeldet bekommen, dass Sie sauber sind. Sie können also die Tage für den Voreintrag vorbei kommen. Wenn Sie die Daten der Waffe schon haben, tragen wir diese direkt für Sie ein, dann brauchen Sie nicht noch mal nach dem Kauf vorbei zu schauen."

:unbelievable::unbelievable::unbelievable::unbelievable:

Auf meine Frage, warum man denn dann im Vorhinein das Schauermärchen von der "6-8Wochen Wartezeit" erzählt konnte Sie mir keine Antwort geben:evil:

Aber ganz egal, morgen gehts zum Büma!:biggrin::biggrin::biggrin:
 
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:thumbup:
Da kannste mal sehen: So schlimm ist die öff. Verw. gar nicht!

Und, berichte mal, wie die AzuBiene aussieht! :lol:
 

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