Um diesen Thread nochmal aufzugreifen: Zur Abgrenzung von Frischlingen und Überläufern gibt es jetzt einen aktuellen Aufsatz von mir in der Zeitschrift "Agrar- und Umweltrecht" 2006, Seite 310-313 ("Die Jagdzeitenbeschränkung bei Überläufern in NRW: Ein Vorbild für andere Bundesländer?"), in dem diese und weitere Probleme aus juristischer Sicht erörtert werden.
Ob für die Abgrenzung von Frischlingen und Überläufern das tatsächliche Lebensalter oder der Ablauf eines Stichtages (01.04.) als maßgeblich erachtet wird, wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Meinem Aufsatz liegt die Rechtslage in NRW zugrunde.
Hiernach ist ein Frischling ein Wildschwein innerhalb seiner ersten 12 Lebensmonate, maßgeblich ist also das tatsächliche Alter (so auch Schandau/Drees, Das Jagdrecht in NRW, Loseblatt-Kommentar, Stand 2005, § 22 BJG/§ 24 LJG, Anm. III; ebenso Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung NRW, Hinweise zur Hege und Bejagung des Schwarzwildes im Lande NRW, 7. Auflage 2002, S. 8).
Nach dem Schuss kann das Alter des Stücks anhand des Zahnwechsels relativ genau bestimmt werden. Für die Abgrenzung von Frischlingen und Überläufern sind die äußeren Schneidezähne das wichtigste Abgrenzungskriterium, da diese mit etwa einem Jahr gewechselt werden (Forschungsstelle a.a.O., S. 22 f.).
Für die Abgrenzung vor dem Schuss hat die Forschungsstelle a.a.O. Seite 8 einige Kriterien herausgearbeitet, die ich auch meinem Aufsatz zugrunde gelegt habe. Hiernach unterscheiden sich Frischlinge von älteren Sauen "durch ihre geringere Größe und ihre ganzjährig helle Farbe", zudem durch ihre "kurzen und auffallend helleh Pürzel ohne Quaste. Sie treten fast ausschließlich in Rottenverbänden auf und erreichen in der Regel bis zum Ablauf ihres Frischlingsalters ein Gewicht von 40 kg."
Das durch diese Kriterien nicht jeder Grenzfall zweifelsfrei entschieden werden kann und das die erreichten Frischlingsgewichte je nach Nahrungsangebot und äußeren Umständen von dem angegebenen Richtwert abweichen können, ist selbstverständlich. Sie geben dem Jäger jedoch zumindest Anhaltspunkte, wodurch das Risiko einer Fehleinschätzung reduziert werden kann.
WH Lodenmantel