waldgeist schrieb:
[quote="Klosterförster":2yqz421f]Vielleicht mal kurz ein erlebtes Beispiel: ein Angrenzer wollte uns per richterlicher Anordnung das Schnallen der Hunde bei einer revierübergreifenden Jagd verbieten, leider ist er damit auf den Bauch gefallen, inkl. seiner Anwaltskosten hatte er schließlich 5000DM am A....!
Es geht doch wohl nicht Überjagen u. Schnallen der Hunde verbieten lassen in einen Topf zu werfen.ORGANISIERTES Überjagen,also billigend in Kauf nehmend um meine Interessen wahrzunehmen u. nicht die meines Nachbarn zu beachten,ist verwerflich. So hat es wohl auch das Gericht im Ausgangsfall gesehen.Im obengenannten Fall könnte jetzt nicht@Klosterförster sich die Hände reiben,sondern jener Nachbar,der bei der nächsten Drückjagd wutembrannt ob der 1.gerichtlichen Niederlage die wildernden Hunde in seinem Revier füsiliert! u. alles gerichtlich abgesegnet,Warnhalsbänder kann man ja schnell verschwinden lassen...Auge um Auge,Zahn um Zahn! :cry: Schöne Deutsche Jagd!