Hallo Zusammen,
das Projekt "SWS 2000" scheint ein Ende gefunden zu haben. Diejenigen von Euch, die in Paderborn noch Waffen in Reparatur oder in Fertigung liegen haben sollten sich um Sicherung der eigenen Ansprüche bemühen.
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Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 218/10, 04.08.2010
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 1358 eingetragenen Peters Stahl GmbH, Friedrich-List-Str. 9, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Michael Stukenkemper, Friedrich-List-Str. 9, 33100 Paderborn wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.08.2010, um 14:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.05.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 22.07.2010 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 2 IN 218/10 und 2 IN 390/10 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sandra Bitter, Busdorfwall 22, 33098 Paderborn, Telefon: 05251/ 180660, Fax: 05251 / 1806666.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2010 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Freitag, 22.10.2010, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2010 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 251 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
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Mit freundlichen Grüßen, Single Shot