strengste Anforderung an Schiessnachweis

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Und was ist vergleichbar?


Moin,

vergleichbar ist der Nachweis, wenn in etwa gleiche Anforderungen wie in NRW gefordert erfüllt wurden. Bei der Beurteilung dürfte ein Ermessensspielraum für die Behörde bestehen. Wer sich dem (bestenfalls wohlwollenden) Ermessen der zuständigen Behörde nicht aussetzen möchte, macht einfach den NRW-Nachweis. Ansonsten ist natürlich bei fehlerhafter Beurteilung durch eine Behörde der Verwaltungsklageweg eröffnet.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Im aktuellem RWJ ist ja ein interessanter Artikel über den Schiessnachweis. Drückjagden im klassischem Sinn sind also keine Bewegungsjagten nach der DVO die vom Schiessnachweis betroffen sind weil Wild lediglich beunruhigt und nicht auf die Schützen zugetrieben wird.

Wenn mein Schiessnachweis für Hessen Forst reicht müsste er auch in NRW gelten.....

Ich hasse diese Gummiparagraphen! Das Gesetz ist ein mieses angreifbares Stückwerk!

in meinem Schiessnachweis steht es so drin:

"Hiermit wird bestätigt, dass der Inhaber dieses Nachweissheftes am Pflichtschiessen im Schießkino, bzw. auf die Scheibe "laufender Keiler gem. Vorgabe des Landesbetriebes Wald und Holz NRW sowie Hessen Forst erfolgreich teilgenommen hat. Die sachkundige Handhabung der Waffe wurde hierbei ebenfalls festgestellt"

Letzte Unterschrift vom 25.04.2015


Das sollte doch reichen oder?
 
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Im aktuellem RWJ ist ja ein interessanter Artikel über den Schiessnachweis. Drückjagden im klassischem Sinn sind also keine Bewegungsjagten nach der DVO die vom Schiessnachweis betroffen sind weil Wild lediglich beunruhigt und nicht auf die Schützen zugetrieben wird.


Vorsicht, das ist eine Einzel- und womöglich Mindermeinung (unseres LJV-Justiziars Thies). Wie ich auf dem Bonner Jägertag von Behördenseite hören konnte, sollte man sich auf diese Ansicht besser nicht verlassen - es sei denn, man ist unbedingt klagewillig.


Der (alte) Nachweis reicht definitiv nicht, da dort die neu geforderten Leistungen nicht abgeprüft wurden.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Der (alte) Nachweis reicht definitiv nicht, da dort die neu geforderten Leistungen nicht abgeprüft wurden.

Die armen Jagdleiter die sich mit diesen und anderen Nachweisen rumschlagen müssen. Ich möchte nicht Herrn Prof Dr. Muster -persönlicher Freund vom Pächter- in die Treiberwehr stecken, weil ich nicht sicher bin ob sein Nachweisheft nun der DVO NRW entspricht.....

Ich werde wohl einfach nun noch den neuen Nachweis machen.....
 
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Vorsicht, das ist eine Einzel- und womöglich Mindermeinung (unseres LJV-Justiziars Thies). Wie ich auf dem Bonner Jägertag von Behördenseite hören konnte, sollte man sich auf diese Ansicht besser nicht verlassen - es sei denn, man ist unbedingt klagewillig.

Ob diese Auslegung tatsächlich vor Gericht bestehen würde, daran sind erhebliche Zweifel angebracht.
Zunächst sollte für "Erntejagden" nach LJV Auffassung keine Notwendigkeit des Schiessnachweises bestehen, weil das Wild schließlich nicht gezielt getrieben wird. Anschließend sollten auch Drückjagden mit der bekannten Begründung ausgenommen sein.

Nun muss man sich fragen, wie schlau es ist, bei all den offenen Fragen das neue Jagdgesetz NRW betreffend, den Jägern wenig gesicherte Interpretationen von vermeintlich kompetenter Stelle zu unterbreiten.
Wenigstens ließe sich die eigene Daseinsberechtigung begründen nach dem Motto: Die Lage ist kompliziert, aber unsere juristische Kompetenz geleitet euch, lieber Mitglieder, sicher durch den jagdlichen Alltag! ;-)
 
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Nach Deinen Kriterien Schnepfensschreck gibt es zur Zeit wohl keinen vergleichbaren Nachweis. Der Justiziar unseres Verbandes sieht es wiederum lockerer .... ?

Die Diskussion und die Uneinigkeit der Juristen zeigt ja wie angreifbar und unklar die Rechtslage ist.

In meinem Bereich (Steuerrecht) bin ich mit diesen Gummilösungen durchaus vertraut und verstehe die dadurch entstehenden Grauzonen dann auch auszunutzen. Wenn es um die Zuverlässigkeit geht bin ich natürlich vorsichtiger.

In diesem Fall geht es dann doch mehr in Richtung Prinzip, und der Frage in wie weit sich jeder einzelne der Willkür noch beugen möchte und sollte. Seitens des LJV vermisse sich die versprochenen Klagen gegen das Machwerk von Gesetz.

Heilen kann das Problem letztlich wohl nur eine bundesweit geltende Regelung im Bundesjagdgesetz.

Ein Ende April gemachter Schießnachweis kann nicht einfach ungültig werden, zumal er in anderen Bundesländern ohne Probleme anerkannt wird? Vergleichbarkeit? Bestandsschutz?

Im nächsten Jahr wird der Übungsnachweis um die Anforderungen der neuen DVO schriftlich ergänzt und dann auch so durchgeführt, wobei die Kriterien im Kino bereits in den Vorjahren so ähnlich (wenn nicht sogar strenger) erfüllt worden sind.
 

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