Nach Deinen Kriterien Schnepfensschreck gibt es zur Zeit wohl keinen vergleichbaren Nachweis. Der Justiziar unseres Verbandes sieht es wiederum lockerer .... ?
Die Diskussion und die Uneinigkeit der Juristen zeigt ja wie angreifbar und unklar die Rechtslage ist.
In meinem Bereich (Steuerrecht) bin ich mit diesen Gummilösungen durchaus vertraut und verstehe die dadurch entstehenden Grauzonen dann auch auszunutzen. Wenn es um die Zuverlässigkeit geht bin ich natürlich vorsichtiger.
In diesem Fall geht es dann doch mehr in Richtung Prinzip, und der Frage in wie weit sich jeder einzelne der Willkür noch beugen möchte und sollte. Seitens des LJV vermisse sich die versprochenen Klagen gegen das Machwerk von Gesetz.
Heilen kann das Problem letztlich wohl nur eine bundesweit geltende Regelung im Bundesjagdgesetz.
Ein Ende April gemachter Schießnachweis kann nicht einfach ungültig werden, zumal er in anderen Bundesländern ohne Probleme anerkannt wird? Vergleichbarkeit? Bestandsschutz?
Im nächsten Jahr wird der Übungsnachweis um die Anforderungen der neuen DVO schriftlich ergänzt und dann auch so durchgeführt, wobei die Kriterien im Kino bereits in den Vorjahren so ähnlich (wenn nicht sogar strenger) erfüllt worden sind.