strengste Anforderung an Schiessnachweis

G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
seas Andiman,

....

Ich mache ja! ;-)

:thumbup: so gehört sich das

(bei uns ist jeden Samstag gemeinsames Tontaubenbröseln angesagt. Das Angebot wird sehr stark angenommen. Nur Bratwurst gibt es keine.. aber dafür genügend zu trinken)

Waidmanns Gruß :cheers:
 
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Solche Initiativen sind aus meiner Sicht die derzeit einzige Möglichkeit etwas ansatzweise zu verändern.

Möglicherweise ist das hier in der Region nur eine sehr isolierte Situation. Ich beobachte aber den fast immer gleichen Ablauf:


  • die Jungjäger kommen aus der Ausbildung und schlagen danach durchaus noch motiviert und mit gutem Willen am Schießstand auf
  • die, die schießsportlich motiviert sind, finden möglicherweise eine 'Heimat' bei denen, die den Stand eh stark frequentiern (mehrheitlich Jagdsportschützen)
  • die, die (neben intensiver jagdlicher Aktivität) fallweise oder auch regelmäßig eine Übungsmöglichkeit suchen (vielleicht noch unter kompetenter Anleitung) finden keinen Ankerpunkt
  • entsprechend wendet sich der eine Teil von der notwendigen Übung komplett ab und fristet sein jagdliches Dasein mit den angeborenen Fähigkeiten ;-)
  • der andere Teil sucht sich, mit Eigeninitiative, einen privaten Coach und eine entsprechende Lokation
  • da Letzteres teilweise auch noch wahrnehmbare Finanzmittel erfordert, bleibt dem einen oder anderen der Weg schlicht verstellt

Nach meiner Einschätzung ist ein Teil der dargestellten Probleme also durchaus systemimmanent und nicht ausschließlich dem einzelnen Jäger anzulasten. Betrachte ich, wie viel Zeit und auch Geld ich in dieses Thema investiere, funktioniert es für mich nur, weil ich will (meinen eignen Ansprüchen genügen), weil es mir viel Spaß macht und weil ich nicht jeden Euro umdrehen muss.


Grosso
 
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Solche Initiativen sind aus meiner Sicht die derzeit einzige Möglichkeit etwas ansatzweise zu verändern.

Möglicherweise ist das hier in der Region nur eine sehr isolierte Situation. Ich beobachte aber den fast immer gleichen Ablauf:


  • die Jungjäger kommen aus der Ausbildung und schlagen danach durchaus noch motiviert und mit gutem Willen am Schießstand auf
  • die, die schießsportlich motiviert sind, finden möglicherweise eine 'Heimat' bei denen, die den Stand eh stark frequentiern (mehrheitlich Jagdsportschützen)
  • die, die (neben intensiver jagdlicher Aktivität) fallweise oder auch regelmäßig eine Übungsmöglichkeit suchen (vielleicht noch unter kompetenter Anleitung) finden keinen Ankerpunkt
  • entsprechend wendet sich der eine Teil von der notwendigen Übung komplett ab und fristet sein jagdliches Dasein mit den angeborenen Fähigkeiten ;-)
  • der andere Teil sucht sich, mit Eigeninitiative, einen privaten Coach und eine entsprechende Lokation
  • da Letzteres teilweise auch noch wahrnehmbare Finanzmittel erfordert, bleibt dem einen oder anderen der Weg schlicht verstellt

Nach meiner Einschätzung ist ein Teil der dargestellten Probleme also durchaus systemimmanent und nicht ausschließlich dem einzelnen Jäger anzulasten. Betrachte ich, wie viel Zeit und auch Geld ich in dieses Thema investiere, funktioniert es für mich nur, weil ich will (meinen eignen Ansprüchen genügen), weil es mir viel Spaß macht und weil ich nicht jeden Euro umdrehen muss.


Grosso

Absolut genauso sehe ich das auch!

Was aber noch hinzuzuziehen ist, ist, dass viele eben auch mit den "angeborenen" Fähigkeiten "auskommen".
Denn sie schießen dann nur eine einstellige Zahl von Wild mit der Kugel im Jahr und wenn davon 1-2 Nachsuchen produziert werden, dann wird das als normal angesehen und fertig.

Die denken nichtmal daran, dass sie zum Schießstand gehen sollten und würden auch nicht durch Events dahingezogen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Das habe ich noch vergessen:
ich habe hier im Forum auch eine nette Truppe getroffen, die sich auch ab und an zum Tauben zerbröseln trifft, wenn die Schießstandkapazitäten das denn hergeben.
Die ungezwungene Atmosphäre dort, ohne das es in einem Wettschießen ausartet, hilft mir auch sehr.
 
A

anonym

Guest
Das habe ich noch vergessen:
ich habe hier im Forum auch eine nette Truppe getroffen, die sich auch ab und an zum Tauben zerbröseln trifft, wenn die Schießstandkapazitäten das denn hergeben.
Die ungezwungene Atmosphäre dort, ohne das es in einem Wettschießen ausartet, hilft mir auch sehr.

Ja, schön war's ! :thumbup:

Für nächstes Jahr besorge ich wieder ein paar Samstagstermine und gebe Laut. Montag Nachmittag bin ich wieder dort, meine Bank hat eingeladen. :smile:
 
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Ja, schön war's ! :thumbup:

Für nächstes Jahr besorge ich wieder ein paar Samstagstermine und gebe Laut. Montag Nachmittag bin ich wieder dort, meine Bank hat eingeladen. :smile:


Würde mich freuen, wenn das nächstes Jahr wieder klappen würde. Hat mir sehr gut gefallen :thumbup: Nochmals herzlichen Dank für deine Organisation! Ich glaube, mit meiner Bank muss ich auch mal sprechen. ;-)


Grosso
 
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...
Was aber noch hinzuzuziehen ist, ist, dass viele eben auch mit den "angeborenen" Fähigkeiten "auskommen".
Denn sie schießen dann nur eine einstellige Zahl von Wild mit der Kugel im Jahr und wenn davon 1-2 Nachsuchen produziert werden, dann wird das als normal angesehen und fertig.

Die denken nichtmal daran, dass sie zum Schießstand gehen sollten und würden auch nicht durch Events dahingezogen.


Ja, Zustimmung. Würde es aber gelingen, zumindest die prinzipiell Übungswilligen 'abzuholen', wären wir schon einen elementaren Schritt weiter.

Wie gesagt, ich glaube daran, dass sich der LJV einen Gefallen erweisen würde, auch kommerzielle Anbieter zu unterstützen bzw. zumindest mit ihnen zu kooperieren. Das würde möglicherweise das 'frei' nutzbare Angebot und die entsprechende Infrastruktur erweitern. Zudem muss sich ein Kommerzieller auch immer marktkonform aufstellen und schafft damit auch evtl. etwas mehr Spaß- und Wohlfühlfaktor.


Grosso
 
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Ja, Zustimmung. Würde es aber gelingen, zumindest die prinzipiell Übungswilligen 'abzuholen', wären wir schon einen elementaren Schritt weiter.

Wie gesagt, ich glaube daran, dass sich der LJV einen Gefallen erweisen würde, auch kommerzielle Anbieter zu unterstützen bzw. zumindest mit ihnen zu kooperieren. Das würde möglicherweise das 'frei' nutzbare Angebot und die entsprechende Infrastruktur erweitern. Zudem muss sich ein Kommerzieller auch immer marktkonform aufstellen und schafft damit auch evtl. etwas mehr Spaß- und Wohlfühlfaktor.

Grosso
Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass den meisten LJVn der Weitblick fehlt. --Wichtig ist dort nur, dass von den Mitgliedern die Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag vorliegt, welche man jährlich bedient. Fortschritt und Weitblick tauchen erst auf, wenn die Mitgliederzahl zu sinken beginnt. :sad:
 
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Die fallweise Kooperation mit kommerziellen Anbietern und deren bestehenden Anlagen...
In der Zusammenfassung des Gutachtens "Zur Verfassungsmäßigkeit des Ökologischen Jagdgesetzes NRW" von Johannes Dietlein wird auf Seite 136 unter Punkt 3. b) auf folgendes verwiesen:
"Mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes sowie der Landesverfassung unvereinbar sind ferner die unkonditionierte Überlassung der staatlich angeordneten Prüfung an beliebige private Schießstandbetreiber, das Fehlen jeglicher staatlicher Aufsicht über das Prüfungswesen sowie das Fehlen von Vorkehrungen zur Gewährleistung des individuellen Rechtsschutzes."

Nun soll in dem Gutachten die Verfassungsmäßigkeit beurteilt werden und deine Ausführung bezieht sich allgemein auf Übungsmöglichkeiten.
Unter Berücksichtigung der nie aus den Augen zu verlierenden Eigeninteressen des Auftraggebers ließe sich aus dem Gutachten sicherlich herauslesen, dass wahrlich nicht einfach jeder (private) Schießstandbetreiber zur Ausstellung eines gültigen Schießnachweises ermächtigt werden müsste. ;-)
 
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In der Zusammenfassung des Gutachtens "Zur Verfassungsmäßigkeit des Ökologischen Jagdgesetzes NRW" von Johannes Dietlein wird auf Seite 136 unter Punkt 3. b) auf folgendes verwiesen:


Nun soll in dem Gutachten die Verfassungsmäßigkeit beurteilt werden und deine Ausführung bezieht sich allgemein auf Übungsmöglichkeiten.
Unter Berücksichtigung der nie aus den Augen zu verlierenden Eigeninteressen des Auftraggebers ließe sich aus dem Gutachten sicherlich herauslesen, dass wahrlich nicht einfach jeder (private) Schießstandbetreiber zur Ausstellung eines gültigen Schießnachweises ermächtigt werden müsste. ;-)


@ Kardigan,

mit dieser Interpretation/ Lesart seitens des LJV wurde ich indirekt auch schon konfrontiert.

Nun bin ich kein Jurist und mag somit den Gesetzestext nur entsprechend laienhaft interpretieren können. Zumindest glaube ich aber, lesen und verstehen zu können.

Lese ich also das Gesetz und betrachte das Muster des Schießnachweises, kann ich an keiner Stelle erkennen, dass der LJV hier einen hoheitlichen Auftrag erhalten hätte. Mir gelingt es nicht mal, das Wort bzw. die Abkürzung LJV in diesem Gesamtzusammenhang irgendwo zu finden.

Aus welcher Textpassage liest denn der Gutachter die Beauftragung des LJV bzw. seiner vorgeschobenen Außenposten?

Wie hätte es denn der LJV gerne?

  • Der LJV und nur der hat die Berechtigung, die Bestätigung der geforderten Schießleistung zu attestiern und kassiert - zumindest in Buke - € 5,00 für die reine administrative 'Zertifizierung'?
  • Der LJV untersagt damit anderen Verbänden (auch dem ÖJV :lol:) diese Bestätigung zu leisten?
  • Der LJV versagt privaten, qualifizierten Schießlehrern, die Bestätigung der erbrachten Schießleistung, weil die zu doof sind, das zu beurteilen?
  • Die Standleitung ist nochmal genau wer? In Buke dann im juristischen Sinne der Geschäftsführer des LJV? Tut der das dann persönlich oder wird er in seiner ganzen Gnade einen Büttel dazu berechtigen?
  • Der LJV versagt qualifizierten kommerziellen Anbietern ebenfalls die Bestätigung der geforderten Schießleistung? Weil die auch zu doof sind oder warum?
  • Wittert der LJV in diesem ungeliebten Gesetz - das er nicht erfolgreich verhindern konnte - nun eine Chance sich eine weitere Einnahmequelle zu erschließen oder möchte man nur seinen Alleinherrschaftsanspruch unterstreichen? Wenn man es schon nicht verhindern konnte, kann man zumindest seinen egoistischen Profit daraus ziehen, oder wie?
  • Lese ich weiterhin richtig, dass der LJV nun auch eine staatliche (!!!) Aufsicht des Schießleistungsnachweises fordert? ... und wenn er das tut, erklärt sich der LJV nun zum Staat bzw. zu einem Teil davon?

Sorry, wenn ich da 'etwas aus der Hose hüpfe'. Wenn ich das aber soweit richtig verstehe und lese, kann ich damit absolut gar nicht umgehen. Da müssen sich doch Remmels Politclowns die Bäuche halten vor lauter Lachen. Die zahlenmäßig größte Vertretung der Jägerschaft nutzt das verhasste Gesetz, um seinen Mitgliedern noch ein paar zusätzliche Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

Wie gesagt, wenn ich das alles falsch verstehe, muss ich im Zweifelsfalle hinterher Abbitte leisten. In dem Falle wüsste ich aber gerne, wo genau und mit welchen Zeilen des Gesetzes, der LJV hier berufen wurde. Verstehe ich das aber alles richtig und werte das korrekterweise als Frechheit, werde ich Herrn Remmel einen Brief schreiben und ihm erklären, warum es die einzig richtige Vorgehensweise ist, den ÖJV mit dieser Aufgabe zu betrauen :evil:


Grosso
 
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Ausdrücklich wird nirgendwo gefordert, dass der LJV hier zu positionieren sei. Wohlwollend könnte die Argumentation einfach als gegen den Schießnachweis generell gerichtet aufgefasst werden.
Andererseits bietet der LJV durchaus (entgeltliche) Seminare, nach deren Teilnahme teilweise erst wieder die ehemals durch den „einfachen Jagdschein“ zugestandenen Rechte gewährt werden (Fangjagd).
Der Einwand, ob denn etwa andere als der eigene Verband derartige, nennen wir es losgelöst von der uneingeschränkten Freiwilligkeit, Fortbildungen anbieten sollten, ist gerechtfertigt. Nur ist damit die Wertung des Verbandes in Fragen der Kursnotwendigkeiten keinesfalls mehr als neutral zu beurteilen.

In der Zusammenfassung des Gutachtens werden noch weitere nennenswerte Punkte angeführt:

3. a) Fragwürdigkeit der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers für den Schießnachweis (Jagdschein neben dem Jagdschein)

3. c) Logistische Voraussetzungen zur Prüfung von über 87.000 Jagdscheininhabern in NRW nicht gesichert, daher eingriffsintensive Regelung unzumutbar

4. b) Prüfung der Schießfertigkeit „ sitzend auf stehendes Wild“ ist keine bewegungsjagdspezifische Situation, sondern Normalfall des Einzelansitzes

4. c) Unvereinbarkeit der verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen mit der inhaltlichen Offenheit der Leistungsanforderung in Schießkinos (Zielgröße und -tempo, Punktevergabe)

Unter 3. a) werden also die jährlichen jagdlichen Schießprüfungen moniert, während sie andererseits dann gegebenenfalls wenigstens unter staatlicher Kontrolle zu erfolgen hätten.
Die Einschätzung aus 3. c) dürfte die Realität widerspiegeln, dann müsste jedoch jede Schießanlage willkommen sein, die Knappheit zu mindern.
Mit der unter 4. b) zitierten Disziplin kommen die weniger Versierten in die Punkte.
Auch die in 4. c) kritisierte Offenheit stellt eine Vereinfachung, letztendlich aber auch eine Bevorteilung der Schießkinos gegenüber den „Ringscheibenanbietern“ dar; wer betreibt doch gleich welche Anlagenart…;-)

Insgesamt wird Remmel zu dem Schluss kommen: Könnt ihr haben!

oder mit deinen Worten:

Da müssen sich doch Remmels Politclowns die Bäuche halten vor lauter Lachen. Die zahlenmäßig größte Vertretung der Jägerschaft nutzt das verhasste Gesetz, um seinen Mitgliedern noch ein paar zusätzliche Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
 
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Gibt es eine besondere Form wie der Schießnachweis aussehen muss?

Ich habe wegen der Bewegungsjagden bereits in den Vorjahren immer schon einen Nachweis im Kino gemacht. Grünes Heft "Schießnachweis" in dem der Nachweis des jeweiligen Jahres mit Stempel und Unterschrift der Aufsicht quittiert worden ist.

Punkte der jeweiligen Disziplinen sind daraus aber nicht ersichtlich. Wie muss ein rechtsgültiger Beleg denn aussehen?
 
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Schöner Mist, dass mein Schießnachweis von vor der Verordnung ist. Wird die gesamte Gruppe das Ding wohl noch einmal wiederholen dürfen .... 35 Schützen .....

Für die staatlichen Jagden in Hessen und NRW war der Nachweis bislang immer OK.

"Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd ist der jährliche Nachweis einerbesonderen Schießfertigkeit.
Hierfür ist vorzulegen:
a) Ein Übungsschießnachweis* gemäß Muster der Anlage 2 § 34 DVO-LJG oder
b) eine vergleichbare Bescheinigung aus einem anderen Bundesland oder Staat. "

Und was ist vergleichbar? Bei den großen Drückjagden hier, wo die Schützen aus allen Bundesländern - mit den verschiedensten Schießnachweisen - und auch aus dem Ausland aufschlagen möchte ich mal sehen wie viele dann wohl als Treiber mitgehen müssen (müssten) ....
 
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