Ausdrücklich wird nirgendwo gefordert, dass der LJV hier zu positionieren sei. Wohlwollend könnte die Argumentation einfach als gegen den Schießnachweis generell gerichtet aufgefasst werden.
Andererseits bietet der LJV durchaus (entgeltliche) Seminare, nach deren Teilnahme teilweise erst wieder die ehemals durch den „einfachen Jagdschein“ zugestandenen Rechte gewährt werden (Fangjagd).
Der Einwand, ob denn etwa andere als der eigene Verband derartige, nennen wir es losgelöst von der uneingeschränkten Freiwilligkeit, Fortbildungen anbieten sollten, ist gerechtfertigt. Nur ist damit die Wertung des Verbandes in Fragen der Kursnotwendigkeiten keinesfalls mehr als neutral zu beurteilen.
In der Zusammenfassung des Gutachtens werden noch weitere nennenswerte Punkte angeführt:
3. a) Fragwürdigkeit der Zuständigkeit des Landesgesetzgebers für den Schießnachweis (Jagdschein neben dem Jagdschein)
3. c) Logistische Voraussetzungen zur Prüfung von über 87.000 Jagdscheininhabern in NRW nicht gesichert, daher eingriffsintensive Regelung unzumutbar
4. b) Prüfung der Schießfertigkeit „ sitzend auf stehendes Wild“ ist keine bewegungsjagdspezifische Situation, sondern Normalfall des Einzelansitzes
4. c) Unvereinbarkeit der verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen mit der inhaltlichen Offenheit der Leistungsanforderung in Schießkinos (Zielgröße und -tempo, Punktevergabe)
Unter 3. a) werden also die jährlichen jagdlichen Schießprüfungen moniert, während sie andererseits dann gegebenenfalls wenigstens unter staatlicher Kontrolle zu erfolgen hätten.
Die Einschätzung aus 3. c) dürfte die Realität widerspiegeln, dann müsste jedoch jede Schießanlage willkommen sein, die Knappheit zu mindern.
Mit der unter 4. b) zitierten Disziplin kommen die weniger Versierten in die Punkte.
Auch die in 4. c) kritisierte Offenheit stellt eine Vereinfachung, letztendlich aber auch eine Bevorteilung der Schießkinos gegenüber den „Ringscheibenanbietern“ dar; wer betreibt doch gleich welche Anlagenart…;-)
Insgesamt wird Remmel zu dem Schluss kommen: Könnt ihr haben!
oder mit deinen Worten:
Da müssen sich doch Remmels Politclowns die Bäuche halten vor lauter Lachen. Die zahlenmäßig größte Vertretung der Jägerschaft nutzt das verhasste Gesetz, um seinen Mitgliedern noch ein paar zusätzliche Knüppel zwischen die Beine zu werfen.