Stempel Munitionserwerb in WBK für Langwaffen - Sinn und Zweck unklar

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Es ist schnell mal übersehen den Schein verlängern zu müssen. Alle die mit "kann mir nie passieren" argumentieren haben einfach zu wenig Lebenserfahrung. :LOL:

Super posting, da würde meine Waffenbehörde nur lachen. Sie lehnt diesen Eintrag für Jäger auch ab und vor jemanden der vergessen könnte seine waffenrechtliche Erlaubnis zu verlängern hat man dort auch keine Angst. Wenn man dort wegen diesem super bedeutsamen Stempel noch ne Weile rumzickt, könnte es sogar sein, daß man sich im Amt schon mal auf die Vergesslichkeit dieses Waffenbesitzers freut. Ne bessere Steilvorlage kann man ja nicht liefern. Neben dem Munitionsdilemma wäre bei Pächtern ja auch sofort der Pachtvertrag gem. § 13 BJG erloschen. Ich wette, da würde der SB bei solchen Spezies von einem Ohr bis zum anderen grinsen.
 
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Ich habe mir mittlerweile für jede Waffe auch den Munitionserwerb nachträglich stempeln lassen! Trotz Jagd- u. Wiederladerschein - was man hat, daß hat man.

Meine Waffenbehörde ist echt super und arbeitet mit Hirn und Augenmaß - aber in der heutigen Zeit können sie Dir theoretisch aus jeder Kleinigkeit einen Strick drehen, daher ist die grundsätzliche Berechtigung zum Munitionserwerb UND -besitz mit Sicherheit kein Fehler!

Als meine Frau den Jagdschein gemacht hat, hat sie grundsätzlich den Stempel setzen lassen.
 
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Hab mal versucht den Erwerb eintragen zu lassen. Wurde abgelehnt...
Hier mal ein Auszug aus der aktuellen WaffVwV:
13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist.

Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z.B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionserwerbsschein (z.B. Jagdscheininhaber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar.

Zitat Ende
 
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Moin, normalerweise hat das keinen Nutzen.
Es gibt noch das Argument,, dass man, wenn man vergisst den Jagdschein zu verlängern, dann seine Munition nicht illegal besitzt.
Dagegen hilft aber auch, den Jagdschein einfach rechtzeitig zu verlängern, sonst hat man nämlich noch ganz andere Probleme.
Du bist lustig... es gibt Behörden, die seit Jahresanfang Jagdscheine nicht verlängert haben. - By the way... welchen Sinn hat diese Verlängerung? - Die Behörden hätten deutlich mehr Zeit für die schlimmen Fälle, wenn sie sich nicht mit Verlängerungen sondern mit berechtigten Entzügen beschäftigen würden.
 
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Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z.B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen.

Nur weil sich etwas empfiehlt gibt es noch lange keinen Handlungszwang für die zuständige Behörde.

Wenn man seinen Jagdschein aus persönlichen Gründen kurzzeitig nicht verlängern will, könnte die Behörde auch darauf hinweisen, daß die Munition einem Berechtigten übergeben werden kann. Bei längerem Nichtlösen des JS könnte sie dann auch das waffenrechtliche Bedürfnis überhaupt in Frage stellen.

Nach § 45 Abs. 2 des geltenden WaffG sei eine waffenrechtliche Erlaubnis (beispielsweise WBK) aufzuheben, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Ein solcher Fall sei hier gegeben, weil das Bedürfnis zum Waffenbesitz nach Ablauf des Jagdscheins wegen unterlassener Verlängerung entfallen sei.


Bei Leuten, die sich im Amt schon vorab als vergesslich darstellen könnte der geneigte SB auch gleich eine Gesundheitsprüfung anregen.

Will sagen, so eine Behörde hat viele Möglichkeiten und viel Zeit. Man muss es nicht immer auf die Spitze treiben. Wenn die eigene Behörde den Stempel setzt ist es gut, wenn sie es nicht tut, hat man Pech.
 
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Da ich auch Sportschütze in einem Verein bin, müsste ich Waffen und WBKs nicht abgeben, wenn ich den JS nicht verlängerte. Da meine sonst recht. vernünftige Berliner Stelle bei LWS aber. auch keine Berechtigung zum Muni-Erwerb ausstellt, müsste ich theoretisch dann wohl auch die Muni abgeben.
 
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Super posting, da würde meine Waffenbehörde nur lachen. Sie lehnt diesen Eintrag für Jäger auch ab und vor jemanden der vergessen könnte seine waffenrechtliche Erlaubnis zu verlängern hat man dort auch keine Angst. Wenn man dort wegen diesem super bedeutsamen Stempel noch ne Weile rumzickt, könnte es sogar sein, daß man sich im Amt schon mal auf die Vergesslichkeit dieses Waffenbesitzers freut. Ne bessere Steilvorlage kann man ja nicht liefern. Neben dem Munitionsdilemma wäre bei Pächtern ja auch sofort der Pachtvertrag gem. § 13 BJG erloschen. Ich wette, da würde der SB bei solchen Spezies von einem Ohr bis zum anderen grinsen.
Hey, die Feindbilder die Du oder die Mitarbeiter Deiner zuständigen Behörde haben sind Eure Sache.
Müsst ihr euch halt bekriegen wenn ihr sonst nichts im Leben habt. Bei uns (und an vielen anderen Orten) geht es anders. Und das auch noch schön.

Insofern ist es eher an uns über eure Verhältnisse zu lachen.
 
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Bei Leuten, die sich im Amt schon vorab als vergesslich darstellen könnte der geneigte SB auch gleich eine Gesundheitsprüfung anregen.
Ich kennen keinen Menschen der nicht irgendwann schon mal was vergessen hätte.
Daher betrachte ich DICH nunmehr als potentiell waffenrechtlich unzuverlässig. Man wird Dich ja wohl an Deinen eigenen Maßstäben messen können und dürfen. :rolleyes:

Ich weiß auch nicht weshalb Du Eure Zustände (noch harmlos ausgedrückt) als den Nabel der Welt ansiehst. Die sind bestenfalls traurig, mehr aber auch nicht.
Vielleicht zelebrierst Du aber auch nur Deinen eigenen Verfolgungswahn, das kann hier ja keiner überprüfen.
 
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Da ich auch Sportschütze in einem Verein bin, müsste ich Waffen und WBKs nicht abgeben, wenn ich den JS nicht verlängerte. Da meine sonst recht. vernünftige Berliner Stelle bei LWS aber. auch keine Berechtigung zum Muni-Erwerb ausstellt, müsste ich theoretisch dann wohl auch die Muni abgeben.
Hast Du auch für alle jagdlichen Waffen ein sportliches Bedürfnis... :devilish: :evil:
 
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Hoffentlich ist der vergessliche Jäger , der die Verlängerung seines Jagdschein vergessen hat , nicht auch so vergesslich, daß er dann den illegalen Besitz der Munition der Behörde schriftlich anzeigt.
Aber wenn er jetzt vergessen würde sich selbst zu denunzieren.....
Was würde dann bis zur Verlängerung des vergessenen Jagdschein geschehen ..... 😆

Ich kenne auch wohl nur vergesslich Jäger .
Da wurde wirklich schon vergessen den Jagdschein zu verlängern .... und auch glatt vergessen , den illegalen Munitionsbesitz der Behörde zu melden . 😉
 
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Bei uns hatte ne Jägerin die Verlängerung vergessen. 14 Tage nach Ablauf schriftliche Erinnerung und Aufforderung Schein zu lösen mit Hinweis auf kurzfristige mögliche Folgen.
 

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