Wheelgunner_45ACP
Moderator
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Bei uns steht auf dem Antrag drauf, ob man Mun- Erwerb zusätzlich will oder nicht. Einfach das Kreuz setzen, 10€ extra und gut ist es
Es ist schnell mal übersehen den Schein verlängern zu müssen. Alle die mit "kann mir nie passieren" argumentieren haben einfach zu wenig Lebenserfahrung.
Hier mal ein Auszug aus der aktuellen WaffVwV:Hab mal versucht den Erwerb eintragen zu lassen. Wurde abgelehnt...
Du bist lustig... es gibt Behörden, die seit Jahresanfang Jagdscheine nicht verlängert haben. - By the way... welchen Sinn hat diese Verlängerung? - Die Behörden hätten deutlich mehr Zeit für die schlimmen Fälle, wenn sie sich nicht mit Verlängerungen sondern mit berechtigten Entzügen beschäftigen würden.Moin, normalerweise hat das keinen Nutzen.
Es gibt noch das Argument,, dass man, wenn man vergisst den Jagdschein zu verlängern, dann seine Munition nicht illegal besitzt.
Dagegen hilft aber auch, den Jagdschein einfach rechtzeitig zu verlängern, sonst hat man nämlich noch ganz andere Probleme.
Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z.B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen.
Nach § 45 Abs. 2 des geltenden WaffG sei eine waffenrechtliche Erlaubnis (beispielsweise WBK) aufzuheben, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Ein solcher Fall sei hier gegeben, weil das Bedürfnis zum Waffenbesitz nach Ablauf des Jagdscheins wegen unterlassener Verlängerung entfallen sei.
Natürlich kann man das, da es sich um eine waffenrechtliche Erlaubnis handelt, die nur auf Antrag erteilt wird. Gegen die Ablehnung ist dann die Verpflichtungsklage statthaft.Kann man diese Stempelung beantragen? Ich meine, nein. Also wird es keinen ablehnenden Bescheid geben können.
Unsere schreibt im Februar an und erinnert daran einen Termin zur Verlängerung zu machen.Meine Waffen-Behörde schreibt im April/Mai alle an, die die Verlängerung verpasst haben und bittet um Erledigung.
Das Innenministerium empfielt es und die zuständige Behörde hat einem solchen Antrag statt zu geben oder die Gründe für die Ablehnung darzulegenNur weil sich etwas empfiehlt gibt es noch lange keinen Handlungszwang für die zuständige Behörde.
Hey, die Feindbilder die Du oder die Mitarbeiter Deiner zuständigen Behörde haben sind Eure Sache.Super posting, da würde meine Waffenbehörde nur lachen. Sie lehnt diesen Eintrag für Jäger auch ab und vor jemanden der vergessen könnte seine waffenrechtliche Erlaubnis zu verlängern hat man dort auch keine Angst. Wenn man dort wegen diesem super bedeutsamen Stempel noch ne Weile rumzickt, könnte es sogar sein, daß man sich im Amt schon mal auf die Vergesslichkeit dieses Waffenbesitzers freut. Ne bessere Steilvorlage kann man ja nicht liefern. Neben dem Munitionsdilemma wäre bei Pächtern ja auch sofort der Pachtvertrag gem. § 13 BJG erloschen. Ich wette, da würde der SB bei solchen Spezies von einem Ohr bis zum anderen grinsen.
Ich kennen keinen Menschen der nicht irgendwann schon mal was vergessen hätte.Bei Leuten, die sich im Amt schon vorab als vergesslich darstellen könnte der geneigte SB auch gleich eine Gesundheitsprüfung anregen.
Hast Du auch für alle jagdlichen Waffen ein sportliches Bedürfnis...Da ich auch Sportschütze in einem Verein bin, müsste ich Waffen und WBKs nicht abgeben, wenn ich den JS nicht verlängerte. Da meine sonst recht. vernünftige Berliner Stelle bei LWS aber. auch keine Berechtigung zum Muni-Erwerb ausstellt, müsste ich theoretisch dann wohl auch die Muni abgeben.