Steinbock gewildert: Polizei sucht Zeugen

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Würde mich interessieren wie sich die Schadensumme zusammensetzen soll und warum die Polizei eine Summe schätzt. Letztlich kann es sich bei der Summe nur um den vermeintlich Wert handeln den der Abschuss als Trophäenabschuss gehabt hätte. Das Wildbret wird's wohl nicht sein.

Da Wild herrenlos ist kann man argumentieren, dass überhaupt kein finanzieller Schaden entstanden ist. Analog zum Wildunfall. Da wird mir verunfalltes Wild auch auf den Abschussplan angerechnet, trotzdem kann ich gegenüber dem unfallverursachenden Kfz-Führer keinen Schadensersatz geltend machen, weil Wild = herrenlos.
Auch der Jagdpächter in dessen Revier gewildert wurde, kann nun doch gar nicht von "seinem" Steinbock und "seinem" Schaden sprechen.
Die Wilderei an sich ist natürlich trotzdem eine riesen Sauerei, ich wundere mich nur über die genannte angebliche Schadenssumme.
Werde die Polizei mal fragen ob sie mir beim nächsten Wildunfall eines kapitalen Rehbocks nicht eine Schadenssumme für den Bock nennen will.
Tja. Lebendwild ist tatsächlich herrenlos, totes Wild gehört dem Jagdausübungsrechtsinhaber, zumindest das Wildpret. Da der Körper "verschart" wurde entsteht tatsächlich ein finanzieller Verlust.
Aaaber.
Bei uns in Belgien gehört allerdings ein totes Stückwild dem Erleger, bzw. dem Finder, wenn keine Nachsuche unterwegs ist oder keine unternommen wurde.

Und trotzdem konnte ein Strafgericht einem Jagdpächter einen Entgelt zukommen lassen, bei dem ein Hirsch in der Nacht während der JAgdzeit gewildert wurde.
In dessen Jagdpachtvertrag (Staat) war Einzeljagd verboten, nur Gesllschaftsjagden waren erlaubt.
In diesem Revier durfte jagen, wer einen Pachtanteil hatte, war damals 4.000€ wert. Der Wilderer hat mit dem Abschuss nicht nur unerlaubt die Stelle eines Pachtanteilnehmers eingenommen aber auch eine Möglichkeit für den Pächter selber und seine Mitpächter, selbst den Hirsch (Abschussplan!) zu erlegen entnommen. Das ist als Diebstahl verurteilt worden, der Pächter bekam einen Ausgleich in Höhe eines Pachtanteils.
Da hatte er als Anwalt eine Pachtanteilnehmerin.
 
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Ist er Wolfskuschler oder beim Forst?

Weder noch. Wir arbeiten hier massiv daran den Wolf regulär zu bejagen. Es überfordert aber speziell einen hier recht stark das zu begreifen.
Wilderei macht dies aber weniger wahrscheinlich und erschwert das Bemühen.
Komplette Planlosigkeit beim Thema Wolf ist auch eher kontraproduktiv.
Insofern ist natürlich jeder der nicht in den "Wolfshass" einsteigt potentieller Wolfskuschler.
 
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Ich verstehe nur nicht warum man jeden noch so kleine Möglichkeit und (noch so absurden) Vergleich pro Grauhund nutzten muss? Was genau soll das bringen, und vor allem was in diesem Umfeld? Genau deshalb erlaube ich mir den Standpunkt und die Motivation einiger hier zu hinterfragen.

Ergebnisse die erzielt wurde den Grauhund rechtksform bejagen zu können wären super.
Das schon verteilte „Positionspapier“ ist nicht ansatzweise ein Ergebnis.

Und es könnte doch aufgezeigt werden auf welcher Ebene genau daran gearbeitet wird.

Aber genug OT. Hier geht es um den Steinbock und nicht um Grauhunde.
 
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Würde mich interessieren wie sich die Schadensumme zusammensetzen soll und warum die Polizei eine Summe schätzt. Letztlich kann es sich bei der Summe nur um den vermeintlich Wert handeln den der Abschuss als Trophäenabschuss gehabt hätte. Das Wildbret wird's wohl nicht sein.

Da Wild herrenlos ist kann man argumentieren, dass überhaupt kein finanzieller Schaden entstanden ist. Analog zum Wildunfall. Da wird mir verunfalltes Wild auch auf den Abschussplan angerechnet, trotzdem kann ich gegenüber dem unfallverursachenden Kfz-Führer keinen Schadensersatz geltend machen, weil Wild = herrenlos.
Auch der Jagdpächter in dessen Revier gewildert wurde, kann nun doch gar nicht von "seinem" Steinbock und "seinem" Schaden sprechen.
Die Wilderei an sich ist natürlich trotzdem eine riesen Sauerei, ich wundere mich nur über die genannte angebliche Schadenssumme.
Werde die Polizei mal fragen ob sie mir beim nächsten Wildunfall eines kapitalen Rehbocks nicht eine Schadenssumme für den Bock nennen will.

Sorry, das mag de jure eine zulässige Betrachtung sein, de facto sieht die Welt aber schon ein wenig anders aus.

Die Chance, beim Land Tirol einen 1er Steinbock schießen zu können, dürfte wohl gegen Null gehen. Entsprechend knubbelt sich die Nachfrage auf die relativ wenigen Reviere, die eine bejagbare Population haben und macht auch die Pachten regelmäßig teuer.

Wer über einen Vermittler (ohne persönliche Verbindungen) einen 1er Alpensteinbock schießen will, dürfte mit etwa € 20.000,00 dabei sein. Zur entsprechenden reinen Abschussgebühr ~ € 13.000,00 bis € 14.000,00 (die der Pächter kassiert), kommen noch die Gebühren/ Margen des Vermittlers ~ € 3.000,00 bis € 4.000,00 und - in vielen Fällen - eine Helibergung.

Nachdem der Bock auf den Abschussplan angerechnet wird, ist das zumindest für den Pächter durchaus ein quantifizierbarer Verlust bzw. Sachschaden.

In dem besagten Revier, das ein Südtiroler gepachtet hat, steht jedes Jahr ein 1er Steinbock auf dem Abschussplan, in anderen umliegenden Revieren aber teilweise nur drei oder vier pro Pachtperiode (10 Jahre). Da dreht sich das s.g. Steinbockrad.

Über herrenloses Wild redet man in dem konkreten Fall wohl nur, wenn man solches Wild nicht im eigenen Revier hat und halt einen anderen Rehbock schießt, wenn der eine gewildert wurde. Der Vergleich mit einem Wolf entspringt auch eher einer etwas verquerten Denke.

Wir haben unsere 1er Steinböcke Gott sei Dank selbst geschossen und waren damit nie in der Situation, jemanden raufbringen zu müssen und mit dem Abschuss den jagdlichen Sparstrumpf zu füllen. Es gibt aber genug Einheimische, die die Pacht für das Revier vor der Tür nur aufbringen können, wenn sie auch beispielsweise solche Steinböcke verkaufen. Seitdem mehrheitlich die Gemeinden verpachten, spielt fast nur noch die Höhe des Gebotes eine Rolle und lokale Betrachtungen rücken in den Hintergrund.


grosso
 
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Das könnte natürlich für einen neidischen Nachbarn sprechen, der statt 10 Jahre halt mal 0 warten will.
 
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Wem ist da ein 5-stelliger Schaden entstanden? Ich glaubte immer Wild sei herrenlos. In Tirol wird das als Brauchtum durchgehen, auch wenn Wilderei eine Straftat ist. Der Staatsräson und des Landfriedens wegen, würde ich vorschlagen, die Ermittlungen einzustellen. Pius Walder

Nein, in Tirol geht Wilderei nicht als Brauchtum durch, ich weiß, worüber ich da rede. Die Österreicher hatten ihr Kusel (mit mehreren Toten) vor ~ 11 Jahren in Annaberg. Damals gab es vier Tote.

Wir hatten in Tirol einen Wilderer auf der Kamera und keine 30 Minuten nach unserer Meldung war die Kobra Spezialeinheit inkl. Hubschrauber vor Ort. Die Ösis sind da mittlerweile völlig spaßberfreit.

So, wie Du das betrachtest, solltest Du darüber nachdenken, ob für dich so ein Zusammentreffen im Revier mit einem aktuellen bewaffneten Helden der Volkssage nicht erstrebenswert ist.


grosso
 

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