Würde mich interessieren wie sich die Schadensumme zusammensetzen soll und warum die Polizei eine Summe schätzt. Letztlich kann es sich bei der Summe nur um den vermeintlich Wert handeln den der Abschuss als Trophäenabschuss gehabt hätte. Das Wildbret wird's wohl nicht sein.
Da Wild herrenlos ist kann man argumentieren, dass überhaupt kein finanzieller Schaden entstanden ist. Analog zum Wildunfall. Da wird mir verunfalltes Wild auch auf den Abschussplan angerechnet, trotzdem kann ich gegenüber dem unfallverursachenden Kfz-Führer keinen Schadensersatz geltend machen, weil Wild = herrenlos.
Auch der Jagdpächter in dessen Revier gewildert wurde, kann nun doch gar nicht von "seinem" Steinbock und "seinem" Schaden sprechen.
Die Wilderei an sich ist natürlich trotzdem eine riesen Sauerei, ich wundere mich nur über die genannte angebliche Schadenssumme.
Werde die Polizei mal fragen ob sie mir beim nächsten Wildunfall eines kapitalen Rehbocks nicht eine Schadenssumme für den Bock nennen will.
Sorry, das mag de jure eine zulässige Betrachtung sein, de facto sieht die Welt aber schon ein wenig anders aus.
Die Chance, beim Land Tirol einen 1er Steinbock schießen zu können, dürfte wohl gegen Null gehen. Entsprechend knubbelt sich die Nachfrage auf die relativ wenigen Reviere, die eine bejagbare Population haben und macht auch die Pachten regelmäßig teuer.
Wer über einen Vermittler (ohne persönliche Verbindungen) einen 1er Alpensteinbock schießen will, dürfte mit etwa € 20.000,00 dabei sein. Zur entsprechenden reinen Abschussgebühr ~ € 13.000,00 bis € 14.000,00 (die der Pächter kassiert), kommen noch die Gebühren/ Margen des Vermittlers ~ € 3.000,00 bis € 4.000,00 und - in vielen Fällen - eine Helibergung.
Nachdem der Bock auf den Abschussplan angerechnet wird, ist das zumindest für den Pächter durchaus ein quantifizierbarer Verlust bzw. Sachschaden.
In dem besagten Revier, das ein Südtiroler gepachtet hat, steht jedes Jahr ein 1er Steinbock auf dem Abschussplan, in anderen umliegenden Revieren aber teilweise nur drei oder vier pro Pachtperiode (10 Jahre). Da dreht sich das s.g. Steinbockrad.
Über herrenloses Wild redet man in dem konkreten Fall wohl nur, wenn man solches Wild nicht im eigenen Revier hat und halt einen anderen Rehbock schießt, wenn der eine gewildert wurde. Der Vergleich mit einem Wolf entspringt auch eher einer etwas verquerten Denke.
Wir haben unsere 1er Steinböcke Gott sei Dank selbst geschossen und waren damit nie in der Situation, jemanden raufbringen zu müssen und mit dem Abschuss den jagdlichen Sparstrumpf zu füllen. Es gibt aber genug Einheimische, die die Pacht für das Revier vor der Tür nur aufbringen können, wenn sie auch beispielsweise solche Steinböcke verkaufen. Seitdem mehrheitlich die Gemeinden verpachten, spielt fast nur noch die Höhe des Gebotes eine Rolle und lokale Betrachtungen rücken in den Hintergrund.
grosso