Steinbock gewildert: Polizei sucht Zeugen

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He,ich will der Erste sein, der Dir in der Sache Recht gibt und sagt, daß er diesen Einwand erwartet hat.
Wilderei hat immer auch was mit "gegen die/den da" zu tun.
Beim Wolf kommen schlicht Schutz von Eigentum und die Vorwegnahme notwendiger und erwartbarer Regelungen dazu.

wer die Grenze der Rechtsstaatlichkeit verläßt
Recht wird dauerhaft nur akzeptiert, wenn es durchgesetzt werden kann.
Die hohe Zahl an Wolfserlegungen läßt mich annehmen, daß da nicht nur ehr- und gesetzlose Finsterlinge am Werk waren.
Weidmannsheil!
 
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Gehört zur selben Gemeinde, ist aber ein Seitental. Die Ar......... sterben leider nicht aus. Die einschlägigen W..... sind durchaus bekannt, man sieht es ihnen an der Fresse an.

Ich muss allerdings einschränken, dass es in dem Seitental aktuell eine riesen Baustelle gibt (Bau eines Pumpwerks) und es möglicherweise auch ein 'Fremder' gewesen sein könnte. Vielleicht war es also doch keine der bekannten Hackfres...


grosso
Kann ich mir nicht vorstellen.

Man muß körperlich fit sein.
Er mußte viel Zeit haben um den Steinbock so zu vergraben, evtl. Helfer.
Er muss wissen wo die Steinböcke ihre Einstände haben.

All das spricht für einen Einheimischen.
 
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So ist es. Es sind aber auch bewaffnete Kriminelle wenn es sich um einen Wolf gehandelt hätte.
Da gab es hier zuletzt fast Beifall für. Das Problem ist nur, dass wer die Grenze der Rechtsstaatlichkeit verläßt keinen Grund hat dies nur bei einem Wildtier zu tun was Probleme bereitet. Bei einem Steinbock ist man nicht krimineller als bei einem Wolf.
Wie aus dem Artikel zu entnehmen ist, ist ein 5-stelliger Schaden entstanden. Bei einem Wolf wird Schaden abgewährt. Insofern ist der Sachverhalt in diesem Fall juristisch sehr wohl schwerwiegender.
 
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So ist es. Es sind aber auch bewaffnete Kriminelle wenn es sich um einen Wolf gehandelt hätte.
Da gab es hier zuletzt fast Beifall für. Das Problem ist nur, dass wer die Grenze der Rechtsstaatlichkeit verläßt keinen Grund hat dies nur bei einem Wildtier zu tun was Probleme bereitet. Bei einem Steinbock ist man nicht krimineller als bei einem Wolf.
Warum dreht sich bei dir eigentlich alles nur um den Wolf?
 
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Wie aus dem Artikel zu entnehmen ist, ist ein 5-stelliger Schaden entstanden. Bei einem Wolf wird Schaden abgewährt. Insofern ist der Sachverhalt in diesem Fall juristisch sehr wohl schwerwiegender.
Würde mich interessieren wie sich die Schadensumme zusammensetzen soll und warum die Polizei eine Summe schätzt. Letztlich kann es sich bei der Summe nur um den vermeintlich Wert handeln den der Abschuss als Trophäenabschuss gehabt hätte. Das Wildbret wird's wohl nicht sein.

Da Wild herrenlos ist kann man argumentieren, dass überhaupt kein finanzieller Schaden entstanden ist. Analog zum Wildunfall. Da wird mir verunfalltes Wild auch auf den Abschussplan angerechnet, trotzdem kann ich gegenüber dem unfallverursachenden Kfz-Führer keinen Schadensersatz geltend machen, weil Wild = herrenlos.
Auch der Jagdpächter in dessen Revier gewildert wurde, kann nun doch gar nicht von "seinem" Steinbock und "seinem" Schaden sprechen.
Die Wilderei an sich ist natürlich trotzdem eine riesen Sauerei, ich wundere mich nur über die genannte angebliche Schadenssumme.
Werde die Polizei mal fragen ob sie mir beim nächsten Wildunfall eines kapitalen Rehbocks nicht eine Schadenssumme für den Bock nennen will.
 
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Kann ich mir nicht vorstellen.

Man muß körperlich fit sein.
Er mußte viel Zeit haben um den Steinbock so zu vergraben, evtl. Helfer.
Er muss wissen wo die Steinböcke ihre Einstände haben.

All das spricht für einen Einheimischen.
1. und 3. schliesst einen "Auswärtigen" keineswegs aus, Nr. 2 auch nur marginal!

Gruss W.
 
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Wie aus dem Artikel zu entnehmen ist, ist ein 5-stelliger Schaden entstanden. Bei einem Wolf wird Schaden abgewährt. Insofern ist der Sachverhalt in diesem Fall juristisch sehr wohl schwerwiegender.

Beides sind die gleichen Straftatbestände. Zumindest hier. Ein Landwirt der zur Schadensabwehr Sauen wildert oder ein Waldbesitzer Rehe,wird sich kaum auf diesen Umstand berufen können.
Ich kenne auch keinen Jäger der dies akzeptieren würde.

Warum dreht sich bei dir eigentlich alles nur um den Wolf?

Ich bin generell gegen Wilderei. Warum ich illegale Abschüsse vom Wolf nicht akzeptiere, hatte ich schon erwähnt. Das löst keinerlei Problem sondern schafft neue Probleme.

Steinwild unterliegt dem Jagdrecht, der Wolf nicht. Insofern ist das eine Wilderei, das andere nicht.

Dann lies nochnmal nach wo der Wolf im Jagdrecht ist. Selbst wenn er das nicht wäre, bleibt es immer noch eine Straftat.
 
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Wie aus dem Artikel zu entnehmen ist, ist ein 5-stelliger Schaden entstanden. Bei einem Wolf wird Schaden abgewährt. Insofern ist der Sachverhalt in diesem Fall juristisch sehr wohl schwerwiegender.
Wem ist da ein 5-stelliger Schaden entstanden? Ich glaubte immer Wild sei herrenlos. In Tirol wird das als Brauchtum durchgehen, auch wenn Wilderei eine Straftat ist. Der Staatsräson und des Landfriedens wegen, würde ich vorschlagen, die Ermittlungen einzustellen. Pius Walder
 
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In Deutschland wurden schon einige Hundebesitzer zu Schadensersatz für herrenloses Wild verurteilt.
Es geht also, und in Österreich finden sich dafür garantiert ebenfalls solide Gründe.

rechy

PS in Zeiten des genetischen Abgleichs ist eigentlich kein Wilderer mehr hundertprozentig sicher.
 
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Würde mich interessieren wie sich die Schadensumme zusammensetzen soll und warum die Polizei eine Summe schätzt. Letztlich kann es sich bei der Summe nur um den vermeintlich Wert handeln den der Abschuss als Trophäenabschuss gehabt hätte. Das Wildbret wird's wohl nicht sein.

Da Wild herrenlos ist kann man argumentieren, dass überhaupt kein finanzieller Schaden entstanden ist. Analog zum Wildunfall. Da wird mir verunfalltes Wild auch auf den Abschussplan angerechnet, trotzdem kann ich gegenüber dem unfallverursachenden Kfz-Führer keinen Schadensersatz geltend machen, weil Wild = herrenlos.
Auch der Jagdpächter in dessen Revier gewildert wurde, kann nun doch gar nicht von "seinem" Steinbock und "seinem" Schaden sprechen.
Die Wilderei an sich ist natürlich trotzdem eine riesen Sauerei, ich wundere mich nur über die genannte angebliche Schadenssumme.
Werde die Polizei mal fragen ob sie mir beim nächsten Wildunfall eines kapitalen Rehbocks nicht eine Schadenssumme für den Bock nennen will.
kannst auch wo anders nachschlagen.... hier zum Beispiel. Die Preise sind aber veraltet... sind ja schon 5 Jahre alt....
 

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