Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig?

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Das ist ein Ableger eines anderen Freds.

Im Zusammenhang mit unerwünschter Überjagung bei einer DJ stellte sich mir die Frage ob eine Bracke sofern sie geschnallt wird, etwas anderes tut als zu brackieren?

Der Hund hat das im Blut und ich denke nahezu jedes Revier hat Hase und Fuchs im Bestand, halt was klassisch brackiert wird, bzw. als brackieren beschrieben wird.
Und die Bracke wird diese Eigenschaft, weit, laut und ausdauernd auf warmer Fährte zu jagen nicht abstreifen, nur weil sie jetzt hinter Schalenwild her ist.

Also brackiert sie. Das wäre in Revieren unter 1000 ha Fläche ein Verstoß gegen sachlicheVerbote gemäß § 19 BJagdG und somit einenStraftat wie jagen mit künstlichem Licht oder Nachtzielgeräten.

Uabhängig der weiteren Folgen wie billiges Inkaufnehmen der Wilderei, weil ich einen bekanntermaßen weitjagenden Hund in Revieren einsetze in den es zwangsläufig zu Grenzverletzungen und somit zum jagen in anderen Revieren, auch in solchen deren JAB´s das nicht wollen, kommen muß.

Nun wird zunächst das Argument kommen, dass Bracken auch stöbern können. Das ist soweit klar und logisch, sie müssen ja erst einmal eine warme Fährte bekommen die sie dann aber wieder Rassespezifisch ausarbeiten.

Ich bin gespannt auf sachliche Beiträge (Beleidigungen können im anderen Fred fortgesetzt werden :roll: )
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

Ich denke mal das sich jede Bracke,sofern sie vernünftig abgerichtet ist,von ihrem Hf genauso wie jeder anderer Jh abrufen lässt?
Gegenfrage?
Dürfen Bracken nur an Hf und Jäger abgegeben werden die ein 1000 ha Revier haben? :roll: :wink:
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

Sportfossil schrieb:
Ich denke mal das sich jede Bracke,sofern sie vernünftig abgerichtet ist,von ihrem Hf genauso wie jeder anderer Jh abrufen lässt?
Gegenfrage?
Dürfen Bracken nur an Hf und Jäger abgegeben werden die ein 1000 ha Revier haben? :roll: :wink:

Gibts ein Gesetz welches das verbietet? Höchstens einen Kodex oder eine Sebstverpflichtung. Und der wird bei allen Jagdhunderassen immer wieder ad absurdum geführt.

Aber was ist nun, wenn Bracken in Nichtjägerhand im Wald Rabbatz machen und das tun wofür sie jahrhundertelang gezüchtet wurden? Wildern Sie dann?

Soll aber nu´r eine Nebenbaustelle sein.

Hier gehts primär darum ob jagende Bracken unter 1000ha Reviergröße überhäupt zulässig sind.
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

Discovery schrieb:
Sportfossil schrieb:
Ich denke mal das sich jede Bracke,sofern sie vernünftig abgerichtet ist,von ihrem Hf genauso wie jeder anderer Jh abrufen lässt?
Gegenfrage?
Dürfen Bracken nur an Hf und Jäger abgegeben werden die ein 1000 ha Revier haben? :roll: :wink:

Gibts ein Gesetz welches das verbietet? Höchstens einen Kodex oder eine Sebstverpflichtung. Und der wird bei allen Jagdhunderassen immer wieder ad absurdum geführt.

Aber was ist nun, wenn Bracken in Nichtjägerhand im Wald Rabbatz machen und das tun wofür sie jahrhundertelang gezüchtet wurden? Wildern Sie dann?

Soll aber nu´r eine Nebenbaustelle sein.

Hier gehts primär darum ob jagende Bracken unter 1000ha Reviergröße überhäupt zulässig sind.

Natürlich sind sie zulässig!
Ich wüßte jedenfalls nicht wo gegenteiliges steht?
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

ich würde die sache hängt einfach davon ab, wie sich der hund verhält.

sofern er freilaufend brackiert, muß das revier eben die 1000ha haben.

verhält er sich freilaufend wie ein normaler jagdhund, dann brackiert er ja nicht.

ergo ... der hundeführer muß wissen, wie sich sein hund verhält.
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

lt. Gesetz ist die Brackenjagd, also die Jagd mit Bracken in Revieren< 1000ha verboten.
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

uihhh schrieb:
ergo ... der hundeführer muß wissen, wie sich sein hund verhält.

Wie Du gerade in einem anderen Fred nachlesen kannst ist es manchem Hundeführer egal wie weit und ansdauernd sein Hund jagt. Man würde nötigenfalls auch im fremden Revier das Wild abfangen. Jagdliche realität sozusagen.

Ich behaupte mal, das Bracken für die Brackenjagd gezüchtet sind und so auch jagen. Es hilft nicht wenn der Hundeführer vor der heutigen Jagd seinem Hund sagt, heute wird aber nur kurz gestöbert...
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

1. Brackenjagd meint Brackieren. Nicht Bracke losmachen. Hat man Dir aber schon erklärt.

2. Das wird Dir jetzt nicht gefallen, aber da steht nicht drin, dass Bracken zum Brackieren nur in der geometrischen Mitte von 1000 ha geschnallt werden dürfen. :lol:

3. Freut mich, dass Du eine neue Windmühle entdeckt hast, die Du mit Deinem Weimi "Rosinante" angehen kannst. Gleich kommt sicher Dein treuer Kumpan Sancho Pansa. Der reitet auf seinem Esel namens Pudlich-Jockel.
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

Guruguru schrieb:
Discovery schrieb:
....
Also brackiert sie. Das wäre in Revieren unter 1000 ha Fläche ein Verstoß gegen sachlicheVerbote gemäß § 19 BJagdG und somit einenStraftat wie jagen mit künstlichem Licht oder Nachtzielgeräten....

Wenn dann wäre es eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Das Besitzen von Nachtzielgeräten und von Lampen die an Waffen montiert sind, wird vom Waffengesetz unter Strafe gestellt, nicht durch das BJagdG.

Demnach wäre bspw. auch der Verstoß gegen Nachtjagdverbot eine Ordnungswidrigkeit?

§ 19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist
1. mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;


2. a) auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1.000 Joule beträgt;


b) auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2.000 Joule haben;


c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;


d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;


3. die Lappjagd innerhalb einer Zone von 300 Metern von der Bezirksgrenze, die Jagd durch Abklingeln der Felder und die Treibjagd bei Mondschein auszuüben;


4. Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang; das Verbot umfaßt nicht die Jagd auf Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild;


5. a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;


b) Vogelleim, Fallen, Angelhaken, Netze, Reusen oder ähnliche Einrichtungen sowie geblendete oder verstümmelte Vögel beim Fang oder Erlegen von Federwild zu verwenden;


6. Belohnungen für den Abschuß oder den Fang von Federwild auszusetzen, zu geben oder zu empfangen;


7. Saufänge, Fang- oder Fallgruben ohne Genehmigung der zuständigen Behörde anzulegen;


8. Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen;


9. Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, sowie Selbstschußgeräte zu verwenden;


10. in Notzeiten Schalenwild in einem Umkreis von 200 Metern von Fütterungen zu erlegen;


11. Wild aus Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen; das Verbot umfaßt nicht das Erlegen von Wild aus Kraftfahrzeugen durch Körperbehinderte mit Erlaubnis der zuständigen Behörde;


12. die Netzjagd auf Seehunde auszuüben;


13. die Hetzjagd auf Wild auszuüben;


14. die Such- und Treibjagd auf Waldschnepfen im Frühjahr auszuüben;


15. Wild zu vergiften oder vergiftete oder betäubende Köder zu verwenden;


16. die Brackenjagd auf einer Fläche von weniger als 1.000 Hektar auszuüben;
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

Ordnungswidrig handelt, wer den Vorschriften des § 19 Abs. 1 Nr. 3 bis 9, 11 bis 14, 16 bis 18 und § 19a zuwiderhandelt. Die andern Absätze des 19ers sind Straftaten.
 
A

anonym

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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

Brackenbesitzkarte und Tresorverwahrpflicht (Mindestklasse B - "Bellfest").
Bedürfnisnachweis und sofortige Meldepflicht bei Wegfall des Bedürfnisses.
Amnestieregelung für die Abgabe illegaler Bracken, diese werden dann kostenpflichtig eingeschläfert.
Heraufsetzung des Mindestalters für den Erwerb von Sportbracken und ggf. psychologisches Gutachten des beantragenden Delinquenten.

Die Volksfront von Judäa und der Fürst von Discotopia unterstützen dennoch die Initiative "Sportbracken sind Wildererbracken" und fordern eine Ächtung dieses unwerten Lebens sowie eine Umoperation in Yorkshire-Terrier.
 

Rotmilan

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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

Discovery schrieb:
Ich behaupte mal, das Bracken für die Brackenjagd gezüchtet sind und so auch jagen. Es hilft nicht wenn der Hundeführer vor der heutigen Jagd seinem Hund sagt, heute wird aber nur kurz gestöbert...

Hast Du Bracken auf einer Mais- oder DJ schon mal gesehen?

Rotmilan
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

Discovery schrieb:
...
Ich behaupte mal, das Bracken für die Brackenjagd gezüchtet sind und so auch jagen. Es hilft nicht wenn der Hundeführer vor der heutigen Jagd seinem Hund sagt, heute wird aber nur kurz gestöbert...

Doch, doch, er redet also wie folgt:

Hör zu Bursche, heute wird nicht brackiert. Schau, das darfst Du nicht, wir sind in meinem Revier und das hat nur 900 ha. Das sind gerade mal 3 km nach Osten und 3 km nach Süden. Wenn Du nicht hörst, kommst Du in 1200 m nach Osten auf die B 9 und gleich im Süden liegt die A 65. Dann muss ich mir einen neuen Hund kaufen und wenn Du es doch schaffst über die Straßen zu kommen, dann ist da der böse Nachbar, der lauert den ganzen Tag mit seiner 10/89 auf fremde Hunde. Zudem ist auch der Förster dagegen, ich habe 100 ha zu wenig, also ...

Der Hund hört dann ganz bestimmt. Ansonst ist der Jäger halt selbst schuld, wenn er den Hund von der Straße kratzen muss.

Mein Gott, in der Regel hat kein Jäger in Deutschland Interesse daran, dass sein Hund weit außer Sichtweite das Wild im großen Bogen zurückjagd, dazu haben wir meist nicht die Reviere, bzw. zu viele Straßen.

Entweder hast Du die Möglichkeit in den wenigen noch unverbauten Ecken in Deutschland zu jagen oder Du spielst im übertragenen Sinn Luftgitarre.

SJ
 
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Re: Sind Bracken zur Jagd in Revieren unter 1000 ha zulässig

ohne worte :roll:
 

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