Es kann keiner behaupten, daß der Besitz eines Jagdscheines dazu berechtigt, irgendwelche Gangster zu stellen.
du hast es immer noch nicht geschnallt!
es geht hier gar nicht ums "berechtigt sein", denn das ist jeder, der nothilfe leistet, sondern darum, daß du laut gesetzt sogar dazu verpflichtet bist nothilfe zu leisten, wenn es dir den umständen entsprechend zuzumuten ist und du dich nicht übermäßig selbst gefährdest.
geht das langsam in deinen schädel?
nochmal in großbuchstaben ... du bist als waffenträger (auch jäger zählen darunter) sogar verpflichtet ggf. einzuschreiten, da es dir zuzumuten ist zu helfen, da du dich und ggf. den angegriffenen/überfallenen damit schützen kannst. unterläßt du das, machst du dich wegen unterlassener hilfeleistung strafbar.
aber von dir kommt jetzt sicher "aber es weiß ja niemand, daß ich ggf. eine kw dabei habe" ... deshalb brauch ich ja auch nichts tun. in dem fall denk mal an deine frau/tocher u.s.w., die ggf. abends auf einer abgelegenen straße von einer person/gruppe in eine auto gezogen wird, um sie dann im wald zu vergewaltigen (und ggf. sogar noch mehr). du würdest dem zufällig vorbeikommenden jäger, der ggf. mit kw einschreitet vermutlich die füße küssen!
Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, daß einige offensichtlich ganz scharf darauf sind.
niemand hat etwas von "scharf darauf" gesagt. ich habe sogar ehrlich gesagt angst davor die waffe gegen eine person zu richten, zumal ich weiß, daß selbst wenn ich im recht wäre, die anschließenden untersuchungen/ermittlungen nicht ohne sind. aber ich würde es ohne mit der wimper zu zucken machen, denn das zu schützende rechtsgut persönliche unversehrtheit/leben wiegt weitaus mehr als alles andere.
Wie will man in Sekundenbruchteilen eine Entscheidung treffen, die man im Nachhinein noch aufrechterhalten kann?
genau sowas schaffen natürlich nullnummern nicht ...
jeder, der eine waffe trägt, sollte sich absolut vorher im klaren sein, ob er sie ggf. einsetzt, zumal ihn das gesetz dazu sogar verpflichtet. und ich erinnere nur an das beispiel deiner frau/tochter, welcher opfer eine vergewaltigung u.s.w. werden könnten. aber sicher würde derjenige, der deiner frau und deiner tochter dann ggf. helfen könnte, genaus wie du argumentieren und sagen ... ich könnte ja soviel falsch machen. da muß ich erst mal 10 min nachdenken und ggf. will ich dann auch gar nicht ...
Ich halte diese Einstellung für nicht tragbar. Im mit hoher Wahrscheinlichkeit weiss man nichtmal, ob es um die Tageseinnahmen oder eine Packung Kekse geht.
deine einstellung ist es, die man "mangel an zivilcourage" nennt und nicht tragbar ist, zumal ohne massive selbstgefährdung die nothilfe sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.
und es ist faktisch banana ob es um die tageseinnahmen oder was auch immer geht. ist der räuber bewaffnet, besteht für den überfallenen genauso todesangst und ggf. das risiko zu sterben, egal ob er um eine stange zigaretten oder die tageseinnahmen geht. und genau diese mangelnde zivilcourage ist es, die den kriminellen subjekten den vorschub leistet, daß sie ihre überfälle durchführen, denn sie wissen ja, da nicht mal solche nullnummern wie du als bewaffnete jäger einschreiten und helfen.
zudem ... ist der räuber/angreifer zudem gar nicht mit einer schußwaffe bewaffnet, ist selbst da ein eingreifen geboten, denn damit scheidet der einwand der übermäßigen selbstgefährung stark aus und ggf. kannst du durch alleinige zeigen der waffe schon den überfall/angriff beenden/verhindern
Uuiih und Co. maßen sich sich hier an, ein Todesurteil aussprechen zu dürfen und pochen darauf es gar zu MÜSSEN!
du bist echt eine lachnummer ...
1. setzt du nothilfe mit todesurteil gleich
2. sprach ich hier zu keinem zeitpunkt von abgeben von schüssen
3. und in bezug auf "müssen" bezog ich mich auf die gesetzliche verpflichtung nothilfe ausüben zu müssen
Wie steht es um die Verhältnismäßigkeit der Mittel?
das solltest du alles in deiner sachkunde gelernt haben. ich erspare es mir hier großartig fälle zu konstruieren, denn jedem vernüftigen menschen sollte halbwegs klar sein, wann ein schusswaffeneinsatz gerechtigfertigt ist. komme ich zu einer vergewaltigung/überfall, oder bin darin involviert, dann auf jedenfall das bedrohen und abschrecken mit einer schußwaffe legitim und verhältnismäßig. werde ich dann ggf. von einem täter angegriffen oder sogar mit einer waffe, dann nennt man das notwehr. selbst wenn ich dabei aus furcht, erschrecken oder panik die verhältnismäßigkeit der mittel überschreite, gehe ich straffrei aus, da es dafür wiederum einen paragraphen gibt.
Was ist mit all den anderen Faktoren, die mit hineinspielen? Ist der vermeintliche Mittäter eventuell doch nur ein Passant, der anstatt zu einer Waffe, lediglich sein Handy greifen wollte?
Was ist, wenn ein Querschläger einen Passanten trifft?
Was ist, wenn ein Querschläger den LPG Gastank trifft, die augenblicklich an den Tankstellen stehen und somit ein großes Unglück ausgelöst wird? An unserer Tankstelle steht das Ding direkt neben dem Kassenbereich.
Was ist, wenn ein Querschläger ein vorbeifahrendes Auto trifft und somit einen schweren Unfall auslöst?
Seid Ihr euch weiterhin sicher, das Ihr diese Entscheidung treffen wollt oder gar könnt?
ist die banane krumm?
denk in dem fall an deine frau und deine kinder ... und dann frag dich, ob du dem helfer, der deren vergewaltigung verhindert genau die gedanken wünscht!
Und nebenbei erwähnt war ich schon mal in einer solchen Situation. Ich besuchte einen Freund in Köln und wollte am späten Abend eben Zigaretten holen , als mich die entgegenkommende Gruppe um meine Wertgegenstände bat. Ohne Worte drückte ich denen meine Sachen in die Hand. Scheiß auf das Geld und Handy. Als sie alle Wertgegenstände hatten, hielten sie es für notwendig, mich halb tot prügeln zu müssen.
Passanten waren reichlich vorhanden. Niemand half. Gegenüber war eine Disko und selbst die ausgebildeten Türsteher guckten nur zu.
Danach lag ich drei Tage im Krankenhaus.
Heute bin ich trotzdem froh, dass ich keine Waffe dabei hatte.
das war deine eigenen entscheidung ... aber was wäre gewesen, wenn du heute im rollstuhl sitzen würdest oder tod wärst? würdest du dann noch immer sagen, daß es gut war, daß du keine waffe dabei hattest?
und weil du schon den fall nennst - ich wurde u.a. von einem mädchen in panik angesproche, daß drei männer versucht haben sie und ihre freundin zu vergewaltigen. sie selbst konnte flüchten, doch ihre freundin wäre noch im wald. mein kumpel und ich liefen fast in der gleichen sekunde los um nach ihr zu suchen, obwohl wir unbewaffnet waren und zudem nur zu zweit ... und wir fanden die drei typen, als zwei davon das mädchen gerade festgehalten haben und der dritte dabie war sie zu vergewaltigen. glaub mir ... wir brauchten keine waffen, denn wir waren in der situation selbst waffen ...
wir konnten die vergewaltigung zwar nicht verhindern, jedoch stoppen und die 3 typen der justiz übergeben.
nicht weil mein kumpel und ich es waren, doch das nenne ich zivilcourage, denn wenn deine tochter im wald von drei typen hart vergewaltigt wird, dann würdest du dir wünschen, daß ggf. ein 90 jähriger renter, welcher gerade als jäger unterwegs ist, eingreift und ihr hilft ... ggf. sogar unter einsatz seiner kw oder lw ...