Schwarzwälder Schweißhund - Frage an Besitzer und/oder Nachsuchenführer des Schwarzwälders

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Wer lang hat, kann lang hängen lassen, wer maximalen Wert darauf legt, das "lang haben" bewusst einzukürzen, muss sich halt damit abfinden, nicht mitspielen zu dürfen, Komplex hin oder her.
Es ist schwer für dich zu verstehen, ich selber hatte / habe nie mit dem Gedanken gespielt einen Schweißhund zu führen oder bestätigter NSF zu werden. Ich bin mit meinen jagdlichen Möglichkeiten und der dazu passenden Rasse zufrieden. Trotzdem nervt mich elitäres Gehabe und abschätzige Äußerungen einiger Schweißhundeleute.
 
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Du nervst hier ständig mit deinen paranoiden Aussagen zu SHF, wenn du über die Materie diskutieren möchtest, das scheint dir ja bei den Themen immer ein Bedürfnis zu sein, beschäftige dich vorher mit der Materie und lass nicht ständig deine abwertenden Sprüche ab!
Das Thema Bestätigung ist eine rechtliche Angelegenheit einer Behörde, die mit irgendwelchen Vereinen rein gar nichts zu tun hat. Das ist gar nicht so schwierig. Es gibt ein Gesetz und entsprechende Ausführungsbestimmungen. Die werden umgesetzt, fertig. Wie bei allen Gesetzen wenig Spielraum für Diskussionen oder wirre Andeutungen/Unterstellungen…
 
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Es ist schwer für dich zu verstehen, ich selber hatte / habe nie mit dem Gedanken gespielt einen Schweißhund zu führen oder bestätigter NSF zu werden. Ich bin mit meinen jagdlichen Möglichkeiten und der dazu passenden Rasse zufrieden. Trotzdem nervt mich elitäres Gehabe und abschätzige Äußerungen einiger Schweißhundeleute.

:ROFLMAO: Niveau sieht eben nur von unten aus wie Arroganz!
 
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Von ihnen selbst mit Sicherheit …

Von Behörden anerkannte Prüfungen gibt es in D von genau zwei SH-Vereinen: VH und KBGS. Welche ausländischen Prüfungen (bspw. ISHV) und die der „normalen“ Vereine anerkannt werden können, hängt immer am Bundesland, da dies Ländersache ist.
Ich habe mir jetzt mal ein kaltes Bier geholt (keine Chips wegen der Wampe)
Dann noch die Anleitung "Wie Trolle ich richtig" und das Mindeste was ich verlange, ist ein Blutdruck über 180.
Zitat:
"Wir vom Ökologischen Jagdverein Nordrhein Westfalen e.V. sind der Auffassung, dass ein Hund nicht durch Abstammung und Herkunft zum brauchbaren Jagdhund wird, sondern einzig durch Leistung in seinen Einsatzgebieten. Daher darf für die Zulassung zu gesetzlich geforderten Brauchbarkeitsprüfungen keine Begrenzung potenziell geeigneter Hunde aufgrund irrelevanter Gesichtspunkte, wie Erscheinungsbild, Vorhandensein einer Ahnentafel, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Mitgliedschaft eines Zuchtvereins in einem anderen Verein als dem JGHV etc., stattfinden.

Daher haben wir uns entschlossen eigene Brauchbarkeitsprüfungen durchzuführen und deren Anerkennung durchzusetzen."

https://oejv.nrw/hundewesen/
So und jetzt hole ich mir einen Hund der einem Phänotyp einer anerkannten Jagdhunderasse gleicht z.B. einen Mischling aus Wildbodenhund und Hannoverschen Schweißhund. Den bilde ich gescheit aus und melde mich in NRW zu Brauchbarkeitsprüfung nach BPO §7 Nachsuche auf Schalenwild an.[FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif] [/FONT]Schussfestigkeit, Leinenführigkeit und allgemeiner Gehorsam, Prüfung auf der 600 m langen Schweißfährte als Übernachtfährte sind sicher machbar. Für Totsuchen hielte ich den Hund für brauchbar. Und zwar in ganz Deutschland. Weil: „Die Nürnberger hängen keinen sie hätten ihn denn zuvor!
Und jetzt bin ich mal neugierig, wie klug die genau zwei SH-Vereine sind und ob sie eine Klage durch alle Instanzen riskieren würden?
🍻Prost!
 
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Ich habe mir jetzt mal ein kaltes Bier geholt (keine Chips wegen der Wampe)
Dann noch die Anleitung "Wie Trolle ich richtig" und das Mindeste was ich verlange, ist ein Blutdruck über 180.
Zitat:
"Wir vom Ökologischen Jagdverein Nordrhein Westfalen e.V. sind der Auffassung, dass ein Hund nicht durch Abstammung und Herkunft zum brauchbaren Jagdhund wird, sondern einzig durch Leistung in seinen Einsatzgebieten. Daher darf für die Zulassung zu gesetzlich geforderten Brauchbarkeitsprüfungen keine Begrenzung potenziell geeigneter Hunde aufgrund irrelevanter Gesichtspunkte, wie Erscheinungsbild, Vorhandensein einer Ahnentafel, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Mitgliedschaft eines Zuchtvereins in einem anderen Verein als dem JGHV etc., stattfinden.

Daher haben wir uns entschlossen eigene Brauchbarkeitsprüfungen durchzuführen und deren Anerkennung durchzusetzen."

https://oejv.nrw/hundewesen/
So und jetzt hole ich mir einen Hund der einem Phänotyp einer anerkannten Jagdhunderasse gleicht z.B. einen Mischling aus Wildbodenhund und Hannoverschen Schweißhund. Den bilde ich gescheit aus und melde mich in NRW zu Brauchbarkeitsprüfung nach BPO §7 Nachsuche auf Schalenwild an.[FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif] [/FONT]Schussfestigkeit, Leinenführigkeit und allgemeiner Gehorsam, Prüfung auf der 600 m langen Schweißfährte als Übernachtfährte sind sicher machbar. Für Totsuchen hielte ich den Hund für brauchbar. Und zwar in ganz Deutschland. Weil: „Die Nürnberger hängen keinen sie hätten ihn denn zuvor!
Und jetzt bin ich mal neugierig, wie klug die genau zwei SH-Vereine sind und ob sie eine Klage durch alle Instanzen riskieren würden?
🍻Prost!
In Bayern ist die Welt eben noch in Ordnung 😉
Da ist klar ausformuliert, welche Prüfungen für was benötigt werden (als NSF).

Sonst:
Wenn jemand einen Hund o.P. (Das sind die SSH) vernünftig ausbildet und Hund wie Führer können was, sehe ich persönlich kein Argument gegen einen gerechten Einsatz des Hundes bei obiger Prüfung.
Habe es ja schon öfter gesagt, dass ich die Hundearbeit des ÖJV gut finde, soweit ich das einsehen kann.

Prost 😉
 
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Ich habe mir jetzt mal ein kaltes Bier geholt (keine Chips wegen der Wampe)
Dann noch die Anleitung "Wie Trolle ich richtig" und das Mindeste was ich verlange, ist ein Blutdruck über 180.
Zitat:
"Wir vom Ökologischen Jagdverein Nordrhein Westfalen e.V. sind der Auffassung, dass ein Hund nicht durch Abstammung und Herkunft zum brauchbaren Jagdhund wird, sondern einzig durch Leistung in seinen Einsatzgebieten. Daher darf für die Zulassung zu gesetzlich geforderten Brauchbarkeitsprüfungen keine Begrenzung potenziell geeigneter Hunde aufgrund irrelevanter Gesichtspunkte, wie Erscheinungsbild, Vorhandensein einer Ahnentafel, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Mitgliedschaft eines Zuchtvereins in einem anderen Verein als dem JGHV etc., stattfinden.

Daher haben wir uns entschlossen eigene Brauchbarkeitsprüfungen durchzuführen und deren Anerkennung durchzusetzen."

https://oejv.nrw/hundewesen/
So und jetzt hole ich mir einen Hund der einem Phänotyp einer anerkannten Jagdhunderasse gleicht z.B. einen Mischling aus Wildbodenhund und Hannoverschen Schweißhund. Den bilde ich gescheit aus und melde mich in NRW zu Brauchbarkeitsprüfung nach BPO §7 Nachsuche auf Schalenwild an.[FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif] [/FONT]Schussfestigkeit, Leinenführigkeit und allgemeiner Gehorsam, Prüfung auf der 600 m langen Schweißfährte als Übernachtfährte sind sicher machbar. Für Totsuchen hielte ich den Hund für brauchbar. Und zwar in ganz Deutschland. Weil: „Die Nürnberger hängen keinen sie hätten ihn denn zuvor!
Und jetzt bin ich mal neugierig, wie klug die genau zwei SH-Vereine sind und ob sie eine Klage durch alle Instanzen riskieren würden?
🍻Prost!

Gähn, noch einer, der den Unterschied zwischen der Anerkennung einer gesetzlichen Brauchbarkeit und den Voraussetzungen zur Anerkennung von Schweißhunden nicht verstanden hat...

und nein, Du trollst NICHT richtig!
 
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Ich habe mir jetzt mal ein kaltes Bier geholt (keine Chips wegen der Wampe)
Dann noch die Anleitung "Wie Trolle ich richtig" und das Mindeste was ich verlange, ist ein Blutdruck über 180.
Zitat:
"Wir vom Ökologischen Jagdverein Nordrhein Westfalen e.V. sind der Auffassung, dass ein Hund nicht durch Abstammung und Herkunft zum brauchbaren Jagdhund wird, sondern einzig durch Leistung in seinen Einsatzgebieten. Daher darf für die Zulassung zu gesetzlich geforderten Brauchbarkeitsprüfungen keine Begrenzung potenziell geeigneter Hunde aufgrund irrelevanter Gesichtspunkte, wie Erscheinungsbild, Vorhandensein einer Ahnentafel, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Mitgliedschaft eines Zuchtvereins in einem anderen Verein als dem JGHV etc., stattfinden.

Daher haben wir uns entschlossen eigene Brauchbarkeitsprüfungen durchzuführen und deren Anerkennung durchzusetzen."

https://oejv.nrw/hundewesen/
So und jetzt hole ich mir einen Hund der einem Phänotyp einer anerkannten Jagdhunderasse gleicht z.B. einen Mischling aus Wildbodenhund und Hannoverschen Schweißhund. Den bilde ich gescheit aus und melde mich in NRW zu Brauchbarkeitsprüfung nach BPO §7 Nachsuche auf Schalenwild an.[FONT=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif] [/FONT]Schussfestigkeit, Leinenführigkeit und allgemeiner Gehorsam, Prüfung auf der 600 m langen Schweißfährte als Übernachtfährte sind sicher machbar. Für Totsuchen hielte ich den Hund für brauchbar. Und zwar in ganz Deutschland. Weil: „Die Nürnberger hängen keinen sie hätten ihn denn zuvor!
Und jetzt bin ich mal neugierig, wie klug die genau zwei SH-Vereine sind und ob sie eine Klage durch alle Instanzen riskieren würden?
🍻Prost!
Bevor es zu viel Bier wird, Brauchbarkeit ist mit bestätigter SHF nicht gleichzusetzen, zwei verschiedene Dinge😉
Dann noch viel Spaß beim Bier👍🏻😉
 
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Schreibt der Hundeführer, dessen Fähigkeiten darin begrenzt sind seine Hunde von der Leine zu machen und darauf zu hoffen, daß sie wenigstens ein wenig da jagen, wo sie gebraucht werden.
Zumindest kann er eine Sache hervorragend 🤷🏻‍♂️ das andere ist weniger Hoffnung, als jahrelang durch Zucht gefördertes Leistungsvermögen. Der SH stöbert eher selten auf der Hatz.

P.s. Wenn du negative Erfahrungen mit SH-Führern gemacht hast, finde ich das persönlich bedauerlich. Das aber dann insbesonders zwei Vereinen und pauschal jedem SH anzulasten und auf jeden dort zu übertragen, ist vllt etwas „seltsam“.
 
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Zumindest kann er eine Sache hervorragend 🤷🏻‍♂️ das andere ist weniger Hoffnung, als jahrelang durch Zucht gefördertes Leistungsvermögen. Der SH stöbert eher selten auf der Hatz.

P.s. Wenn du negative Erfahrungen mit SH-Führern gemacht hast, finde ich das persönlich bedauerlich. Das aber dann insbesonders zwei Vereinen und pauschal jedem SH anzulasten und auf jeden dort zu übertragen, ist vllt etwas „seltsam“.

"weird" ist das gerade aktuelle Wort dafür im Amerikanischen... ;)
 
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Bevor es zu viel Bier wird, Brauchbarkeit ist mit bestätigter SHF nicht gleichzusetzen, zwei verschiedene Dinge😉
Dann noch viel Spaß beim Bier👍🏻😉
Mich hatte der Satz getriggert:
"Von Behörden anerkannte Prüfungen gibt es in D von genau zwei SH-Vereinen: VH und KBGS." Bestätigter SHF zu sein ist nicht das Ziel von jedermann. Äser-, Gebräch-, Laufschüsse sollen mal schön die Spezialisten machen, für die normale Totsuche sind die Overkill.
 
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Mich hatte der Satz getriggert:
"Von Behörden anerkannte Prüfungen gibt es in D von genau zwei SH-Vereinen: VH und KBGS." Bestätigter SHF zu sein ist nicht das Ziel von jedermann. Äser-, Gebräch-, Laufschüsse sollen mal schön die Spezialisten machen, für die normale Totsuche sind die Overkill.
Oh auch die können die „normale Totsuche“ verkacken.
 
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Hier sieht man einen SSH in Aktion .

Schon erstaunlich, dass eine ähnliche Szene mit einem Wildschwein 8 Jahre später für einen PETA Aufreger gereicht hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Mich hatte der Satz getriggert:
"Von Behörden anerkannte Prüfungen gibt es in D von genau zwei SH-Vereinen: VH und KBGS." Bestätigter SHF zu sein ist nicht das Ziel von jedermann. Äser-, Gebräch-, Laufschüsse sollen mal schön die Spezialisten machen, für die normale Totsuche sind die Overkill.
Da hast du genau wie der Schuhmacher zuvor Ludwigs Aussage nicht ganz verstanden…

Wie wird denn ein Nachsuchenhund (extra rassenunspezifisch) zu einem guten Nachsuchenhund? Durch Übung und besonders Erfahrung, einfachere Totsuchen schaden auch einem Profi nicht, besonders einem jungen Hund.
Und woher willst du wissen welchen Schuss das Stück hat? Dann lieber gleich mit dem Profi arbeiten
 

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