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Du wirst dennoch nicht anerkannt, da die Stellen besetzt sind. Dass ist ja genau das, was ich mit dem veralteten Berechnungsschema meine....
Sofern es bessere Nachsuchenführer gibt können sie ebenfalls ihre Anerkennung beantragen. Sie werden in diesem Fall ja offensichtlich ausreichend (erschwerte) Nachsuchen nachweisen können. Dann scheint ja Bedarf vorhanden zu sein.
wipi