Das ist so nicht richtig.
Und das weißt Du auch!
Erstens ist das KUG keine Subvention, sondern wird von der Bundesagentur für Arbeit aus ihren originären Einnahmen gezahlt (nur in "Notzeiten" greift "Vater Staat" der BA unter die Arme).
Bei betriebsbedingten Kündigungen greifen die von den Arbeitsgerichten entwickelten Grundsätze zu Abfindungen eh nicht.
Zumal in den vergangenen Jahren die Abfindungen von ehemals 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr noch max. 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr umfassen.
Und wenn ein Unternehmen klar nachweisen kann, dass bei betriebsbedingten Kündigungen (von vielen MA) eine Insolvenz drohen würde, entfällt eh eine Abfindung.
Das ist gängige Rechtsprechung!
Warum meinst Du wohl, versuchen die Gewerkschaften bei drohender Insolvenz immer einen Sozialplan mit dem Unternehmen und der BA oder im schlimmsten Fall eine Auffanggesellschaft zu vereinbaren?