Blei wird seit Jahrtausenden vom Menschen gewonnen und Spuren der Bleiverhütung finden sich z.B. in Bohrkernen im grönländischen Festlandseis (der modernen Analytik sei dank). Trotzdem ist der Einfluß auf Fauna und Flora sehr gering, und im Vergleich zu anderen menschlichen Einflußfaktoren (intensive Landwirtschaft, Einsatz von Pestiziden, Lebensraumzerstörung, Überfischung, Entwaldung, Wüstenbildung, Trockenlegung von Mooren, menschengemachter Klimawandel etc. etc.) völlig zu vernachlässigen.
soll ja dazu beigetragen haben, daß sich die Fisch-und Seeadlerbestände wieder erholt haben. Da jedoch diese als Zugvögel nur während der Brutperiode und kurz danach, hier ihre Kreise ziehen, um hernach gen Süden/Mittelmeerraum fliegen, wird dort nach wie vor Blei über erlegte Wildreste aufgenommen.
Seeadler bleiben natürlich hier,
Das soll jetzt nicht ein Argument pro Bleischrot sein, sondern auf die Unsinnigkeit von Argumenten hinweisen.
Bei einem Mitbewerber wird aktuell gemeldet, dass der europäische Gerichtshof die Regelungen der REACH-Verordnung konkretisiert habe. Kurz: Mitführen ist NICHT strafbewehrt und Pfützen und Gräben gelten NICHT als Feuchtgebiete. Beweislast bei Exekutivorganen.
OMG. Da schwadronierst Du in Deinen Posts das Gegenteil von dem, was nun beschlossen wurde und besitzt hier die Unverschämtheit, es jetzt so hinzustellen, als ob Du das schon immer gemeint hast. "Klingt irgendwie genauso wie vorher..." ist völlig daneben ! Leute gibt`s , anstatt sich zurückzuhalten, wird hier noch versucht, sich groß zu machen, Du hast versucht, das Mitführen von Bleischrot als Straftat darzustellen und als Beweisführer den Jäger ausgemacht. Kann jeder hier nachlesen. Dann hast Du behauptet, daß es kaum Gebiete außerhalb der Definition gibt. Genau das ist zutreffend, was ich und Andere hier beschrieben.Zitat zur "Konkretisierung":
"In der Entscheidung des EU-Gerichtshofs heißt es, dass die Vermutung der illegalen Nutzung von Bleischrot in Feuchtgebieten nur dann aufgestellt werden kann, wenn die für die Durchführung der Verordnung zuständige Behörde eine Person antrifft, während sie bei der aktiven Jagd Bleischrot bei sich trägt."
Gräben sind nur ausgeschlossen wenn sie Wasservögeln nicht als Lebensraum dienen.
Klingt irgenwie genauso wie vorher....
OMG. Da schwadronierst Du in Deinen Posts das Gegenteil von dem, was nun beschlossen wurde und besitzt hier die Unverschämtheit, es jetzt so hinzustellen, als ob Du das schon immer gemeint hast. "Klingt irgendwie genauso wie vorher..." ist völlig daneben !
Du hast versucht, das Mitführen von Bleischrot als Straftat darzustellen und als Beweisführer den Jäger ausgemacht. Kann jeder hier nachlesen.
Dann hast Du behauptet, daß es kaum Gebiete außerhalb der Definition gibt. Genau das ist zutreffend, was ich und Andere hier beschrieben.
Deine Fragen/Antworten sprechen für sich. Es geht nicht darum, ob ich mit Blei-Schrot spazieren gehe, sondern um Deine Aussagen im Faden zur Thematik. In unserer Zunft gibt es leider immer noch reichlich Leute, die in voreiligem Gehorsam der Sache schaden und mit dazu beitragen, daß die Beschneidung unserer derzeitigen Rechte weiter stattfinden kann.Les mal das Urteil. Was nützt mir die Mitführung der Bleimunition ohne Jagd ?
Wenn Du mit Bleimunition ohne Jagdausübung spazieren gehen möchtest ist das nun erlaubt.....
Wenn das jeder nachlesen kann, wird es Dir nicht schwerfallen meinen Beitrag mit dem Wort "Straftat" zu zitieren.
Tja, die Gebiete gibt es auch immer noch. Nur kannst Du jetzt ohne Jagdausübung mit Bleipatronen spazieren gehen.
Wenn es Dir weiterhilft ist es doch gut.