Blei wird seit Jahrtausenden vom Menschen gewonnen und Spuren der Bleiverhütung finden sich z.B. in Bohrkernen im grönländischen Festlandseis (der modernen Analytik sei dank). Trotzdem ist der Einfluß auf Fauna und Flora sehr gering, und im Vergleich zu anderen menschlichen Einflußfaktoren (intensive Landwirtschaft, Einsatz von Pestiziden, Lebensraumzerstörung, Überfischung, Entwaldung, Wüstenbildung, Trockenlegung von Mooren, menschengemachter Klimawandel etc. etc.) völlig zu vernachlässigen.
soll ja dazu beigetragen haben, daß sich die Fisch-und Seeadlerbestände wieder erholt haben. Da jedoch diese als Zugvögel nur während der Brutperiode und kurz danach, hier ihre Kreise ziehen, um hernach gen Süden/Mittelmeerraum fliegen, wird dort nach wie vor Blei über erlegte Wildreste aufgenommen.
Seeadler bleiben natürlich hier,
Das soll jetzt nicht ein Argument pro Bleischrot sein, sondern auf die Unsinnigkeit von Argumenten hinweisen.
Bei einem Mitbewerber wird aktuell gemeldet, dass der europäische Gerichtshof die Regelungen der REACH-Verordnung konkretisiert habe. Kurz: Mitführen ist NICHT strafbewehrt und Pfützen und Gräben gelten NICHT als Feuchtgebiete. Beweislast bei Exekutivorganen.