Schrot vakuumieren?

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Also schieß ich meine Gänse und Enten mit der 7x64, auch OK.

Man kann sie sogar bleifrei mit Schrot schiessen. Funktioniert tatsächlich.

Was bitte schön ist daran konsequent nur Wasserwild bleifrei bejagen zu wollen, auch abseits von Feuchtbiotopen etc.? :oops:

Die Tatsache das Wasserwild wie der Name vermuten lässt an Wasser gebunden ist

Nunja, ich befürchte, da fehlt es an der jagdpraktischen Erfahrung an allen Ecken und Kanten, wenn auch ein Jagdschein vorhanden sein sollte.

Das kann sein. Du kannst aber Deine jagdpraktische Erfahrung durch Verwendung von bleifreiem Schrot erweitern.
Haben die Dänen,Niederländer und Österreicher ja auch gelernt.
 
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Es scheint mancher leidet an Amnesie. Das Thema ist schon längst durch und wurde schon vor Jahren ausgiebig in der Jagdpresse und auch hier im Forum diskutiert.
Wer noch mit Bleischrot auf der Jagd rumrennt muss entweder dämlich oder topografisch schon sehr begünstigt sein. Ich zweifle schlichtweg auch daran, das es viele Flächen gibt an denen man noch mit Bleischrot innerhalb der Mindestabstände praktikabel jagen und sich fortbewegen kann. Letztlich entwässert jede Fläche irgendwo hin, da ist der nächste Graben nie weit.

Ich lese hier auf den letzten Seiten raus, das so mancher es mit der Gesetzestreue dann doch nicht so genau nimmt, da die geringe Kontrolldichte keinen zwingenden Anlass gibt sich daran zu halten. Das wirft nach meiner Meinung ein ziemlich schlechtes Licht auf so manche Jäger, die sich ironischerweise gerne als gesetzestreue Bürger sehen, die mit solchen Regeln zu unrecht gegängelt werden. Offensichtlich muss man das Bleiverbot noch expliziter formulieren. Manche betteln ja danach.
 
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Ich zweifle schlichtweg auch daran, das es viele Flächen gibt an denen man noch mit Bleischrot innerhalb der Mindestabstände praktikabel jagen und sich fortbewegen kann. Letztlich entwässert jede Fläche irgendwo hin, da ist der nächste Graben nie weit.

In MeckPomm noch schwieriger, da gilt 400m Abstand.

Ich lese hier auf den letzten Seiten raus, das so mancher es mit der Gesetzestreue dann doch nicht so genau nimmt, da die geringe Kontrolldichte keinen zwingenden Anlass gibt sich daran zu halten. Das wirft nach meiner Meinung ein ziemlich schlechtes Licht auf so manche Jäger, die sich ironischerweise gerne als gesetzestreue Bürger sehen, die mit solchen Regeln zu unrecht gegängelt werden. Offensichtlich muss man das Bleiverbot noch expliziter formulieren. Manche betteln ja danach.

Das ist in der Tat ein großes Problem. Viele Jäger dokumentieren öffentlich sich nicht an Gesetze halten zu wollen. Ist beim Thema Wolf ja auch ähnlich. Wird auch nicht lange dauern bis die ersten Ihre "verbleiten" Storys und Berichte in den sozialen Medien posten.
Laut FACE ist man sich sicher , dass das komplette Bleiverbot kommen wird.
 
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Ich erinnere mich noch an mein Chemiestudium. Zur quantitativen Bleibestimmung musste man die Bleiprobe mehrere Tage (!) mit konzentrierter (!) Salzsäure (!) kochen (!), um sie aufzulösen.

Wie hoffentlich jeder noch weiß, bringt die Erhöhung der Temperatur um 10°C eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Reaktionsgeschwindigkeit. Im Umkehrschluss, wenn Du statt bei Kochtemperatur die Entenbrüste bei 8°C im Kühlschrank oder gar bei -18°C in der Tiefkühltruhe lagerst, wird die Reaktionsgeschwindigkeit zum Auflösen nicht Tage, sondern Monate und Jahre betragen. Zumal die Brüste ja nicht in konzentrierter Salzsäure eingelegt werden.

Wenn Du mich vor die Wahl stellen würdest, eine Packung Zigaretten zu rauchen oder Entenbrüste mit Bleischrot zu essen, nehme ich (aus Gesundheitsgründen) in jedem Fall die Entenbrüste.
Ich akzeptiere deine Abwägungen, aber wie ordnest Du dann konkret diese Schilderung ein, die mich sehr überrascht? :
Wir jagen Rehwild mit Schrot in der Schweiz. Nach 2-3 Tagen in der Kühlung bilden sich dunkle Bleiablagerungen im umgebenden Fleisch.
Kann es sein, dass das Verfärbungen anderer Natur sind, für die das Blei nur z.B. Katalysator war?

Ich gehöre zu den eher Blei- und Chemie-vorsichtigen Menschen. Wir sind es unseren Kindern und anderen Lebewesen eigentlich schuldig eine Welt zu hinterlassen, die nicht mit toxischen Elementen oder toxischen stabilen Verbindungen flächendeckend kontaminiert ist. Wir haben das leider schon dermaßen verkackt, dass ich die Bleifrei-Entwicklung in der Jagd eben hinnehmen muss, auch wenn sie vielleicht teilweise übers das Ziel hinausschießt.
 
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Es wurden schon Jagdscheine wegen geringeren Vergehen eingezogen. Nur zu, man feiere den zivilen Ungehorsam und bleibt dann eben zu Hause. Ja, es gibt die Oberbedenkenträger, nur soll dann niemand sagen er hätte von nichts gewusst. Vater Staat ist nicht unbedingt an Waffen in der Bevölkerung interessiert, das kann man eindrucksvoll nach jedem Attentat sehen, wenn wieder nach der nächsten Gesetzesverschärfung geschrien wird. Da muss die Trachtengruppe nur mal hinter dem Treiberwagen her fahren und sich anschauen was da so hängt. Mal kurz die Kelle raus, Kontrolle und Zack 20 Lappen weg. Macht mal.
Toll, ganz großes Kino. Wenn im Gesetz steht, daß das Verbot lediglich die UNMITTELBARE UMGEBUNG (sogar längenmäßig definiert !!!) von Feuchtgebieten betrifft und ich ebenso RECHTSKONFORM erlegt habe, so bedeutet dies , wenn die "Trachtentruppe" mich außerhalb kontrolliert und mir was anhängt, daß das EINDEUTIG ein Gesetzesbruch bedeutet. Es wäre traurig für einen Rechtsstaat, wenn das dann keine Rolle mehr spielt. Dann haben wir einen UNRECHTSSTAAT, der nicht besser wäre, als die ehemalige DDR. Gott sei Dank ist es noch nicht so weit, aber Meinungen wie DEINE, die Unrecht goutieren, tragen wohl eher zur Umkehr des Rechtssystems bei !
 
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Das ist in der Tat ein großes Problem. Viele Jäger dokumentieren öffentlich sich nicht an Gesetze halten zu wollen. Ist beim Thema Wolf ja auch ähnlich. Wird auch nicht lange dauern bis die ersten Ihre "verbleiten" Storys und Berichte in den sozialen Medien posten.
Laut FACE ist man sich sicher , dass das komplette Bleiverbot kommen wird.
Sinnloses Geschwätz und die Problematik nicht erkannt, genauso der rumflatterer…. Mehr kann man leider dazu nicht mehr sagen. Salü
 
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Beweislastumkehr. Mehr kann man dazu nicht sagen. Nur zu, macht doch in euren Revieren was ihr wollt. Nicht mein Problem. Man kann ja gut gemeinte Ratschläge in den Wind schlagen und lieber anderen ans Bein pinkeln.
 
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Toll, ganz großes Kino. Wenn im Gesetz steht, daß das Verbot lediglich die UNMITTELBARE UMGEBUNG (sogar längenmäßig definiert !!!) von Feuchtgebieten betrifft und ich ebenso RECHTSKONFORM erlegt habe, so bedeutet dies , wenn die "Trachtentruppe" mich außerhalb kontrolliert und mir was anhängt, daß das EINDEUTIG ein Gesetzesbruch bedeutet.
Leider nicht.

Verordnung EU 2021/57:

"Da es in der Praxis schwierig ist, nachzuweisen, welche besondere Art des Schießens eine Person, die bleihaltige Schrotmunition mitführt, beabsichtigt, ist es angebracht, eine Rechtsvermutung dahingehend aufzustellen, dass jede Person, die in oder in der Nähe von Feuchtgebieten beim Schießen oder auf dem Weg zum Schießen ist und bleihaltige Schrotmunition mitführt, diese Munition beim Schießen in Feuchtgebieten oder auf dem Weg dorthin mitführt."

Du kannst jetzt weitere Forenmitglieder beleidigen die im Gegensatz zu Dir die Verordnung verstanden haben (und noch nicht mal teilen). Du kannst auch weiter das bockige Kind spielen und mit dem Fuss aufstampfen. Nützt aber alles nichts.
Im Übrigen bestätigst Du und der gute mitch ja , das diese Annahme nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

SOR

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Leider nicht.

Verordnung EU 2021/57:

"Da es in der Praxis schwierig ist, nachzuweisen, welche besondere Art des Schießens eine Person, die bleihaltige Schrotmunition mitführt, beabsichtigt, ist es angebracht, eine Rechtsvermutung dahingehend aufzustellen, dass jede Person, die in oder in der Nähe von Feuchtgebieten beim Schießen oder auf dem Weg zum Schießen ist und bleihaltige Schrotmunition mitführt, diese Munition beim Schießen in Feuchtgebieten oder auf dem Weg dorthin mitführt."

Du kannst jetzt weitere Forenmitglieder beleidigen die im Gegensatz zu Dir die Verordnung verstanden haben (und noch nicht mal teilen). Du kannst auch weiter das bockige Kind spielen und mit dem Fuss aufstampfen. Nützt aber alles nichts.
Im Übrigen bestätigst Du und der gute mitch ja , das diese Annahme nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Du weisst scheinbar nicht, was eine Rechtsvermutung ist und wie einfach sie zu widerlegen ist.
Die Widerlegung zu negieren hingegen fällt denkbar schwer.
 
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Kann doch jeder hier nachlesen, dass dem nicht so ist. Es ging darum ob die Anwendung der Rechtsvermutung einen "eindeutigen Gesetzesbruch" darstellt, nicht wie leicht oder schwer die Rechtsvermutung zu widerlegen ist.
Darüber hinaus bleibt es bei der Tatsache, das ich im Zweifel die Rechtsvermutung widerlegen muss.
 

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