Leider nicht.
Verordnung EU 2021/57:
"Da es in der Praxis schwierig ist, nachzuweisen, welche besondere Art des Schießens eine Person, die bleihaltige Schrotmunition mitführt, beabsichtigt, ist es angebracht, eine Rechtsvermutung dahingehend aufzustellen, dass jede Person, die in oder in der Nähe von Feuchtgebieten beim Schießen oder auf dem Weg zum Schießen ist und bleihaltige Schrotmunition mitführt, diese Munition beim Schießen in Feuchtgebieten oder auf dem Weg dorthin mitführt."
Du kannst jetzt weitere Forenmitglieder beleidigen die im Gegensatz zu Dir die Verordnung verstanden haben (und noch nicht mal teilen). Du kannst auch weiter das bockige Kind spielen und mit dem Fuss aufstampfen. Nützt aber alles nichts.
Im Übrigen bestätigst Du und der gute mitch ja , das diese Annahme nicht ganz von der Hand zu weisen ist.