Die Lichtquellen von Mannheim werden von den Wolken derart reflektiert, dass es in unserem Revier im Odenwald an einigen Plätzen durchaus auch ohne Mond möglich ist ein Stück Schwarzwild zumindest so weit anzusprechen, ob es ein Frischling, Überläufer oder stärkeres Stück ist, sowie einen sauberen Schuss anzutragen.pinus schrieb:Im Gesetzestext werden künstliche Lichtquellen generell verboten. Künstliche Lichtquellen sind auch Scheinwerfer von zufällig vorbeifahrenden Fahrzeugen, oder Lichtquellen von benachbarten Gebäudekomplexen.
Theoretisch ist das schon so richtig.
Ich hatte mal am Stadtrand von Berlin (Spandau) mit einem Bundesbruder eine Jagd gepachtet. Die Lichtquellen der Stadt strahlen dermaßen, dass man nie
den Mond gebraucht hätte.
Sind jetzt alle um Berlin jagenden Jäger Straftäter, weil ihr Jagdgebiet permanent künstlich beleuchtet wird??
Wohl kaum.
Selbstverständlich nutze ich dies ganz ohne schlechtes Gewissen, vor allem weil die Sauen in nächten ohne Mond vertrauter an den Kirrungen erscheinen als wenn die helle Scheibe am Himmel steht.
Ich denke dies hat der Gesetzgeber auch nicht wirklich mit künstlichen Lichtquellen gemeint.
Bei vorbeifahrenden Autos, oder beim Ansitz im Lichtkegel einer Strassenlaterne oder eines in der Nähe befindlichen Scheinwerfers/Flutlichtes wäre ich mir da nicht so sicher.