Schießen mit Fernlicht....

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pinus schrieb:
Im Gesetzestext werden künstliche Lichtquellen generell verboten. Künstliche Lichtquellen sind auch Scheinwerfer von zufällig vorbeifahrenden Fahrzeugen, oder Lichtquellen von benachbarten Gebäudekomplexen.

Theoretisch ist das schon so richtig.

Ich hatte mal am Stadtrand von Berlin (Spandau) mit einem Bundesbruder eine Jagd gepachtet. Die Lichtquellen der Stadt strahlen dermaßen, dass man nie
den Mond gebraucht hätte.

Sind jetzt alle um Berlin jagenden Jäger Straftäter, weil ihr Jagdgebiet permanent künstlich beleuchtet wird??

Wohl kaum.
Die Lichtquellen von Mannheim werden von den Wolken derart reflektiert, dass es in unserem Revier im Odenwald an einigen Plätzen durchaus auch ohne Mond möglich ist ein Stück Schwarzwild zumindest so weit anzusprechen, ob es ein Frischling, Überläufer oder stärkeres Stück ist, sowie einen sauberen Schuss anzutragen.
Selbstverständlich nutze ich dies ganz ohne schlechtes Gewissen, vor allem weil die Sauen in nächten ohne Mond vertrauter an den Kirrungen erscheinen als wenn die helle Scheibe am Himmel steht.
Ich denke dies hat der Gesetzgeber auch nicht wirklich mit künstlichen Lichtquellen gemeint.
Bei vorbeifahrenden Autos, oder beim Ansitz im Lichtkegel einer Strassenlaterne oder eines in der Nähe befindlichen Scheinwerfers/Flutlichtes wäre ich mir da nicht so sicher.
 
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ulle schrieb:
pinus schrieb:
Die Lichtquellen von Mannheim werden von den Wolken derart reflektiert, dass es in unserem Revier im Odenwald an einigen Plätzen durchaus auch ohne Mond möglich ist ein Stück Schwarzwild zumindest so weit anzusprechen, ob es ein Frischling, Überläufer oder stärkeres Stück ist, sowie einen sauberen Schuss anzutragen.
Selbstverständlich nutze ich dies ganz ohne schlechtes Gewissen, vor allem weil die Sauen in nächten ohne Mond vertrauter an den Kirrungen erscheinen als wenn die helle Scheibe am Himmel steht.
Ich denke dies hat der Gesetzgeber auch nicht wirklich mit künstlichen Lichtquellen gemeint.
Bei vorbeifahrenden Autos, oder beim Ansitz im Lichtkegel einer Strassenlaterne oder eines in der Nähe befindlichen Scheinwerfers/Flutlichtes wäre ich mir da nicht so sicher.

Ein Begehungsscheininhaber bei uns im Landeswald hatte ein Stück Stadtpark mit in seinem Pirschbezirk. Da leuchteten die Laternen jede Nacht. Der "Laternenjäger" hatte die höchste Sauenstrecke 8)
 

steve

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MAG schrieb:
Ja, Ratten sind Raubzeug und dürfen im Rahmen des JAgschutzes getötet werden.

Steht das irgendwo? :shock: :?: :shock: Also nicht, dass mir das jetzt wichtig wäre (für was gibts Rattenkisten fürs Revier? :roll: ), aber wo Du das so in aller Bestimmtheit sagst interessierts mich doch irgendwie... :wink:
 
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steve schrieb:
MAG schrieb:
Ja, Ratten sind Raubzeug und dürfen im Rahmen des JAgschutzes getötet werden.

Steht das irgendwo? :shock: :?: :shock: Also nicht, dass mir das jetzt wichtig wäre (für was gibts Rattenkisten fürs Revier? :roll: ), aber wo Du das so in aller Bestimmtheit sagst interessierts mich doch irgendwie... :wink:

Wander-Ratten töten darfst Du aus vernünftigem Grund (Schädlingsbekämpfung) weil sie durch nichts geschützt sind.

Ob Du dabei schießen darfst, richtet sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen zum Jagdschutz oder Du schießt Ratten dort, wo Du keiner Schießerlaubnis bedarfst.

Lampen darfst Du dabei nicht verwenden, weil die BArtSchV in § 4 (1) Nr. 4 ein ähnliches verbot enthäklt wie das BJagdG in § 19.

WH
Amadeus
 
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MAG schrieb:
@30-06spr.

Ja, Ratten sind Raubzeug und dürfen im Rahmen des JAgschutzes getötet werden. Man könne natürlich auch sagen, man wolle mit Licht auf eine Katze schießen (auch legal), aber Ratten hört sich halt besser an.

Gruß
MAG

Mit Licht auf streuende Katze ist legal, mit Licht auf Ratte ist illegal.

WH
Amadeus
 
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pinus schrieb:
ulle schrieb:
pinus schrieb:
Die Lichtquellen von Mannheim werden von den Wolken derart reflektiert, dass es in unserem Revier im Odenwald an einigen Plätzen durchaus auch ohne Mond möglich ist ein Stück Schwarzwild zumindest so weit anzusprechen, ob es ein Frischling, Überläufer oder stärkeres Stück ist, sowie einen sauberen Schuss anzutragen.
Selbstverständlich nutze ich dies ganz ohne schlechtes Gewissen, vor allem weil die Sauen in nächten ohne Mond vertrauter an den Kirrungen erscheinen als wenn die helle Scheibe am Himmel steht.
Ich denke dies hat der Gesetzgeber auch nicht wirklich mit künstlichen Lichtquellen gemeint.
Bei vorbeifahrenden Autos, oder beim Ansitz im Lichtkegel einer Strassenlaterne oder eines in der Nähe befindlichen Scheinwerfers/Flutlichtes wäre ich mir da nicht so sicher.

Ein Begehungsscheininhaber bei uns im Landeswald hatte ein Stück Stadtpark mit in seinem Pirschbezirk. Da leuchteten die Laternen jede Nacht. Der "Laternenjäger" hatte die höchste Sauenstrecke 8)

und da liegt der hund begraben ...

wo fängt nun die verwendung einer künstlichen lichtquelle an und wo hört sie auf?

das über eine wolkendecke reflektierte licht ist imho zulässig, da es ja nur eine art streulicht ist.

laut meinem ausbilder ist die nutzung des permanten lichts einer straßenlaterne aber schon unzulässig.

hin und wieder vorbeifahrende auto sind auch eher zufall und daher schon unter unbewußt und eben zufällig abzuschreiben.

wenn jemand aber direkt einen beleuchteten park als revier pachtet oder dort zur jagd geht, dann ist das im bereich der lampen ebenfalls unzulässig. auch wenn damit der ganze park erhellt wird und somit kein bereich wirklich dunkel ist. entsprechend müßte wenn dazu eine ausnahmegenehmigung erteilt werden.
 

MAG

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@ Amadeus

Du hast Recht. Also ratten sind Raubzeug, dürfen auch geschossen werden, jedoch nicht mit Licht.

Gruß
MAG
 

doa

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ulle schrieb:
MAG schrieb:
Wenn ich bei uns im Revier Kaninchen schießen will, dann kann ich das am Rand der Autobahn oder Landstraße immer rund um die Uhr machen, da ja immer ausrechend Licht vorhanden ist, das ist auch legal.
Nein, ist es streng genommen nicht!

19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist
5.
a)
künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;

Im Gesetzestext werden künstliche Lichtquellen generell verboten. Künstliche Lichtquellen sind auch Scheinwerfer von zufällig vorbeifahrenden Fahrzeugen, oder Lichtquellen von benachbarten Gebäudekomplexen.


Die Intention macht es imho aus, wenn Du den Scheinwerfer vom Auto auf das Wild richtest/gerichtet läßt greift der §, wenn die Scheinwerfer andere Aufgaben erfüllen (fremde Autofahrer) wird das Wild nicht zum Zweck der Erlegung angestrahlt.
Die Auisnahmen (Leuchtfeuer/Türme) werden estra genannt.
 
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Übrigens geht das Fernlicht beim Abschalten des Motors aus - nur das Ablendlicht bleibt an.....
 
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oryx schrieb:
Nicht zwangsläufig, gibt einige alte Autos, wo es an bleibt.

Oha, die müssen dann aber schon zwanzig Jahre und älter sein...

Es gibt einige Japaner (z.B. Daihatsu), die sind ca. 10 Jahre alt, da ist das Licht unabhängig davon geschaltet, wie der Zündschlüssel ist. Also sogar Zündschlüssel abziehen und Fernlicht einschalten geht.
 
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Interessante Frage. Am Rand unseres Reviers liegt ein Maisacker, und 100 m daneben wurde in den letzten Jahren eine durchgehende Straßenbeleuchtung zu den Aussiedlerhöfen installiert, dazu kommen die Lichter der inzwischen ebenfalls mehr gewordenen Häuser, von denen einige über eine "Vorfeld-Beleuchtung" verfügen, die oft sehr lange eingeschaltet ist, weil der Bauer noch vorm Haus tätig ist.

Wir Jäger sind nun ausdrücklich angehalten, Wildschaden am Maisacker sowie an der dahinter befindlichen Sportanlage (sie ist ein ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor der Gemeinde) zu verhindern - also Schweine zu jagen.

Dunkel ist es da nie. Im Wald kriegen wir die Schweine nicht. Der Einstand liegt im ebenfalls direkt angrenzenden Nachbarrevier.

Was sollen wir tun?
- Mit Verweis auf zuviel Licht nimmer jagen?
- Die Anwohner bitten, ab der Dämmerung kein Licht mehr einzuschalten?
- Zur Wiederherstellung der Waidgerechtigkeit und Gesetzestreue das Zielfernrohr künstlich abdunkeln?

Gehe ich auf die andere Seite des Reviers, strahlen die Fassaden- und Werbebeleuchtungen des ca. 1 km entfernten Gewerbegebiets so intensiv gegen die Wolken, dass man fast noch Zeitung lesen kann.

Die Forderung nach dem Schuss ins Dunkle ist eigentlich eine Perversität der Gesetzgebung.

HG

K
 

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