Schande ohne Ende: Kindermörder will Schmerzensgeld

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
harm, ich glaube nicht, daß dadurch die Rate schwerer Verbrechen signifikant zurückgeht, da gibt es sicher andere, von dir ja schon angesprochene Stellhebel.

Ich bin mir aber sicher, es spart der Gesellschaft einen Haufen Geld und fühlt sich für die Hinterbliebenen eines Opfers einer schweren Gewalttat ganz sicher besser an als ein 15-jähriges "Lebenslänglich" für einen brutalen und kaum resozialisierbaren Gewalttäter.
 
A

anonym

Guest
Ein bitteres Urteil.

Wieviel Schmerzensgeld bekommt die Familie des ermordeten Kindes und das erstickte Kind?

>Der Rest unterliegt der freiwilligen Selbstzensur<
 
Registriert
13 Aug 2009
Beiträge
73
harm schrieb:
Mal abgesehen davon: Diese Diskussion ist rein Polemischer Natur. Die Todesstrafe ist in Deutschland mit diesem GG nicht mehr einführbar.

Und das ist gut so(c).
Trotzdem tut es doch gut, sich darüber aufzuregen, dass so eine Arxxxkrampe sogar hinter Gittern noch juristische Klimmzüge veranstalten kann. Privatinsolvenz, Schmerzensgeld, diverse Unterlassungsklagen... :oops:
Jürgen
 
Registriert
30 Apr 2007
Beiträge
96
Bei allem Verständnis -
Was soll die Aufregung? Ihr, Wir haben es in der Hand, macht bei den nächsten Wahlen einfach mal Euer Kreuz bei den anderen! Die die jetzt an der Macht sind, packen es nicht - aber vieleicht packen es Die anderen und wenn Die es dann auch nicht schaffen, ist quasi kein weiterer Schaden entstanden.


Wir sind und bleiben wahrscheinlich ein Land der Kopfnicker und Schulterzucker, wir glauben ja alle wirklich, das wir nix verändern können.....

Schade eigentlich........................


Und Ja, ich wäre für einen gerechte Bestraffung von Tätern deren Körperflüssigkeiten in oder an Kindern gefunden werden, oder sonstwie ein Kind umbringen und wenn ein Staatsdiener dann beim Verhör mal über die Strenge schlägt, na und? Da stellt sich mir die Frage - Wer hier im Vorfeld über die Strenge geschlagen hat, zumal damals wohl noch ein Hauch einer Chance bestanden haben könnte, den Jungen lebend zu finden, das rechtfertigt für mich jedes Mittel.

Täter sollten sich hier keines Schutzes sicher sein.

Und dieser Art von Tätern wünsche ich einen netten geschlechtskranken Zellennachbar in der 200 Kg-Klasse, ich beteilige mich an den Viagra Kosten....


In diesem Sinne
Hinterstift
 
Registriert
9 Mrz 2010
Beiträge
2.475
JürgenX1 schrieb:
harm schrieb:
Mal abgesehen davon: Diese Diskussion ist rein Polemischer Natur. Die Todesstrafe ist in Deutschland mit diesem GG nicht mehr einführbar.

Und das ist gut so(c).
Trotzdem tut es doch gut, sich darüber aufzuregen, dass so eine Arxxxkrampe sogar hinter Gittern noch juristische Klimmzüge veranstalten kann. Privatinsolvenz, Schmerzensgeld, diverse Unterlassungsklagen... :oops:
Jürgen

Warum aufregen?
Wer weiter denkt, freut sich darüber!
Hier mal ein Prominenter über seine Knasterfahrung auch wenns lang ist und viel anderer Kram bei ist.

Oder auch hier.

Auch du könntest mal (unschuldig) in die Mühlen geraten.
 
Registriert
12 Nov 2008
Beiträge
5.076
Kopfschütteln 3000 €..
der Ermittlungsbeamte muss das wohl jetzt an seinen Dienstherren zurückzahlen.....
..wie kann man psychische Schäden durch verbale Drohungen in einer Vernehmung erleiden, wenn die Person schon vorher einen an der Latte hat??
 
Registriert
16 Jan 2003
Beiträge
33.373
Duckdichundwech schrieb:
Kopfschütteln 3000 €..
der Ermittlungsbeamte muss das wohl jetzt an seinen Dienstherren zurückzahlen.....
..wie kann man psychische Schäden durch verbale Drohungen in einer Vernehmung erleiden, wenn die Person schon vorher einen an der Latte hat??

"Es wird nirgend soviel gelogen wie vor der Wahl, nach der Jagd und bei der Beerdigung !"

Und vor Gericht :!:

Einfach krass, das Ganze
 
Registriert
9 Mrz 2010
Beiträge
2.475
So was besser?

Oder willst Kranken und Behinderten grundsätzlich den Schutz von unversehrtem Leib und Leben entziehen? Waren ja schließlich schon "vorgeschädigt"....

Zu dem Zeitpunkt war es nur ein Verdächtiger, mit anderen Worten ein ganz normaler Bürger.


Ob der extrem niedrigen Entschädigungen die für Fehlverhalten des Staates und seiner Bediensteten angesetzt werden kann man aber wirklich den Kopf schütteln.
 
A

anonym

Guest
Was dann bei Justizirrtuemern, die selbst in einem Rechtsstaat vorkommen (in einem Folterstaat um so haeufiger), ein kleines Problem darstellen duerfte.

bei diesem Herrn G. gibt es aber keinen Justizirtum.

Ich bin nach wie vor für die Lösung USA.

Und wenn man das Leben des Kindes hätte retten können...dann von mir aus auch ein wenig Druck.

Es ist eine Farce wie dieser Jura-Student sich noch einen Spaß draus macht und 3000€ einklagt.



K. Bell
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Redneck schrieb:
Ja, absolut. Mich nervt eh' immer dieses blöde Getue der Gutmenschen um den Täterschiutz während sich um die Leiden der Opfer keiner einen Dreck schert.

In einer humanen Gesellschaft stünde der Opferschutz vor dem Täterschutz.

In Deutschland wären die 4 Marines aus dem verlinkten Artikel jetzt in Haft wegen Körperverletzung und müssten dem Täter eine Rente zahlen wegen Arbeitsunfähigkeit.

Da ist ist doch einiges auf unserer Werteskala ein klein wenig verrutscht.

Ich erinnere nur an die Anzeige von diesem Hanburger Richter und SPD-Kreisheini gegen Angela Merkel, weil sie sich wegen der erfolgreichen Liquidierung des Massenmörders OBL herzlich gefreut hat (wie die meisten anständigen Menschen auch).
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Redneck schrieb:
DUK wäre ich böswillig, würde ich dir einschlägige Erfahrungen wünschen.
Meinst du Idiot etwa so eine Erfahrung mit meinen Kindern?

Tage nach der Festnahme des mutmaßlichen Doppelmörders von Bodenfelde kommen neue schreckliche Details ans Licht. Jan O. soll nach dem Mord an der 14-jährigen Nina an den Tatort zurückgekommen sein und das tote Mädchen mit seinem Handy gefilmt haben. Das gehe aus dem Haftbefehl hervor, berichtet der Focus in seinem Online-Dienst. Dem Bericht zufolge soll auf dem Video eine Hand zu sehen sein, die über die Tote streiche. Staatsanwaltschaft, Polizei und auch der Verteidiger von Jan O. wollten die Meldung zunächst nicht kommentieren.

Bürgermeister erhebt schwere Vorwürfe
Bodenfeldes Bürgermeister Hartmut Koch lässt unterdessen nach dem Doppelmord an der 14-jährigen Nina und dem 13-jährigen Tobias rechtliche Schritte gegen die Staatsanwaltschaft Lüneburg prüfen. Der Bürgermeister warf der Behörde am Montag vor, zehn Tage vor dem ersten Mord keinen Sicherheitshaftbefehl gegen den mutmaßlichen Mörder Jan O. beantragt zu haben. Die beiden Opfer wären noch am Leben, wenn die Staatsanwaltschaft den 26-Jährigen zu dem Zeitpunkt festgesetzt hätte, sagte Koch. Jan O. hatte vor den Morden mehrfach gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen.

Beide Morde gestanden
Der 26-jährige Jan O. hatte am Freitag gestanden, die beiden Teenager in einem Fichtenwäldchen getötet zu haben. Die 14-jährige Nina musste demnach sterben, weil sie sich gegen seine Annäherungsversuche gewehrt hatte. Tobias habe er umgebracht, weil er ihn zufällig in der Nähe des Tatorts antraf und seinen ersten Mord vertuschen wollte. Überführt gilt Jan O. inzwischen auch durch DNA-Spuren.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.459
DUK schrieb:
In einer humanen Gesellschaft stünde der Opferschutz vor dem Täterschutz.

Hm - Du wertest also a priori das Opfer höher als einem nicht verurteilten, unserer Rechtsordnung nach also unschuldigen Menschen?

Erinnert mich an Terry Pratchett:

"If there is crime, there has to be punishment. Because everybody is guilty of something you can just grab anybody and punish him for the crime you want punished. This way, the craving of the people is fulfilled, although only very rarely someone is punished for something he actually did."

Die Schuld eines Menschen wird nicht durch die Polizei oder die BLÖD festgestellt!

Viele Grüße,

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Mohawk schrieb:
DUK schrieb:
In einer humanen Gesellschaft stünde der Opferschutz vor dem Täterschutz.

Hm - Du wertest also a priori das Opfer höher als einem nicht verurteilten, unserer Rechtsordnung nach also unschuldigen Menschen?
Ja, im Zweifel stehe ich auf der Seite des Opfers, nicht irgendeiner relativistischen, per se ahumanen Rechtsordnung.

Abgesehen davon war auch im o.a. Fall die Situation auch ohne Prozess, Urteil, Revision und legalistischem Trallala völlig klar: Der flüchtige Täter verletzte einen der Marines mit dem Messer und fiel dann erst vom Bordstein.

Doch, das finde ich gut.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
168
Zurzeit aktive Gäste
420
Besucher gesamt
588
Oben