Schande ohne Ende: Kindermörder will Schmerzensgeld

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anonym

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Re: Schande ohne Ende: Kindermörder will Schmerzensgeld erst

frodo schrieb:
promillo schrieb:
Ich kann diesen Typ auch nicht ab, aber darum geht es nicht. Es geht hier darum, dass elementarste Regeln des Rechtstaats durch die Exekutive GEBROCHEN wurden. Selber schuld. :evil:
Nehmen wir an, es wäre Dein Kind gewesen und hätte Dank dieser Aktion noch lebend geborgen werden können.
Würdest Du den Rand dann auch so aufreißen?

Nein, sicher nicht.

Deswegen ist es ja so wichtig, dass der Rechtsstaat persoenlichen Racheakten Grenzen setzt.
Deswegen ist auch Folter ausnahmslos verboten. Wie geschrieben, das hat auch historische Gruende, denn das, was ein Unrechtsstaat mit seinen Kindern anstellt, ist weit grausamer, als das, was alle privaten Kimndermoerder tun koennten.
 
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Redneck schrieb:
Studien aus den USA belegen das die Todesstrafe mitnichten billiger ist,
Bullshit. Das ist blos ein weitverbreitetes Gerücht der Todesstrafengegner.

Der Gerichtsprozeß ist haargenau der gleiche, es geht also nur um die Kosten der Exekution des verhängten Urteils. Das kostet im einen Fall 200.000 € pro Lebensjahr Unterbringungskosten, im günstigeren Fall ein paar Kilowattsekunden Ökostrom für "Old Sparky".
 
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harm schrieb:
Ich würde noch einen Schritt weiter gehn und die "fruit of the poisonous tree doctrine" auch in Deutschland einführen. Ein Folternder Staat kann nicht sein. Ergebnisorientierte Folter mag ja Otto-Normal-Bürger höchst eingänglich sein, ist aber in einem Rechtsstaat nunmal völlig fehl am Platze! Und die einzige wirkliche möglichkeit dies einzuführen ist nunmal ein auch mittelbar wirkendes Beweisverwertungsverbot!

ach, wärst du doch nur blond, 19 Jahr, hübsch und vor allem ein Mädel - ich könnt dich küssen. :wink:
 
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anonym

Guest
Redneck schrieb:
harm schrieb:
Ich würde noch einen Schritt weiter gehn und die "fruit of the poisonous tree doctrine" auch in Deutschland einführen. Ein Folternder Staat kann nicht sein. Ergebnisorientierte Folter mag ja Otto-Normal-Bürger höchst eingänglich sein, ist aber in einem Rechtsstaat nunmal völlig fehl am Platze! Und die einzige wirkliche möglichkeit dies einzuführen ist nunmal ein auch mittelbar wirkendes Beweisverwertungsverbot!

ach, wärst du doch nur blond, 19 Jahr, hübsch und vor allem ein Mädel - ich könnt dich küssen. :wink:
Haben wir schon oft geführt diese Diskussion. Manche lernen einfach nichts, auch nicht aus der Geschichte.

Küsse mit. :wink:
 
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DUK schrieb:
Redneck schrieb:
Studien aus den USA belegen das die Todesstrafe mitnichten billiger ist,
Bullshit. Das ist blos ein weitverbreitetes Gerücht der Todesstrafengegner.

Der Gerichtsprozeß ist haargenau der gleiche, es geht also nur um die Kosten der Exekution des verhängten Urteils. Das kostet im einen Fall 200.000 € pro Lebensjahr Unterbringungskosten, im günstigeren Fall ein paar Kilowattsekunden Ökostrom für "Old Sparky".

besorge dir bitte die Zahlen aus Texas, das ist der Bundesstaat mit der höchsten Hinrichtungsquote und der kürzesten Zeit zw. Anklage, Verurteilung und Hinrichtung (man hat extra dafür eine Gerichtsinstanz abgeschafft) - ihre Fälle mit Hinrichtungshindernissen (geistig krank z.b.) sind die "billigeren".

Wenn du mir ein absolut wirksames und zuverlässiges Mittel zur Vermeidung von Justizirrtümern nennen kannst, können wir sofort über die Einführung der Todesstrafe einen Volksentscheid durchführen - ich hätte dann wenig Probleme dafür zu stimmen.
 
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DUK schrieb:
Der Gerichtsprozeß ist haargenau der gleiche,

Nicht ganz, da sind mehr Instanzen und zusätzliche Verfahrensschritte möglich.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man bei enem Fehlurteil einen Inhaftierten freilassen kann, aber noch niemand hat (nachweisbar) einen Toten wieder ausgebuddelt und zum Leben erweckt.

Viele Grüße,

Joe
 
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Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Niemand wird hier die Folter einführen wollen, die hat der große Preussenfriedrich schon 1740 mit guten Gründen abschaffen lassen (die Folter, nicht die Todesstrafe).

Im konkreten Fall geht es um einen übergesetzlichen Notstand, in dem ein Polizeibeamter das rechtlich Falsche, moralisch und ethisch aber Richtige getan hat. Ihm war ganz sicher bewußt, welches auch persönliche Risiko er dabei einging, dafür daß er das trotzdem getan hat um das Leben des Kinds möglicherweise noch zu retten, verdient er unseren höchsten Respekt und keine Verurteilungen durch daueralkoholisierte, großmäulige Dumpfbacken.
 
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Mal abgesehen davon: Die Todesstrafe hat keine Präventivwirkung. Das einzige Argument was sich hören lässt für die Todesstrafe ist der Rache Gedanke. Gut, wer meint dies haben zu müssen bitte. Ich finde es nicht besonders toll Tod mit Tod zu vergelten. Mich würde mal interessieren wieviele angehörige selber den Delinquenten töten würden... Oder ob sie im Moment der Hinrichtung doch davon ablassen würde
 
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Gelöschtes Mitglied 6077

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Mohawk schrieb:
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man bei enem Fehlurteil einen Inhaftierten freilassen kann, aber noch niemand hat (nachweisbar) einen Toten wieder ausgebuddelt und zum Leben erweckt.
Völlig richtiger Punkt. Ich denke aber, daß man im Zeitalter hoher medialer Transparenz, der hohen Validität der DNS-Analyse bei den spurenträchtigen Delikten, die z.B. in den USA mit der Todesstrafe sanktioniert werden, Fehlurteile sehr sicher vermeiden kann.
 
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Gelöschtes Mitglied 6077

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harm schrieb:
Mal abgesehen davon: Die Todesstrafe hat keine Präventivwirkung.

Aha. Du wirst durch Punkte, möglichen Führerscheinentzug und Geldbußen auch nicht vom Rasen oder von der Steuerhinterziehung abgehalten?

Und jeder Waffenbesitzer hätte einen Panzerschrank auch ohne Androhung von Sanktionen sondern durch blose Einsicht?

Das glaube ich eher nicht.
 
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Moin!

Keine Technik kann ausschliessen, dass ihre Ergebnisse falsch interpretiert werden. Und keine Technik kann die Ereigniskette, die zu einer Spur führte, aus sich alleine heraus rekonstruieren. Auch DNA-Tests zeigen nur, von wem die DNA stammt (höchstwahrscheinlich), aber nicht, warum diese Haare da lagen.

Sehr sicher ist nicht "absolut sicher", denn das ist kein System an dem Menschen beteiligt sind oder das Menschen erdacht haben.

Viele Grüße,

Joe
 
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Hätte zu dem Thema was beizusteuern
kann das aber nicht verlinken :cry:
Gegen e-M-Adresse gerne näheres

Gruß und :roll:
 
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DUK schrieb:
harm schrieb:
Mal abgesehen davon: Die Todesstrafe hat keine Präventivwirkung.

Aha. Du wirst durch Punkte, möglichen Führerscheinentzug und Geldbußen auch nicht vom Rasen oder von der Steuerhinterziehung abgehalten?

natürlich halten mich die Strafen in keinster Weise davon ab, nur eine Abwägung des "erwischt werden"-Risikos und dementsprechende Verhaltensanpassung erfolgt, aber und nun zur Krux: der übliche Verbrecher rechnet gar nicht damit erwischt zu werden, insbesondere bei Tötungsdelikten, (die Dunkelfeldforschung gibt ihm Recht).
Geh in die nächstgelegene Uni-Bibliothek mit juristischer Abteilung und lese dich durch kriminologische Fachbücher oder kauf dir auch ruhig mal eines, Schwind wäre da so ein Klassiker.

DUK schrieb:
Und jeder Waffenbesitzer hätte einen Panzerschrank auch ohne Androhung von Sanktionen sondern durch blose Einsicht?

Das glaube ich eher nicht.

in allen Ländern ohne oder mit deutlich geringeren Aufbewahrungsrichtlinien kannst du beobachten das sich ein Großteil der Waffenbesitzer "Panzerschränke" oder ähnlich effektive Aufbewahrungsmöglichkeiten anschaffen und nutzen. Vielfach tut es auch der stabile Holzschrank - wie war das in A, DK ... :?:

Vergleiche mal die Mordrate in den Bundesstaaten mit und ohne Todesstrafe - du wirst keine auffälligen Unterschiede feststellen können, wohl aber bei Bevölkerungsdichten, wirtschaftlichen Verhältnissen usw..
Als kleine Einführung fange damit anund dann arbeite dich da mal richtig durch sehr interessantes Thema.

edith: Fehler und Link.
 
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DUK schrieb:
Völlig richtiger Punkt. Ich denke aber, daß man im Zeitalter hoher medialer Transparenz, der hohen Validität der DNS-Analyse bei den spurenträchtigen Delikten, die z.B. in den USA mit der Todesstrafe sanktioniert werden, Fehlurteile sehr sicher vermeiden kann.

... und das Restrisiko trägt eben der vermeintliche Delinquent.... :roll:
 
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Redneck schrieb:
DUK schrieb:
harm schrieb:
Mal abgesehen davon: Die Todesstrafe hat keine Präventivwirkung.

Aha. Du wirst durch Punkte, möglichen Führerscheinentzug und Geldbußen auch nicht vom Rasen oder von der Steuerhinterziehung abgehalten?

natürlich halten mich die Strafen in keinster Weise davon ab, nur eine Abwägung des "erwischt werden"-Risikos und dementsprechende Verhaltensanpassung erfolgt, aber und nun zur Krux: der übliche Verbrecher rechnet gar nicht damit erwischt zu werden, insbesondere bei Tötungsdelikten, (die Dunkelfeldforschung gibt ihm Recht).
Geh in die nächstgelegene Uni-Bibliothek mit juristischer Abteilung und lese dich durch kriminologische Fachbücher oder kauf dir auch ruhig mal eines, Schwind wäre da so ein Klassiker.

DUK schrieb:
Und jeder Waffenbesitzer hätte einen Panzerschrank auch ohne Androhung von Sanktionen sondern durch blose Einsicht?

Das glaube ich eher nicht.

in allen Ländern ohne oder mit deutlich geringeren Aufbewahrungsrichtlinien kannst du beobachten das sich ein Großteil der Waffenbesitzer "Panzerschränke" oder ähnlich effektive Aufbewahrungsmöglichkeiten anschaffen und nutzen. Vielfach tut es auch der stabile Holzschrank - wie war das in A, DK ... :?:

Vergleiche mal die Mordrate in den Bundesstaaten mit und ohne Todesstrafe - du wirst keine auffälligen Unterschiede feststellen können, wohl aber bei Bevölkerungsdichten, wirtschaftlichen Verhältnissen usw..
Als kleine Einführung fange damit anund dann arbeite dich da mal richtig durch sehr interessantes Thema.

edith: Fehler und Link.

Jetzt würd ich dann zurückknutschen. Alles völlig richtig und sachlich! Mörder/Totschläger, Sexualstraftäter usw sind größtenteils Affekttäter, die eben keine Abwägung durchführen. Jemand ist schnell im Zorn getötet oder der Triebtäter hat sich nicht unter kontrolle. Er wird kaum vorher abgewogen haben ob ihm das Lebenslange Haft wert ist. Auch eine Todesstrafe wird daran nichts ändern! Mal abgesehen davon: Diese Diskussion ist rein Polemischer Natur. Die Todesstrafe ist in Deutschland mit diesem GG nicht mehr einführbar.
 
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