[h=3]§ 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller[/h] (1) Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Satz 1 gilt nicht für Gasböller, die gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 in ihrer Bauart und Bezeichnung zugelassen sind. Wird eine Feuerwaffe aus bereits geprüften höchstbeanspruchten Teilen zusammengesetzt, so gilt Satz 1 entsprechend, wenn einzelne Teile zu ihrer Einpassung der Nacharbeit bedürfen oder nicht mit dem für diese Waffe vorgeschriebenen Beschussgasdruck beschossen sind.
(2) Wer an einer Feuerwaffe oder einem Böller, die nach Absatz 1 geprüft sind, ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht für Feuerwaffen, deren höchstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle höchstbeanspruchten Teile mit dem für diese Waffen vorgeschriebenen Beschussgasdruck beschossen worden sind.
Gewinde anbringen fällt under Nacharbeit - muss beschossen werden.
Gewinde anbringen lassen in Ausland fällt unter "oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt - muss beschossen werden.
Seit jahren gibts discussionen bezuglich Gewinde anbringen, der Gesetzt stellt das unter Nacharbeit und mann kommt nicht dran vorbei, auch wenn viele der meinung sind das ein Gewinde anzubringen kein besondere eingriff in der stabilität der vorhandene teile dar stellt und das Neu Beschuss so was wie ein crash test für ein auto bevor es auf die strasse kommt sein muss.
Wir haben schon alle möglichen argumente gehört. " Aber wenn mann ein Varmint lauf mit ein gewinde verarbeitet ist es immer noch dicker in der mündungsbereich als der vom Hersteller verbaute Jagdliche lauf und braucht also nicht Beschossen werden" das ist mein Favorit.
Es mag wohl sein das ein gewinde der fachgerecht angebracht wird, der ausreichend wandstärke hinterläst, der innerhalb der tolleranzen ist eigendlich ohne Beschuss im betrieb genommen werden könnte. Leider gibt es aber viel pfusch unter den Mündungsgewinden die wirklich nicht in betrieb sein sollen und mann kann nicht für das ein 1 regel machen und für das andere ein andere regel.
Mündungsgewinde sollen machinel angebracht werden und nicht mit ein handschneideisen, sie mussen zur mitte der lauf axis und nicht zur mitte der aussenprofil ausgerichtet sein, sie mussen eine passende grosse haben die genug wandstärke hinterläst( z.b. 1/2 Gewinde auf ein .308 ist in meine meining fraglich, 1/2 Gewinde auf ein 8.5 oder 9.3 ist ein definitiven "NO GO") sie durfen nicht untermaß oder ubermaß sein, sie mussen die richtige länge sein, es muss ein passenden freistich vorhanden sein und der schulter zur vollenprofil der lauf muss gross genug sein um ausreichend stirnfläche zu bieten wo gegen der SD sich gegen schrauben lassen kann. Mündungskröne darf nicht beschädigt werden.
Beschußkosten sind nicht zu teuer, der transport hin und zuruck mit ein Waffenkurier ist eigendlich das teuerste daran. Die mitarbeiter der Verschiedene Beschusämter sind hilfsbereit, kompetent und nett und offen für jede frage.
Das einzige problem an die ganze sache ist das es sehr viele ältere Büchsen gibt die einfach nicht durch der Beschußprüfung ohne nacharbeit kommen, meistens wegen zu großen Verschlussabstand. Jahrelangen Schiesserei mit eine Rep-Büchse kann die verschlusswarzen verdichten, dazu jahrelangen auf und zu machen in dreckigen zustand schleift etwas, end result ist eine Waffe der im neuen zustand in den Min-Max VA bereich nur mittig oder kurz unter Max war nach 20j einsatz deutlich über Max steht. Das gute ist das wenn mann so eine Waffen neu Beschiessen lassen muss fällt diese mangel auf und es kann gehöben werde. Dadurch wird der waffe sicherer und kann ohne bedenken genutzt oder verkauft werden.
Mann kauft selten ein 20j alten Auto ohne TÜV aber eine 70j alten Gebrauchtwaffe ohne bedenken.
Wenn SD generel in DE erlaubt werden, erleben wir Büchsenmacher ein Tsunami an Gewindebearbeitungen und die Beschußämter an Neubeschußaufträge. Danach werden die alle meisten Büchsen schon ab werk mit Mündungsgewinde auf dem markt kommen.
Viele Grüße Pete