Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deutschland

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Mal gerade zum Schießstand und SD.

Das ist doch wohl völlig praxisfern. Wie soll das funktionieren wenn SD nicht genehmigt werden oder als verbotener Gegenstand (LJG) gelten. Kombinierte kann man dann nur noch im Revier anschießen. Ist doch Unsinn.

Einzige Möglichkeit wäre so eine Art Superschalldämpfer für jede Bahn, d.h. eine Röhre wo jeder seine Waffe reinschieben muss.

Und nochmal zu Stelzi. Er hat ja weiter vorne geäußert, dass ihm das Aussehen stört (mlitärisch usw.) und die Problematik mit Kombinierten. Ich vermute dies sind seine Beweggründe. Zumindest bei Klonen a la G3, Steyr Aug, M16 kann ich es zumindest nachempfinden (beim SD nicht) und trotzdem bin ich nicht dagegen, so wie der DJV bzw. einige Landesverbände, da man sich damit ein Eigentor schießt.
Signifikant erhöhte Wilderei ist Mumpitz.
Pflicht ein Angstargument. Aber mit einem Satz hatte er recht. Wenn ein Land es zur Pflicht machen KÖNNTE, dann sind wir es.

Womit wir wieder beim Schießstand sind. Wer tritt denn bitte für eine SD Regelung auf Schießstätten ein?
 

JMB

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Peter E. schrieb:
Stelzer ist Jäger durch und durch aber eben ein traditioneller. Er genießt in der Jägerschaft hohes Ansehen und macht auch den Mund auf wenn der Wind gegen ihn weht. So einen findet man nicht in Internetforen und er ist mein Kolege und Freund.
Und doch war er hier!
Peter E. schrieb:
Wie geschrieben werden wir die Situation auf Schießständen an die große Glocke hängen und die Verpflichtung benennen, dort nur noch mit Schalldämpfern das Sportschießen zu betreiben. Die Lärmemissionen im Umfeld von Schießständen sind ungleich höher als bei gelegentlichen Schüssen bei der Jagd.
Leider sind meine Ausführungen dazu dem gelöschten Parallelthread zum Opfer gefallen. :(
Büchsen-Schießstände lassen sich rel. einfach "dämpfen", zumindest was den Mündungsknall angeht und der Geschossknall lässt sich auch mit SD nicht dämpfen.
Ein voluminöser Ausdehnungsraum mit rel. kleinen Durchschussbereichen, ähnlich, wie beim Schießkanal (z.B. bei Big-F in WÜ).
Ein ca. 2 m langes Betonrohr, welches vorne und hinten bis auf einen kleinen Bereich verschlossen ist dürfte da schon viel bringen.
Eine SD-Pflicht für alle "Sportwaffen" wäre wohl das Ende des Ordonnanzwaffenschießens und bei alten Feuerstutzen und ähnlichen Waffen mag ich mir das auch nicht vorstellen.
"Außerdem kann man ja Sportschießen auch einfach mit Luftgewehren ... die sind ja nicht so laut" könnte dann die Forderung der Waffengegner leicht lauten.
Beim Tontaubenschießen sieht das schon ganz anders aus:
Eine geschlossene Halle um die Trap- und Skeet-Stände dürften sich die wenigsten Betreiber leisten können, von Parcours ganz zu schweigen.
Peter E. schrieb:
Werdet davon hören.
Hoffentlich nicht!
Aus o.g. Gründen.
Peter E. schrieb:
Gemeinwohl vor Einzelinteressen ist der Schlüssel.
Schon, aber wohlüberlegt, sonst kann das zum Bumerang werden.
Peter E. schrieb:
Die Pflicht für Schießstände sollte doch einfach zu schaffen sein, sie ist vernünftig und Schutz für die Bevölkerung.
Für Schießstände ja, für die Waffen dort nicht.
Warum sollte man eine SD-Pflicht einführen, wenn man den Lärm für Außenstehende genau so gut und für die Betroffenen einfacher/billiger vermeiden kann?
Gehörschutz müssten die Schützen ja trotz SD tragen.
Peter E. schrieb:
Hängt Euch einfach da dran, vielleicht klappt es ja und ihr habt bald Euren Schalldämpfer in Händen. :cheers:
Eine SD-Pflicht wollten ja bisher die wenigsten, einige hätten sie in Kauf genommen, wenn es sonst keine Möglichkeit geben würde einen zu bekommen.
Also gibt es auch keinen Grund sich "da dran zu hängen".

Über den plötzlichen Gesinnungswandel vom absoluten Verbotsbefürworter zu einer Pflicht, statt einfach nur der Freigabe (ohne Pflicht) wundere ich mich allerdings auch.


WaiHei
 
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Die Idee die Befürworter mit so einer absurden Pflicht zu spalten und die Unentschlossennen auf die eigene Seite zu ziehen ist dermaßen durchsichtig und albern, dass es sich eigentlich nicht lohnt darüber zu diskutieren.

Wenn Leute die "Jäger durch und durch" sind solche dummdreisten Winkelzüge anwenden wollen um ihre Ziele zu erreichen, gute Nacht.
 
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Servus,

und immer ganz ruhig ....

Die SD Pflicht für Schiessstände grad hier in Bayern ist im Vorfeld so gut wie abgeschmettert ... höchstens noch stationäre Dämpfer in den Schützenständen. Sonst gäbe es ja fü Leistungsscützen die EWB quasi geliefert ...

Die Sportordnungen verbieten z. T. bestimmte Abmessungen, Gewichte, der Mündung nachgeschaltete Geräte etc. so dass hier die SD quasi ausgeschlossen sind.

Was die Jäger angeht - solange der BJV sodagegen ist, kriegen Jäger keinen nur zum Übungsschiessen ...

Gilt ja nicht nur bestimmte -böcke, sondern auch die ganz offiziellen Sachverständigen der LKA´s und Bezirksregierungen .... die sollen angeblich noch mehr Einfluß haben als Brauchtumsbeauftragte .... ;-).
Ist übrigens sehr aufschlussreich, die IP Adressen nach Regionen, Verteilung oder Computerstandorten zu scannen oder scannen zu lassen ...
 
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modernhunter schrieb:
@ stöberjäger

...Petes Dämpfer haben hinsichtlich der Wiederholgenauigkeit ja auch aufgrund des streng symmetrischen Innenaufbaus ihre Vorteile gegenüber den bei gleichem Volumen etwas effizienter dämpfenden Modellen wie Sternblendendämpfer von BT oder dem klasischen Jet-Z von AU....

Stimmt, und vor allem haben sie durch ihre Konstruktion und Gewichtsvorteil den schönen Effekt, die TPL nur unwesentlich gegenüber abmontiertem SD zu verändern, insbes. bei kurzen, dicken Läufen.

Noch Interesse an weiteren LR-SD-Tests, mit B&T z. B.?
 
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Klar haben wir Interesse, soll ich dir ne Postadresse geben, an die du Waffen und Dämpfer schicken kannst? :p
 
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Baffi2003 schrieb:
Klar haben wir Interesse, soll ich dir ne Postadresse geben, an die du Waffen und Dämpfer schicken kannst? :p


Da würde mich mal die rechtliche Seite interessieren, Thema "Überlassen für 1 Monat". §12 WaffG (1)1a sagt ja:

Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit...erwirbt.


[bzw. mit gültigem JJ auch ohne WBK, solange es eine LW ist (§13WaffG (4))]

Die SD´s sind den Schusswaffen ja gleichgestellt....(WaffG Anl.1, A1,UA1,1.3)

Was meint nun hier "von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit"? Ich lese das so, dass eine SD-LW nicht überlassen werden dürfte, wenn der Erwerber kein Bedürfnis für den SD nachweisen kann. Ist das so oder gilt sowas "ähnliches" wie bei den Kurzwaffenüberlassungen, wo nur die WBK jedoch kein KW-Voreintrag vorhanden sein muss?

Wmh
 
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Baffi2003 schrieb:
....soll ich dir ne Postadresse geben, an die du Waffen und Dämpfer schicken kannst? :p

Nicht nötig, sie fühlen sich offenbar unter meiner Obhut richtig wohl! :p


Baffi2003 schrieb:
Klar haben wir Interesse...

Momentan bekommt man ja aus den USA kaum Nachschub an Waffen, Munition oder Geschossen. Wenn dann etwas ankommt, scheint es irgendwie zusammengewürfelt zu sein, jedenfalls funktioniert meine bewährte 120gr. TTSX-Laborierung aus der 6,5x55 mit dem neuen Geschoss-Los nicht mehr und die Kontrolle ergab u.a. sehr hohe Gewichtsschwankungen. Mit beeindruckender Präzision zeigte sich heute dagegen wieder mal das bleifreie 90gr. SSM-Geschoss:

14959789lz.jpg


Man kann sehr schön den nachlassenden "Punch" des recht leichten Geschosses auf Distanzen >300m erkennen und zumindest zur Bejagung von Rot-/Schwarzwild würde ich es nicht auf weitere Entfernungen als 300m verwenden.
 
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Stoeberjaeger schrieb:
Mauseristi schrieb:
....Ich lese das so, dass eine SD-LW nicht überlassen werden dürfte, wenn der Erwerber kein Bedürfnis für den SD nachweisen kann....

Damit dürftest Du richtig liegen.

Das ist eine Frage der waffenrechtlichen Bewertung, die mW noch nicht gerichtlich entschieden wurde.
Alle Behörden tun so, als ob für einen SD ein Bedürfnis geprüft werden müsste. Wahrscheinlich aus historischen Gründen weil es schon immer so war und da könnt ja jeder kommen.
Weil aber die SD den Waffen rechtlich den Waffen gleichgestellt sind, für die sie bestimmt sind, dürfte es für Jagdscheininhaber keine Bedürfnisprüfung geben, solange die SD für bei Langwaffen bestimmt sind. Dieselbe rechtliche Bewertung erfahren ja auch SD für Luftdruckwaffen. Wenn diese frei sind, ist auch Erwerb und Besitz von SD für diese Waffen frei.
 
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Klingt sehr logisch, also müsste die Möglichkeit bestehen, sich einen SD bzw. eine SD-LW via JJ zum Testen überlassen zu lassen.

Wmh
 
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Mauseristi schrieb:
Klingt sehr logisch, also müsste die Möglichkeit bestehen, sich einen SD bzw. eine SD-LW via JJ zum Testen überlassen zu lassen.

Wmh

Was Solms schreibt klingt schon logisch. Was aber die Erfahrung in Bezug auf SD gelehrt hat, ist nicht immer unbedingt mit logischen Erklärungen in Einklang zu bringen und deshalb habe ich die Formulierung "dürfte" benutzt.

Auf jeden Fall ist es ein guter Rat, vor so einem Unternehmen seinen zuständigen SB der Behörde zu befragen, denn z. B. in einer Polizeikontrolle dürfte es auf jeden Fall erst mal Stress geben und dann kommt es i. d. R. auf den Schreibtisch dieses Sachbearbeiters.
 
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Kann mir jemand einen vernünftigen Grund nennen, warum ein Jäger für den Kauf eines "auf > 115 dB schallreduzierten Laufes im Kaliber 30-06 oder 308" für seinen R93 oder R8 eine behördliche Genehmigung (mit Bedürfnisprüfung) braucht, für den Kauf eines KK-Gewehres aber nicht, obwohl ein KK-Gewehr mit normaler Munition auch nicht lauter knallt als die schallreduzierte großkalibrige Jagdwaffe :?: :roll:

Oder aber müssten alle KK-Gewehre auch nur mit behördlicher Genehmigung an Jäger verkauft werden können, da ihr Schussknall "zu leise" ist :?: :roll:

Da es diesen vernünftigen Grund m. E. nicht gibt, sollte Blaser & Co. endlich diese "schallreduzierten integrierten Komplett-Läufe" für R 93 und R8 in ihr offizielles Verkaufsprogramm aufnehmen, damit die interessierten Jäger für diese "speziellen schallmoderierten Läufe" ( > 115 dB) eine behördliche Genehmigung konkret beantragen können. Eine "schallgeminderte Komplett-Waffe" in der Schallklasse einen KK-Gewehres müsste doch problemlos genehmigt werden :?: :roll: , wenn die entsprechenden Rechtsgutachten vorliegen würden und die Anträge die entscheidenden Argumente enthalten. Und diese juristisch-ausgefeilten Argumente könnten ja auch gleich von den Waffenherstellern mit ihrem Angebot mitgeliefert werden, so dass nach Vorliegen der ersten 100 Genehmigungen der örtlichen Behörden der Damm endlich gebrochen wäre :) Auch die herkömmlichen "an- und abschraubbaren separaten SD" müssten dann in der Folge auch problemlos genehmigt werden bzw. über kurz oder lang ohne Genehmigung an Jäger verkauft werden können.

Was meint ihr zu dieser Strategie? Oder wie kommen wir sonst am schnellsten zum Ziel?

Aber bitte vernünftig und nicht polemisch oder ironisch oder überheblich argumentieren... :D
 
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