Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deutschland

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Na klar, dann direkt Widerspruch eingelegt, der dann vom Regierungspräsidium abgewiesen wurde... dagegen habe ich nun geklagt, die Klage läuft natürlich noch.


Du meinst also, wenn ich die Aspekte "Tierschutz" und "Gehörschutz" weggelassen hätte und auf einer halben DIN A4 - Seite argumentiert hätte "Ich will einen SD weil der ja keinem schadet und die Dorfbevölkerung am Rande unseres Reviers dann fünf Mal im Jahr nur mit 120 statt 150 Dezibel geweckt werden wenn ich morgens nen Bock / Fuchs schieße." dann hätten meine Chancen auf eine EWB besser gestanden?

Beim Tierschutz in Sachen Hunden magst du Recht haben, beim menschlichen Gehörschutz liegst du weit daneben. Meines Wissens sind fast alle aktuell ausgesprochenen Genehmigungen nämlich genau damit begründet... Wenn du mir per PN deine Mailadresse schickst, dann sende ich dir gerne ein beispielhaftes Urteil und einige Unterlagen zu dem Thema zu.

:cheers: :cheers: :cheers:



edit: Das alles ändert natürlich nichts daran, dass du Recht hast mit deiner grundsätzlichen Einstellung, dass alles erlaubt sein sollte was niemandem schadet! Leider ist das als Argumentation vor deutschen Waffenbehörden untauglich.

Übrigens sind Schalldämpfer eigentlich bei strikter Auslegung des Satzes "den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind" bereits frei auf Jagdschein erwerbbar. Zu gerne würde ich einen kaufen und damit zur Behörde und ihn einfach eintragen lassen. Nur wird diesen juristischen Drahtseilakt kein Händler mitmachen... ;)
 
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Sehr gut argumentiert, Highgraver! :thumbup:
Waidmannsdank für deinen guten Tip für die "nervenstarken Waidmänner":!:

Denn alle SMFD (= Spezial-Mündungsfeuer-Dämpfer der neueren Generation) dämpfen das Mündungsfeuer und wenn der Schall quasi als "Nebenprodukt" auch etwas gemindert wird, z. B. auf nur noch 120 dB, soll es dem Gesetzgeber doch nur recht sein! :D Denn die Knarre knallt immer noch lauter als ein KK-Gewehr, das ohne Bedürfnisprüfung erwerbbar ist. Ich denke, der Waidmann gewinnt den potentiellen Rechtsprozess ziemlich sicher...
 
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higraver schrieb:
. Deshalb einfach als Mündungsfeuerdämpfer deklarieren , was er ja definitiv und leicht beweisbar auch ist .

Das hat LM auch versucht und wollte sich das sogar von der zuständigen Behörde bestätigen lassen.
Ist aber hinten runtergefallen.
 
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Nach genau 0 Polizeikontrollen in 8 Jagdjahren glaube ich, dass higravers Methode durchaus funktionieren könnte. Mein Ding wäre eher "kaufen, zusammenbauen, eintragen lassen". Dass ich diesen Weg mit einer laufenden Klage nicht mehr gehen kann, versteht sich aber von selbst...

@Kalimero:
Witzig, du hast einen ähnlichen Schreibstil wie ein verschollener SD-Gegner aus diesem Thread. :biggrin:
Wie dem auch sei: Mein Weg mag teuer werden aber ich muss mir im Gegensatz zu LM und Co. hinterher nicht vorwerfen lassen, an einer Pflicht mitgewirkt zu haben. Meine Klage zielt auf eine generelle, freiwillige Freigabe für alle Jagenden!
 
A

anonym

Guest
Solms schrieb:
higraver schrieb:
. Deshalb einfach als Mündungsfeuerdämpfer deklarieren , was er ja definitiv und leicht beweisbar auch ist .

Das hat LM auch versucht und wollte sich das sogar von der zuständigen Behörde bestätigen lassen.
Ist aber hinten runtergefallen.

Mir ist nur bekannt , dass sein Antrag immer noch auf Halde liegt , von einem ablehnenden Bescheid ist mir nichts bekannt .
Wenn Du mehr weisst , wäre es schön etwas Näheres darüber zu erfahren ; dient nur der Weiterbildung und als Argumentationshilfe .
 
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higraver schrieb:
Mir ist nur bekannt , dass sein Antrag immer noch auf Halde liegt , von einem ablehnenden Bescheid ist mir nichts bekannt .
Wenn Du mehr weisst , wäre es schön etwas Näheres darüber zu erfahren ; dient nur der Weiterbildung und als Argumentationshilfe .

Den Feststellungsbescheid habe ich auf seiner Seite nicht gefunden, aber einen 12-seitigen Widerspruch

Also war der Bescheid nicht in seinem Sinne und es sind wohl waffenrechtlich Schalldämpfer.

Wenn ich einen "Feuerschlucker" bei ihm gekauft hätte, würde ich ihn schnellstens unter Kostenerstattung zurückgeben.
Könnte heiß werden.
 
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Waidmannsdank, Solms, dass du den Widerspruch von Lutz Möller hier eingestellt hast! :thumbup:

In meinen Augen wird auf diesen 12-Seiten sehr gut argumentiert! Hoffen wir, dass Lutz M. mit diesem Widerspruch durchkommt und dass bald neue jägerfreundlichere SD-Regelungen gelten werden!

Ich finde es auch nicht gut, dass Stelzi & Co. solche kleinen Unternehmen wie die von Lutz Möller, Pete u. a. als kleine "Krauter" abfällig bezeichnet, die mit SD ein zusätzliches Geschäft machen wollen! Sind wir doch froh, dass es diese kleinen "Krauter" gibt. Diese kleinen und mittlere Betriebe (KMU)unter 50 Mitarbeiter stellen mindestens 98 % aller Unternehmen Deutschlands dar! Die KMU´s sind das Rückgrad der Wirtschaft! In diesem Sektor sind übrigends auch die meisten Mitarbeiter beschäftigt. Und sie zahlen am meisten Steuern - nicht die Großunternehmen. Also ich freue mich, wenn Pete, Lutz Möller u. a. kleine "Komponenten-Hersteller" gute Geschäfte machen und florieren! Mit mir haben sie allerdings bisher leider noch kein Geschäft gemacht. Und ich schieße auch nicht bleifrei :D
 
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Löwenzüchter schrieb:
In meinen Augen wird auf diesen 12-Seiten sehr gut argumentiert! Hoffen wir, dass Lutz M. mit diesem Widerspruch durchkommt und dass bald neue jägerfreundlichere SD-Regelungen gelten werden!

Soweit ich den Widerspruch gelesen habe, beschäftigt sich dieser aber überwiegend mit grundsätzlichen Betrachtungen und enem Plädoyer für die Freigabe von SD. Es wird die "Wesentlichkeit" als unbestimmter Rechtsbegriff zwar erläutert, und dem Gesetz- und Verordnungsgeber der Vorwurf in dieser Richtung gemacht, was ja auch richtig ist, aber nirgends ein Messwert oder eine Bewertung in Bezug auf sein Produkt angegriffen.

Nachdem Möller selbst Messungen bekannt gegeben hat, in denen von 16 dB Dämpfung des Schussknalles die Rede war, kann er sich nicht damit rausreden, der Feuerschlucker wäre kein Schalldämpfer.
Völlig unabhängig von unserer Diskussion, SD freigeben oder nicht.
 
A

anonym

Guest
Es wird auch immer wieder "vermutet" dass die vom BKA festgelegte Grenze bei 10 dB liegen würde.

"Vermuten" heisst ja "nicht wissen".

Bedenkt man nun, dass eine Schallreduzierung um 10 dB faktisch eine Halbierung des Geräusches darstellt und im Gesetzestext von "nicht wesentlich" gesprochen wird - hab ich das richtig in Erinnerung, Solms? - dann mag man sich überlegen, ob die Hälfte "nicht wesentlich" ist.

Solches Gerede in den einschlägigen Egun Auktionen für Deko-Schalldämpfer zieht mir immer die Schuhe aus - da kann man auch gleich der Polizei eine Einladung zur Hausdurchsuchung zusenden.

Es war schon seit langem klar, dass irgendwann mal das BKA die Feuerschlucker, DekoSchalldämpfer und sonstigen Vertreiber mehr oder weniger freundlich um die Herausgabe der Kundendateien bitten wird.

Dürfte originell werden.

Deswegen: Ja, ich will einen Schalli für die Jagd. Vor allem im Sommer, wenn es eh so elend heiss ist, dass der Gehörschutz noch mehr nervt als im Winter.

Aber legal muss es schon sein.
 
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mango schrieb:
....der Versuch gestartet wird wird mit einem Zwang für jeden ...

:no:

Trotz williger Bemühungen komme ich nicht dahinter, wie Menschen immer wieder auf so eine völlig abwegige Interpretation von Text kommen.

Nochmal: Ein ZWANG zur SD-Benutzung für JEDERMANN ist ausgeschlossen und nicht ansatzweise vorstellbar!!
 
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mango schrieb:
Hast du deren Forderungen wirklich gelesen ?? :no:

Ähmmm, ja, doch! ;)

Wann immer sich jemand auf die Umsetzung der bindenden EU-Richtlinie 2003/10 beruft, geht es nur um Pflichten für Arbeitgeber und deren Beschäftigte. Aktuell wird aber selbst dabei kontrovers diskutiert, ob die zu bevorzugende Lösung der Dämmung am Ort der Entstehung (Laufmündung) als zwingend auszulegen ist, oder ob die zweitbeste Lösung über Körperschutz (bester akustischer Kapselgehörschutz) auch die Forderung erfüllt.

M. E. ist der Schalldämpfer die um Welten überlegene Schutzvorrichtung, weil beim Körperschutz immer die Möglichkeit besteht, dass er mal versagt und es dann zu einem ernsten Gesundheitsschaden kommt. Genau vor solchen Klagen hat man in England seitens der Behörden Angst gehabt und die SD auch für Privatleute freigegeben. Warum sollten wir Deutsche weniger clever sein? ;)
 
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Count Zero schrieb:
Es wird auch immer wieder "vermutet" dass die vom BKA festgelegte Grenze bei 10 dB liegen würde.

Bei Intensität (Schallleistung), Schalldruck oder psychoakustische Lautheit?

Count Zero schrieb:
Bedenkt man nun, dass eine Schallreduzierung um 10 dB faktisch eine Halbierung des Geräusches darstellt und im Gesetzestext von "wesentlich" gesprochen wird - hab ich das richtig in Erinnerung, Solms? - dann mag man sich überlegen, ob die Hälfte "nicht wesentlich" ist.

Richtig. Und jetzt betrachten wir die 16 dB des Feuerschluckers.

Count Zero schrieb:
Es war schon seit langem klar, dass irgendwann mal das BKA die Feuerschlucker, DekoSchalldämpfer und sonstigen Vertreiber mehr oder weniger freundlich um die Herausgabe der Kundendateien bitten wird.

Tja. Wer also sowas in gutem Glauben erworben hat, sollte sich Gedanken machen.
 
A

anonym

Guest
Ein Wandel der behördlichen Einstellung zum Vergabeverfahren von Schalldämpferbewilligungen in Deutschland und AT ist wünschenswert.
Ich verfüge über persönliche Erfahrung mit Schalldämpfern aus NZ, bei dortigen Gams und Rotwildjagden konnte ich mich von deren Vorteilen überzeugen. Wie hier von anderen schon öfters beschrieben, die Geräuschbelastung einer 30-06 wird in etwa auf das Level einer .22 WMR reduziert, der Rückstoß einer 3,8kg Büchse (inkl. Glas und Dämpfer) ist vergleichbar mit dem einer CZ 527 in .223. Bei der Pirsch bleibt das räumliche Hörvermögen uneingeschränkt vorhanden, bei Wind und Wetter kann bequem eine Mütze getragen werden, der Hund hört auch nach Erreichen des jagdlichen Ruhestandes noch und ich bin häufiger mit meiner JW auf dem Stand, und nicht mit dem KK in .22lr.
Das Heraufbeschwören einer Schalldämpferpflicht halte ich für abwegig. Die EU-Verordnung hat keinerlei Gültigkeit für Privatpersonen und ein drastischer Wandel dürfte für einiges Kopfschütteln bei der (im Bereich SD zumeist unwissenden) Zivilbevölkerung sorgen, mit entsprechenden Pressemeldungen. Unter unseren Entscheidungsträgern befinden sich mit Sicherheit einige Jager, die den Zustand ihrer Drillinge, BDB etc. unverändert lassen möchten und somit bewusst argumentativ versuchen zu Lenken, sich für eine generelle Freigabe stark machen, nicht für eine Pflicht.
Eine kleine Anmerkung zu den von LM angebotenen Produkten und des BKA Bescheides. Leider hat Herr M diesen nicht veröffentlich, und stellt nur seinen Widerspruch ein. Noch ist die Angelegenheit nicht ausgetragen, dennoch frage ich mich welche Konsequenzen der Besitz eines FS haben könnte. Insbesondere nach Abschluss des Verfahrens im Falle einer Definition des FS als Schalldämpfer per Entscheid. Wäre LM dann nicht auch seitens der Behörden angreifbar für die Abgabe eben dieser an nicht berechtigte Personen? Dünnes Eis trägt schwere Last, ich hätte hier Sorge um meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
WH
 
A

anonym

Guest
SD und Feuerschlucker sind doch längst überholt !

Der richtiger Bergjäger jagt auf Gams und Steinbock mit
dem Original Durstlöscher
_____
15077712zr.jpg

_____

:cheers:
 
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