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Na klar, dann direkt Widerspruch eingelegt, der dann vom Regierungspräsidium abgewiesen wurde... dagegen habe ich nun geklagt, die Klage läuft natürlich noch.
Du meinst also, wenn ich die Aspekte "Tierschutz" und "Gehörschutz" weggelassen hätte und auf einer halben DIN A4 - Seite argumentiert hätte "Ich will einen SD weil der ja keinem schadet und die Dorfbevölkerung am Rande unseres Reviers dann fünf Mal im Jahr nur mit 120 statt 150 Dezibel geweckt werden wenn ich morgens nen Bock / Fuchs schieße." dann hätten meine Chancen auf eine EWB besser gestanden?
Beim Tierschutz in Sachen Hunden magst du Recht haben, beim menschlichen Gehörschutz liegst du weit daneben. Meines Wissens sind fast alle aktuell ausgesprochenen Genehmigungen nämlich genau damit begründet... Wenn du mir per PN deine Mailadresse schickst, dann sende ich dir gerne ein beispielhaftes Urteil und einige Unterlagen zu dem Thema zu.
:cheers: :cheers: :cheers:
edit: Das alles ändert natürlich nichts daran, dass du Recht hast mit deiner grundsätzlichen Einstellung, dass alles erlaubt sein sollte was niemandem schadet! Leider ist das als Argumentation vor deutschen Waffenbehörden untauglich.
Übrigens sind Schalldämpfer eigentlich bei strikter Auslegung des Satzes "den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind" bereits frei auf Jagdschein erwerbbar. Zu gerne würde ich einen kaufen und damit zur Behörde und ihn einfach eintragen lassen. Nur wird diesen juristischen Drahtseilakt kein Händler mitmachen...
Du meinst also, wenn ich die Aspekte "Tierschutz" und "Gehörschutz" weggelassen hätte und auf einer halben DIN A4 - Seite argumentiert hätte "Ich will einen SD weil der ja keinem schadet und die Dorfbevölkerung am Rande unseres Reviers dann fünf Mal im Jahr nur mit 120 statt 150 Dezibel geweckt werden wenn ich morgens nen Bock / Fuchs schieße." dann hätten meine Chancen auf eine EWB besser gestanden?
Beim Tierschutz in Sachen Hunden magst du Recht haben, beim menschlichen Gehörschutz liegst du weit daneben. Meines Wissens sind fast alle aktuell ausgesprochenen Genehmigungen nämlich genau damit begründet... Wenn du mir per PN deine Mailadresse schickst, dann sende ich dir gerne ein beispielhaftes Urteil und einige Unterlagen zu dem Thema zu.
:cheers: :cheers: :cheers:
edit: Das alles ändert natürlich nichts daran, dass du Recht hast mit deiner grundsätzlichen Einstellung, dass alles erlaubt sein sollte was niemandem schadet! Leider ist das als Argumentation vor deutschen Waffenbehörden untauglich.
Übrigens sind Schalldämpfer eigentlich bei strikter Auslegung des Satzes "den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind" bereits frei auf Jagdschein erwerbbar. Zu gerne würde ich einen kaufen und damit zur Behörde und ihn einfach eintragen lassen. Nur wird diesen juristischen Drahtseilakt kein Händler mitmachen...