Schalldämpfer auf kleinerem Kaliber verwenden?

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Servus zusammen,

Es gab ja schon hierzu einen Trööt bezüglich für größere Kaliber ausgelegte Dämpfer auf kleineren Kalibern zu verwenden.
Hat Jemand diesbezüglich Erfahrungen oder gibt es da einen Versuch, wie stark die Dämpfleistung geschmälert wird??
Ich hab einen Stalon XE108 für meine 8x57IS und spiele mit dem Gedanken per Gewindeadapter den Dämpfer auf meiner .223 zu nutzen.
Mit dem Dämpfer an sich bin ich auf meiner Büchse bisher was Dämpfung angeht zufrieden.

Grüße busker
 
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In Österreich darfst selbst auf einer 22 lfb einen Schalldämpfer verwenden, in Deutschland ist der Schalldämpfer nur auf ein Hochwildtaugliches Kaliber (2000J auf 100m) legal so viel ich weiß. Falls du bei einer .223er einen Schalldämpfer verwendest sollten, die Behörden davon nichts mitbekommen.

Ich würde mit einem Gewindeadapter nicht herumfrimmeln wollen, so kompakter Alu-Dämpfer kostet nicht mehr die Welt, für ein 22er Kaliber bekommt man so viel ich weiß unter 200 Euro einen Dämpfer.
 
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Ich schraube meinen Hausken 224xtrm in 9,5 auch auf meine .300Magnum
 
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Dann hatte ich es falsch im Kopf, dachte DE gilt die 2000J/100m Grenze bei Schallis.
In AT haben viele sogar auf Luftgewehre und Kleinkaliber einen Schalli drauf, bei meinem Luftgewehr ist es mir um die Kohle leid, wüsste nicht was das bringen soll.

Gerade nachgesehen
"...., dass dieser nur in Verbindung mit Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern verwendet werden darf."
würde dann heißen 1000J/100m wäre auch zulässig, da ja Rehwild auch zum Schalenwild zählt :unsure:
 
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Dann hatte ich es falsch im Kopf, dachte DE gilt die 2000J/100m Grenze bei Schallis.
In AT haben viele sogar auf Luftgewehre und Kleinkaliber einen Schalli drauf, bei meinem Luftgewehr ist es mir um die Kohle leid, wüsste nicht was das bringen soll.

Gerade nachgesehen
"...., dass dieser nur in Verbindung mit Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern verwendet werden darf."
würde dann heißen 1000J/100m wäre auch zulässig, da ja Rehwild auch zum Schalenwild zählt :unsure:
RICHTIG!
 
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In Österreich darfst selbst auf einer 22 lfb einen Schalldämpfer verwenden, in Deutschland ist der Schalldämpfer nur auf ein Hochwildtaugliches Kaliber (2000J auf 100m) legal so viel ich weiß. Falls du bei einer .223er einen Schalldämpfer verwendest sollten, die Behörden davon nichts mitbekommen.

Ich würde mit einem Gewindeadapter nicht herumfrimmeln wollen, so kompakter Alu-Dämpfer kostet nicht mehr die Welt, für ein 22er Kaliber bekommt man so viel ich weiß unter 200 Euro einen Dämpfer.
habe einen ø .338 (8,5mm) dämpfer auf meiner .308win.
Dämpft trotzdem gut!
 
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Es wird schon einen Unterschied machen. Aber den hört man nur im direkten Vergleich. Bis mir der Aimsport um die Ohren geflogen ist, habe ich mit einem .30 Frontmodul und direkt danach mit einem .22 Modul, montiert auf einer Ruger American Ranch, geschossen. Allerdings war der Lauf der Büchse nur 41 cm lang und somit deutlich kürzer als "normal".
Es war ein sehr deutlich hörbarer Unterschied vorhanden. Mit dem .30 Modul hat es nach dem Schuss schon etwas im Ohr gepiept.
 

Wheelgunner_45ACP

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Kenne einige , die das manchen. Warum nicht? Klar passt due Durchgangsbohrung nicht zum Diameter und damit verliert man Effizienz in der Dämpfung. Aber zum anderen ist die Gasmenge geringer, was das Gefühlt teilweise wieder ausgleicht.
In Österreich darfst selbst auf einer 22 lfb einen Schalldämpfer verwenden, in Deutschland ist der Schalldämpfer nur auf ein Hochwildtaugliches Kaliber (2000J auf 100m) legal so viel ich weiß. Falls du bei einer .223er einen Schalldämpfer verwendest sollten, die Behörden davon nichts mitbekommen.

Ich würde mit einem Gewindeadapter nicht herumfrimmeln wollen, so kompakter Alu-Dämpfer kostet nicht mehr die Welt, für ein 22er Kaliber bekommt man so viel ich weiß unter 200 Euro einen Dämpfer.

Immer diese Halbwahrheiten. In DE ist für Jäger mittlerweile die einzige Einschränkung, dass es eine Zentralfeuerpatrone sein muss. Damit ist selbst die Verwendung auf einer .17Hornet legal. Nur bei Randfeuer braucht es dann wieder Begrünung und Ausnahmegenehmigung gemäß aktueller Gesetzgebung.

Ich hab z.B. noch eine für Randzünder aus der Übergangszeit, als die in BY individuell bewilligt wurden. Damit ist der Schlagbolzen meiner .17HMR lauter wie der Mündungsknall

Wenn es geht würde ich auch gleich eine passenden Dämpfer verwenden, Gewindeadapter bergen immer zusätzliches Risiko
 
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In AT haben viele sogar auf Luftgewehre und Kleinkaliber einen Schalli drauf
Im Deutschen Affengesetz Anlage 1 (zu §1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen steht unter 1.3
"Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind".
Auf Deutsch, freie Luftpumpen dürfen freie Schallies drauf haben.
Für alles was genehmigt werden muß, muß auch ein Schalli genehmigt werden.
 
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Im Deutschen Affengesetz Anlage 1 (zu §1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen steht unter 1.3
"Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind".
Auf Deutsch, freie Luftpumpen dürfen freie Schallies drauf haben.
Für alles was genehmigt werden muß, muß auch ein Schalli genehmigt werden.

Was ist ein freier Schalldämpfer, vermute ein Schalldämpfer der nur für Luftgewehre bestimmt ist?
Der Fett hinterlegte Text im Zitat bedeutet, dass man erst ansuchen muss, erst wenn er genehmigt ist den Schalldämpfer kaufen, oder ist damit die Meldepflicht gemeint, wenn man einen kauft, muss es der Behörde gemeldet werden?
 
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Meine Dämpfer sind eigentlich für die .30-06 gedacht gewesen.

Ich montiere aber den SD184 mittlerweile auch oft auf die 6,5x47 Lapua drauf - das Ergebnis ist sowohl vom Schussbild als auch von der Dämpfung hervorragend.

Daher sehe ich kein Problem darin, einen vorhandenen Dämpfer für eine Kalibergruppe kleiner zu verwenden!
 
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@Seppal
Wenn Du eine Waffe (Luftpumpe) frei erwerben darfst, darfst Du auch den Schalli dazu frei erwerben.
Ein Jäger in Deutschland darf Langwaffen erwerben ohne für diese Waffe vorher extra zur Behörde zu gehen. Das heißt aber nicht, das er dafür keine Erlaubnis hat. Es muß eben nur nicht vorher noch mal extra geprüft werden. Auf diese Art und Weise darf er auch seit einigen Monden die passenden Schallies erwerben. Liegt die Waffe oder der dazu passende Schallie zuhause muß der Jäger innerhalb von 2 Wochen zur Behörde und das gekaufte eintragen lassen.
Für Randfeuerwaffen darf der Jäger wegen $13 (9) keine Schallies verwenden. Steht also im Schrank eine .22 Hornet neben einer .22lfb dann gehört der .22 Schallie zu Hornet, nicht zur lfb.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Was ist ein freier Schalldämpfer, vermute ein Schalldämpfer der nur für Luftgewehre bestimmt ist?
Der Fett hinterlegte Text im Zitat bedeutet, dass man erst ansuchen muss, erst wenn er genehmigt ist den Schalldämpfer kaufen, oder ist damit die Meldepflicht gemeint, wenn man einen kauft, muss es der Behörde gemeldet werden?
Es gelten für Jäger in Deutschland an der Stelle die gleichen Regeln wie für Langwaffen, d.h. einfach kaufen und danach innerhalb von 2 Wochen anmelden und in die WBK eintragen lassen. Zuhause muss das Teil dann auch im Tresor gelagert werden

Freie SD kennzeichnen sich - wie andere freie Waffen in DE - durch ein F im Fünfeck. Oft sehen diese freien SD kleinen SD für Randzünder zum verwechseln ähnlich. Nur die einen haben eben dieses "F" die anderen eine Seriennummer. Und sind ansonsten teilweise baugleich. Allerding wäre eine Verwendung eines freien SD auf einem KK ein Verstoß gegen das deutsche WaffG. Genau so ei eine "normalen" zu verwenden
 
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