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Nein, Rheinland-Pfalz.
Kein Landesjagdgesetz regelt das Schießen auf dem Schießstand, denn das ist alleinige Sache des Bundes. Das WaffG, als Bundesgesetz, hat das auch abschließend geregelt. Da § 13 Absatz 9 WaffG das jagdliche Übungsschießen inkludiert, darfst Du auch in Thüringen einen SD z.B. auf der .22 Horent o.ä. benützen. In Übrigen darf man in Thüringen auch für die Jagd im Rest von Deutschland trainieren.Ob das auf dem Schießstand dann anders aussieht, müsste im Zweifelsfall ein Gericht klären.