- Registriert
- 6 Mrz 2006
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- 183
bitte nicht schlagen, meine frage ist ernstgemeint, aber evtl. ein bischen naiv/praxisfremd ... (aber woher soll ich es denn wissen
)
FRAGE: wenn sich ein pächter mit einem 'sauenproblem'* konfrontiert sieht
wäre es dann nicht eine möglichkeit (im rahmen dessen was an jab/begehungsscheine/jagdgäste gesetzlich möglich ist) einfach die zahlreichen jj/jäger ohne jagdmöglichkeit einzuspannen u. den bestand dann in einer konzertierten aktion (zeitraum?) anzupassen?
bei uns im ort (ca. 36.000 einwohner) gibt es > 110 js-inhaber. in den 4 jagdbezirken sind aber nur ca. 10-15 ortsansässige js-inhaber jagend unterwegs.
(*so viele sauen im revier, dass die dadurch verursachten wildschäden 'untragbar' werden u. eine reduzierung gelingt dem pächter (mit legalen mitteln) nicht im ausreichendem maße)
was spricht dagegen?
-wird das sw dann zu heimlich? auch bei einer zeitlich begrenzten intensiveren bejagung, als das der pächter (u. seine üblichen begehungsscheininhaber) leisten kann?
-ist damit zwangsläufig eine zu starke beunruhigung im revier verbunden?
-mangelndes vertrauen in die fähigkeiten der 'hilfsjäger'?
-der viel zitierte jagdneid? (kann ja nicht der fall sein, wenn anschließend für den wildschaden der geldbeutel weit geöffnet werden müsste)
wie gesagt, bitte nicht auf mich einprügeln bin doch nur jj und habe nur eine waldjagd
ps.: ja, der ausgangspunkt für meine frage ist der thread über 'ein heißes eisen'
FRAGE: wenn sich ein pächter mit einem 'sauenproblem'* konfrontiert sieht
wäre es dann nicht eine möglichkeit (im rahmen dessen was an jab/begehungsscheine/jagdgäste gesetzlich möglich ist) einfach die zahlreichen jj/jäger ohne jagdmöglichkeit einzuspannen u. den bestand dann in einer konzertierten aktion (zeitraum?) anzupassen?
bei uns im ort (ca. 36.000 einwohner) gibt es > 110 js-inhaber. in den 4 jagdbezirken sind aber nur ca. 10-15 ortsansässige js-inhaber jagend unterwegs.
(*so viele sauen im revier, dass die dadurch verursachten wildschäden 'untragbar' werden u. eine reduzierung gelingt dem pächter (mit legalen mitteln) nicht im ausreichendem maße)
was spricht dagegen?
-wird das sw dann zu heimlich? auch bei einer zeitlich begrenzten intensiveren bejagung, als das der pächter (u. seine üblichen begehungsscheininhaber) leisten kann?
-ist damit zwangsläufig eine zu starke beunruhigung im revier verbunden?
-mangelndes vertrauen in die fähigkeiten der 'hilfsjäger'?
-der viel zitierte jagdneid? (kann ja nicht der fall sein, wenn anschließend für den wildschaden der geldbeutel weit geöffnet werden müsste)
wie gesagt, bitte nicht auf mich einprügeln bin doch nur jj und habe nur eine waldjagd
ps.: ja, der ausgangspunkt für meine frage ist der thread über 'ein heißes eisen'