Rückgabe nach eGun Auktion

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Der einfachste Vergleich ist die Rückabwicklung,
Händler erhält den Gegenstand, Käufer sein Geld + eventuell Kosten für den Rücktransport.

Das war die letzten 10 Jahre in 90% der Fälle der Ausgang von Güte- und Kammerterminen.

Richter sind nicht so weltfremd wie manche Personen behaupten, die suchen auch nach dem einfachsten und pragmatischsten Weg der mit der Rechtslage einhergeht.

Keine Geschichten erzählen lassen, wenn der Händler nicht mitmacht, ab zum Anwalt.
 
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Und auch zum Thema Kosten nicht auf das Stammtisch Gerede hören.
Deinen Anwalt bezahlt der Gegner ebenfalls wenn er es auf eine Klage ankommen lässt und verliert.

.....
Exakt. Aber dafür muss man vor Gericht ersteinmal gewinnen.
Die Reklamation erfolgte ja - so wie ich es verstanden habe - ganze 2 Monate nach Zustellung des Artikels. Da könnte ein Richter schnell mit fertig sein.

Ich habe es mal erlebt, da ging es um eine Nebenkostenabrechnung die verkehrt war. War sie m.E. auch, nur hat der gegnerische Anwalt einen Formfehler begangen. Dieser ist dem Richter aufgefallen und er hat die Sache ohne Möglichkeit der nächsten Instanz kurz und bündig abgelehnt. Dauerte 10 Min.
 
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Das Stichwort verdeckter Mangel ist bereits gefallen.

Müßig das hier auszudiskutieren, meine Message ist nur, nicht einfach klein beigeben!
Vermutlich kennen viele hier solche "Spezialhändler".
 
Zuletzt bearbeitet:
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Alleine die Fotopresentation hätte einen stutzig werden lassen können (bei einem gewerblichen "Profianbieter").

Zudem Händler, der ohne Gewährleistung verkauft?
Die Gebrauchtwagenverkäufer mit dem Wohnwagen als Büro auf dem Schotterplatz haben das ja auch schon versucht.... .
 
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Die Reklamation erfolgte ja - so wie ich es verstanden habe - ganze 2 Monate nach Zustellung des Artikels. Da könnte ein Richter schnell mit fertig sein.
Nicht ganz richtig, die ersten beiden Fruchtlosen Reklamationen des fehlenden Teils erfolgten 30 Minuten nach zustellung durch DHL sowie zwei Wochen später.

Jede Frist dürfte damit gewahrt sein, vorallem weil der Hauptmangel, durch das fehlende Teil gar nicht auffallen konnte, da die Funktion ohne den fehlenden Führungsstift nicht geprüft werden konnte.
 
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Anwalt einschalten und fertig. Sollte er das Wechselsystem nicht in Kommission verkauft haben ist das so in seinem Handelsbuch vermerkt:


Dann hast du unendlich Zeit zu reklamieren und das Ding zurückzugeben, gibt da ne Menge Urteile aus dem Autohandel. Das schöne hier ist, wenn er tasächlich versucht hat sich vor der Gewährleistung zu drücken ist das alles gerichtsfest behördlich dokumentiert.

Ansonsten halt den Weg über den verschwiegenen Mangel da das Wechselsystem ja nicht funktioniert.
 
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Wie man auf die Idee kommen kann bei so einem Verkäufer zu kaufen muss man erstmal verstehen. Wenn ich die Bilder schon sehe.
 
G

Gelöschtes Mitglied 27756

Guest
Ich hätte bei dem auch nicht gekauft... hätte... Aber was will man machen, das passende Wechselsystem zu finden wird nicht einfach sein. Also hätte ich es vermutlich auch gemacht, wenn auch mit Magenschmerzen. Hätte ja gut gehen können... Hinterher ist man leider immer schlauer. 🤷‍♂️
 
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Einfache Überweisung

Yes (y)
Was wäre denn mit folgendem Weg, mal so als Idee:

Schreiben an den Händler mit sachlicher Schilderung = Furztrocken.
Vorschlag der Wandlung = Ware zurück, Geld zurück.
Ich würde noch die Versandkosten als Kunde - ohne Anerkennung einer Schuld - übernehmen und als Lehrgeld verbuchen = reines Entgegenkommen (würde sich vor Gericht sicher auch gut machen).
Fristsetzung auf Antwort binnen 14 Tagen.

Hinweis auf Konsequenzen falls nicht oder abschlägig geantwortet wird:
-Zuziehung eines Anwaltes
-Anzeige wg Betruges
-Betrugsmeldung egun
-Anwaltliche Frage an die Behörde die die Waffenrechtliche Handelserlaubnis ausstellt, ob Unregelmässigkeiten bekannt sind
-Anwalt fordert von der Bank den Betrag wg. Betruges zurück

Ich pers. würde mir das als Händler überlegen.

P.S. Es soll ja keiner über den Tisch gezogen werden!
 
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Unschön! Tja, dann überlege ob es dir das Wert ist, oder ob Du es als Erfahrung ablegst.

Wie ist deine Tendenz?
Ich bleibe dabei

Ich sehe es aber nicht ein jemanden mit sowas davon kommen zu lassen.
Rechtsstaat kann nur funktionieren wenn man auch seine Rechte einfordert

Ich bin am Montag bei der Waffenbehörde und frag mal nach ob sie mir mitteilen können ob das wirklich ein Komissionsverkauf war. Praktischerweise ist der SB ja zeitgleich auch Polizeibeamter, zwecks Anzeige

Ob ich Klage erhebe, werde ich mal mit einem Anwalt durchsprechen müssen.
 

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